Richter Triumvirat Baier/Waxenberger/Köhler
Hier kommt ein leckeres Petit Four feinster bayerischer Logik.
re. Merkel-Nazi Bild (Merkel wohlgemerkt mit Bart)
"... dass es auch von Personen wahrgenommen werden konnte, die die angeblich persiflierende Intention des Beschuldigten nicht erkennen konnten - etwa weil sie die entsprechende Internetseite nur flüchtig betrachtet haben oder der deutschen Sprache bzw. englischen Sprache nicht mächtig sind und so den Kontext des Bildes nicht verstehen konnten."
Eins ist sicher, diese drei sind der Logik nicht mächtig, denn das würde bedeuten, dass z.B. ein Spanier oder Taiwanese, beide der deutschen Sprache nicht mächtig, beim Betrachten der FAZ, SZ, Spiegel etc mit ihren Merkel-Nazi Bildern seinerzeit und beim deutschen TV anlässlich der dauernden Sendungen über die Nazizeit den Eindruck gewinnen müssten, in Deutschland sind jede Menge Nazis.
Richter Grain im Februar 2014
zum Merkel-Nazi Bild und dass die Abbildung bei meinem Blog gegen den § 86 STGB verstosse und bei anderen TV Stationen aber jede Menge Bilder und Szenen mit NS Symbolen gezeigt werden:
'arte TV berichtet kritisch darüber'
"Kupfert ab, wiederholt eigentlich nur bereits Bekanntes"
also das tat mir am meisten weh, meine Originalität wurde nicht geschätzt. Aber man merke, Wiederholungen sind in Bayern strafbar.
zum Porno Bild
Richter Grain glaubt nicht an den Pornofilter von Google.
zum Internet als Medium generell
Inhalte können nicht gelöscht werden (sic!)
"... veröffentlichte der Angeklagte beide Bilder im Internet also gegenüber einer völlig unkontrollierbaren Vielzahl von Nutzern."
Man muss es der bayerischen Justiz dankend anerkennen, so offen seine Aversion gegenüber diesem verdammten Internet auszudrücken. Es ist unkontrollierbar.
Aber diese Internet ist noch viel schlimmer:
"Beide Bilder können - weil im Internet kursierend - nie mehr gelöscht werden"
Schade, vielleicht Auschwitz für das Internet, Bayern ??!!
. . . . . . .
Richterin Baßler (1)
von der November 2014 Verhandlung ... teils priceless
zum Pornobild
"Der Angeklagte traf keinerlei Schutzvorkehrungen, so das das Bild von allen Nutzern - also auch Minderjährigen - wahrgenommen werden konnte." Im Namen des Volkes v. 3.11.2014
Das arme deutsche Volk bei soviel richterlicher Dummheit und Unredlichkeit, denn
Das Bild ist bei 'Safesearch' nicht auffindbar un dies wurde mehrfach von mir getestet. Es ist auch unter Ausschaltung von Safesearch und Sucheingabe 'porno' nicht auffindbar.
Es ist auffindbar bei Sucheingabe "porno auxmoney"
"Beide Bilder stehen bis heute im Internet"
deutlicher kann man als Richter nicht mehr sein Unwohlsein über dieses verdammte Internet ausdrücken. Ja Frau Richterin Basler, die werden dort auch bleiben. denn die benötige ich für meinen Gang zu höheren Gerichtsinstanzen als Beleg. Sie hätten gern, dass ich diese beiden Bilder lösche, gelle?
Jetzt kommt ein Knaller zum Safesearch Filter:
"Dies stellt nur eine Schutzmassnahme gegen strafwürdiges Verhalten anderer dar, wie auch z.B. jede Diebstahlsicherung einen Diebstahl verhindern soll."
Dieser Satz ist so blöd, so dämlich, dass man ihn sezieren muss. Also das Ansehen von Portobildern ist ein "strafwürdiges Verhalten" laut Richterin Baßler. Ein 14-Jähriger, der Safesearch irgendwie umgangen hat, ist schon straffällig geworden!! Man stell sich diesen Unsinn aus Bayern vor. Ab in den Knast mit diesem Jungen, Weg mit dem Zeug!
Der Nachsatz zum Thema Diebstahl entbehrt in dem Zusammenhang absolut jeglicher Logik.
Jetzt läuft Richterin Baßler zur Hochform auf. Festhalten:
"Ebenso ist das umreglementierte Einstellen pornografischer Bilder in das Internet unzulässig."
Nein, ist es nicht.
zum Merkel-Nazi Bild
Berufung auf § 86 Abs. 3 käme nicht in Betracht, denn
"Auch eine Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens liegt nicht vor."
Wir erinnern uns: Demos in Athen 2012 und die Merkel-Nazi Bilder in allen grossen Zeitungen, im TV und international.
Das Allerbeste von Richterin Baßler zum Schluss wo sie allen Ernstes mich fragt, ob
'wenn man diese URL (es war die korrekte) eingibt, zu der Webpage kommt?'
Ich war platt und erwiderte mit einem leicht gehauchten Lächeln 'Ich denke ja'. Leider fiel mir zu dem Zeitpunkt nicht ein zu fragen, ob man mit einem passenden Schlüssel eine Tür aufschliessen kann.
Man muss das erlebt haben in Bayern.
Richterin Birkhofer-Hoffmann (2)
re. Beleidigung von Jean-Marc Vincent mein Einwand, ob sie überhaupt die Korrespondenz zwischen ihm und mir und meiner Tochter kenne und dass seine Forderung nach Schulzeugnis Vorlage ohne Gesetzesgrundlage sei.
'Das ist ohne Interesse hier.'
Vergleich mit diesem Urteil aus Hamburg.
re. Himmler Bild und mein Einwand, solche Bilder wären zahlreich in den deutschen Medien zu sehen.
'Das ist völlig ohne Belang.'
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(1) Lob wo Lob angebracht ist. Sie war eine nette Person und angenehm.
(2) schien gleich auf Aggression aus, hielt sich gut drei Minuten mit dem Bindestrich bei meinem Namen auf, worauf ich auf die ästhetisch gelungene Schreibung meines Names auf der Ladung hinwies. Das fand nicht ihr Gefallen, mein Gott, es war aber die Wahrheit. Insgesamt stelle ich mir ein Quotenfrau-Syndom ähnlich vor, aber das mag an meiner heteronormativen Matrix liegen.
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