1/23/2019

Meine gesellschaftliche Position, meine Schichtzugehörigkeit, das Maß der Sicherheit im Auftreten liessen das Jobcenter München meine "Beschwerdemacht" erkennen

FAX an Sozialgericht München

Guten Tag,

Ich darf dem Gericht die frohe Kunde unterbreiten, meine Klage mit Az. S 42 AS 2723/18 vom 21. Nov. 2018 darf als erledigt angesehen werden.

Sie betraf den Bewilligungszeitraum Juni bis Nov. 2018, in dem das JC München monatliche Einnahmen von € 143,33 (angerechnet € 113,33) entdeckt zu haben glaubte.

Sartoriel fein drapiert, u.a. mit einer feinen Kenzo Krawatte, konnte ich das Jobcenter von meiner Beschwerdemacht überzeugen, die bekanntlich “in Abhängigkeit von den Faktoren zu sehen (ist), die die gesellschaftliche Position ihres Trägers, seine Schichtzugehörigkeit erkennen lassen. Dazu gehört etwa die Art zu verbalisieren, zu argumentieren, das Maß der Sicherheit im Auftreten, die Art der Kleidung, des Haarschnitts usw. Soweit für den (Sachbearbeiter), bei dem die (Beschwerde) eingebracht wird, derartige Schichtvariablen des (Beschwerenden) erkennbar sind, und er damit das Ausmaß von dessen Beschwerdemacht abschätzen kann, wird er sie, wie einige Untersuchungen vermuten lassen, in seine Entscheidung mit einbeziehen.” (siehe: Hans-Heiner Kühne, Strafprozessrecht, Rn. 344)

Exakt diese Beschwerdemacht konnte ich hier ‘fiat’-mässig - im wahrsten Wortsinn - verbuchen, und zwar in Höhe von € 679,98.

Empirisch gelang es mir somit nebenbei ebenso zu belegen, dass diese Untersuchungen bei Gott nicht auf Vermutungen beruhen, sondern realstoffliche Gestalt annehmen können.

Ich bedanke mich für die entgegen gebrachte Aufmerksamkeit.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.