15.07.2013
Institut: Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des Rassismus in Deutschland
Zur am 12. Juli veröffentlichten Antwort der Bundesregierung vom 1. Juli 2013 an den UN-Antirassismus-Ausschuss im "Fall Sarrazin" erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Nach der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses besteht Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des Rassismus in Deutschland. Die Bundesregierung hat, wie sie mitteilt, den Ländern die Entscheidung zur Verbreitung übermittelt. Mit einer bloßen Weiterleitung durch die Länder an ihre Gerichte und Staatsanwaltschaften ist es nun aber nicht getan. Vielmehr sollten die Länder aktiv die Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Entscheidung unter ihrer Staatsanwaltschaft und Richterschaft fördern. Insbesondere gilt es, die Justiz für zeitgenössische Formen des Rassismus zu sensibilisieren.
Die Bundesregierung hat auch die Prüfung der deutschen Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Ausschussentscheidung zugesagt. Zu Recht verweist sie hierbei auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit. Diese muss sorgfältig mit der wirksamen Bekämpfung von Rassismus abgewogen werden, zu der Deutschland nach dem Grundgesetz und der Anti-Rassismus-Konvention der Vereinten Nationen verpflichtet ist.
Der neue Bundestag ist aufgerufen, diese Abwägung bei der Überprüfung des deutschen Rechts sicherzustellen. Denn es geht um nicht weniger als die von rassistischen Äußerungen unmittelbar Betroffenen wirksam zu schützen und die Menschenwürde als Grundlage unseres Gemeinwesens zu verteidigen.
Das Institut erinnert daran, dass die Bundesregierung auch gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat in Genf im April 2013 zugesagt hat, sich mit der internationalen Kritik an unzureichender Rassismusbekämpfung in Deutschland auseinanderzusetzen. Dies ist Auftrag für Bund und Länder und bedarf der intensiven Beteiligung der Zivilgesellschaft."
Hintergrund:
Der UN-Antirassismus-Ausschuss hatte Deutschland im April 2013 empfohlen, seine Herangehensweise und seine Verfahren bei der strafrechtlichen Verfolgung von Vorwürfen der Verbreitung rassistischen Gedankenguts zu überprüfen. Die Entscheidung des UN-Ausschusses geht auf eine Beschwerde des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) beim UN-Antirassismus-Ausschuss zurück. Gegenstand des Beschwerde-Verfahrens war die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin wegen seines Interviews in "LettreInternational" im Herbst 2009.
Der UN-Antirassismus-Ausschuss hatte Deutschland im April 2013 empfohlen, seine Herangehensweise und seine Verfahren bei der strafrechtlichen Verfolgung von Vorwürfen der Verbreitung rassistischen Gedankenguts zu überprüfen. Die Entscheidung des UN-Ausschusses geht auf eine Beschwerde des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) beim UN-Antirassismus-Ausschuss zurück. Gegenstand des Beschwerde-Verfahrens war die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin wegen seines Interviews in "LettreInternational" im Herbst 2009.
Der TBB und mehrere Einzelpersonen hatten nach Erscheinen des Interviews Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) und Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wurde eingestellt, zu einer strafrechtlichen Anklage kam es daher nicht.
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