8/15/2019

Widerspruch - Regelsatzanpassung ab 1. Januar 2019 für München

WIDERSPRUCH

Frau Strama,

Meine Email vom 29. Juli 2019 wegen Nachzahlung basierend auf neuer Regelsatzanpassung ab 1. Januar 2019 für München haben Sie mit Schreiben vom 12.08.2019 abgelehnt. Ihre "Begründung" geht völlig an der Sache und dem Inhalt meiner ersten Email vorbei.

Ich mache Sie aufmerksam auf die Seite der Stadt München "Regelsätze der Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter".

Dort heisst es:
Das Bundeskabinett hat am 19. September 2018 die Erhöhung der bundeseinheitlichen Regelsätze zum 1. Januar 2019 beschlossen. Analog dieser Erhöhung werden auch in der Landeshauptstadt München die Regelsätze angehoben. In München werden jedoch im Rahmen der Sozialhilfeberechnung höhere Regelsätze berücksichtigt, als die von der Bundesregierung bundeseinheitlich festgesetzten Regelsätze. Dies geschieht im dritten Kapitel SGB XII durch den Erlass einer Regelsatzfestsetzungsverordnung und im vierten Kapitel SGB XII durch aufstockende Leistungen in gleicher Höhe. Grund hierfür ist, dass nach einem wissenschaftlichen Gutachten aus dem Jahr 2012 der Kaufkraftindex in der bayerischen Landeshauptstadt höher ist, als in der restlichen Bundesrepublik. Zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums ist es daher notwendig, die Regelsätze anzuheben. Aus diesem Grund hat der Stadtrat am 27. November 2018 die Erhöhung der Regelsätze wie folgt beschlossen:
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
- Haushaltsvorstand beziehungsweise Alleinstehende, Alleinerziehende: 445 Euro.
Zu Ihrer Kenntnisnahme:
Das Jobcenter München Landeshauptstadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Landeshauptstadt München (LHM) und der Agentur für Arbeit München (AA).

Darf ich um die rückwirkende pekuniäre Anpassung und gleichzeitig Aktualisierung des Änderungsbescheids bis zum 10. Sept. 2019 bitten.

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