2/24/2017

Sarò con te

Widerspruch gegen Einstellung der Ermittlungen gg. Jobcenter München Mitarbeiter Jürgen Sonneck

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

20. Feb. 2017

Herr Staatsanwalt Weinzierl,

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 07.02.2017 und der von mir schon erwarteten Einstellung eines Ermittlungsverfahrens - wie ausnahmslos alle zuvor und wie aus einer EGMR Entscheidung zu entnehmen, muten solche Fälle seltsam an - gegen den stellvertr GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, lege ich Widerspruch ein.

Begründung:

Es liegt sehr wohl eine rechtswidrige Tat im Sinne des § 164 STGB vor, als der Absender der Online Strafanzeige unter falschem Namen möglicherweise in mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf freie Meinungsäusserung eingriff. Dies von vornherein auszuschliessen, käme eine Vorverurteilung gleich. Im Übrigen sind die assoziierten Fälle AZ 821 Ds 112 Js 170286/14 und AZ 18Ns112Js203869/12 zusammen als Einheit zu sehen und ein perfides Komplott der bayerischen Justiz, RAin Aglaia Muth, Erpresser Manfred Jäger, Jobcenter München und der Polizei mit Beschlagnahme meines Smartphones unter Brechung einer Entscheidung des BVerfG, einen kritischen Blogger zum Schweigen zu bringen.

In den 19 Seiten des Erpressers Manfred Jäger, die Sie weiterhin unter Brechung von Europa Recht zurückhalten, befinden sich mit absoluter Sicherheit Äusserungen, wie ich ausgeschaltet werden kann. Er war sich damals in 2012 so sicher, einen Hartz 4 Vollidioten in meiner Person vor sich zu haben, der bei einer Forderung von € 10.000,- und beim Anblick von Polizei und Justiz in Schockstarre verfallen würde. Da plaudert so ein Dummkopf schon mal locker ins Unreine.

Unter Missachtung der §§ 160 Abs. 2 und 163b STPO wurde einseitig gegen mich ermittelt. Auf meine Frage an KOK Carstens im Verlaufe der Verhandlung vor dem Kangaroo Court von Richterin Baßler (zum dritten Mal Richterin gegen mich und damit ein schreiender Verstoss gegen Artikel 6 EMRK und mit Sicherheit rekordverdächtig beim EGMR. Die bayerische Justiz hat es nebenbei fertig gebracht, dass aus dem "double circumstance", dem doppelten Vorkommnis, nun ein "tripple circumstance" geworden ist und die Rechtsliteratur durch Input aus Bayern aktualisiert werden muss.) am 15.02.2017, warum nicht die Ermittlung der wahren Person mittels Nachforschung über die bekannte IP-Adresse vorgenommen wurde, verwies er auf die verbundenen Mühen. Er scheute aber keine Mühen, auf meinem Blog intensiv zu suchen.

Nach Artikel 6, Abs.3 EMRK hat jeder Angeklagte das Recht:
d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken.

Ich verweise auf Entscheidungen des EGMR:

- CASE OF COLAC v. ROMANIA (Application no. 26504/06) JUDGMENT STRASBOURG 10 February 2015, Absatz 47.
- Case Hümmer v. Germany (no.  26171/07), Absatz 38.
- Case Kostovski v. Netherlands, App. No. 11454/85. Dort heisst es in Absatz 42:
Zwar konnte die Verteidigung vor dem Utrechter Bezirksgericht und dem Amsterdamer Berufungsgericht einen der Polizeibeamten und beide Untersuchungsrichter, die die Erklärungen abgegeben hatten, Frage stellen stellen (siehe oben, Randnrn. 17 und 19). Sie konnte aber auch nur eine der anonymen Personen durch den Untersuchungsrichter mit schriftlichen Fragen indirekt befragen (vgl. Oben, Randnr. 16). Die Art und die Tragweite der Fragen, die sie auf eine dieser beiden Wegen stellen könnte, wurden jedoch aufgrund der Entscheidung, die Anonymität der Verfasser der Erklärungen zu wahren, erheblich eingeschränkt (siehe oben, Randnrn. 16, 17 und 19). 
Das letztgenannte Merkmal des Falles machte die Schwierigkeiten der Klägerin aus. Wenn die Verteidigung die Identität der Person, die sie zu beantworten sucht, nicht kennt, so kann ihr die Einzelheiten entzogen werden, die es ihr ermöglichen, nachzuweisen, dass sie vorurteilsfrei, feindlich oder unzuverlässig sind. Zeugenaussagen oder sonstige Erklärungen, die einen Angeklagten verurteilen, können durchaus falsch oder fehlerhaft sein, und die Verteidigung wird es kaum leichter machen können, wenn es an Informationen fehlt, die es erlauben, die Zuverlässigkeit des Verfassers zu prüfen oder Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufzuerlegen. Die Gefahren, die einer solchen Situation innewohnen, sind offensichtlich. (Google translate und Hervorhebungen durch mich)
Ganz besonders verweise ich auf die aussergewöhnliche Entscheidung des EGMR im

Fall Bricmont v. Belgium
In Bricmont v. Belgien, enthalten die Beweise mehrere nicht beschworene Anschuldigungen, die das Opfer an das Gericht in einem privaten Rahmen gegeben hatte, ohne dass der Angeklagten jemals die Gelegenheit hatte, eine Prüfung oder eine Konfrontation der Beweise des Beschwerdeführers gewährt zu bekommen. Das war ein ungewöhnlicher Fall, weil der Beschwerdeführer ein Prinz und ehemaliger Regent des Königreichs Belgien war und deshalb nicht in der Lage war, ohne ein königliches Dekret zu bezeugen, aber die EMRK stellte fest, dass gegen die Rechte der Verteidigung dargelegt im Übereinkommen verstoßen worden sei.
Anlässlich des jüngsten Skandalurteils von Richterin Baßler am 15.02.2017 (nachdem gut zwei Drittel der Klage gegen mich sang und klanglos aufgrund meiner Einwände zusammenbrachen) unter kompletter Missachtung aller von mir dargebrachten EGMR Entscheidungen und der Weigerung auch nur einen der von mir geforderten Zeugen zur Vernehmung vom Jobcenter München, Agentur für Arbeit Stuttgart, OSta Hummer als auch Richterin Birkhofer-Hoffmann zu laden, muss ich fragen, wie tief will diese bayerische Justiz noch fallen?

Wenn ein Fünkchen Hoffnung noch besteht für die Provinz Bayern, empfehle ich die Lektüre von Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL  2:  VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT III. - 1. Europäische  Menschenrechtskonvention  (EMRK) und deutsches Recht. (leicht als Pdf auf Google zu finden) Ja, EGMR Entscheidungen gelten auch für den Unterzeichnerstaat Deutschland.

Ist die Beschlagnahmung meines Smartphones ohne richterliche Anordnung und die intendierte Beschlagnahme des Smartphones meiner Tochter nicht eine seltsame Koinzidenz? Da hatte doch ein schleimender MA des Jobcenters München namens Jean-Marc Vincent versucht, an die Handynummer meiner Tochter mit allerlei Tricks zu gelangen, um sie weiters in einen Billig-Lohn Job zu verfrachten.

Fazit ist, die Münchner Justiz tat alles, um den Anzeigenden, der aufgrund des Inhalts der Anzeige nur aus der sozial-faschistischen Behörde Jobcenter stammen kann, in seiner Anonymität zu schützen und stattdessen einen verhassten kritischen Blogger abermals strafrechtlich zu verfolgen unter einer stattlichen Summe von Gesetzesbrüchen, um ihn zum Schweigen zu bringen in der gleichen Manier wie in den beiden Fällen zuvor.

Mit besten Grüssen

2/21/2017

Verbrechen steigen bei der zweiten Generation Einwanderer, wie sie sich assimilieren

Interessante Untersuchung von PEW Research aus den USA hinsichtlich der Kriminalität, besser gesagt Kriminalitätsentwicklung unter Immigranten. Nicht gerade vorurteilsfördernd.

(Google translate)

VON RICH MORIN

Warum steigt die Kriminalitätsrate bei den Immigranten der zweiten Generation im Vergleich zu ihren ausländischen Mitbürgern an? Bis vor kurzem haben die meisten Soziologen diesen Anstieg erklärt, indem sie feststellten, dass viele Immigranten der zweiten Generation sich zwischen zwei sich widersprechenden Welten fühlen - der alten Welt ihrer Eltern und der neuen Welt ihrer Geburt.

Aber vor kurzem haben Forscher eine alternative Theorie gesetzt: Zweite Generation Immigranten sind nur "aufholen" mit dem Rest von uns, behauptet Bianca E. Bersani, ein Soziologe an der University of Massachusetts-Boston.

Nennen Sie es die dunkle Seite der Assimilation. Diese Immigranten der zweiten Generation sind so anfällig für Versuchungen und schädliche Einflüsse geworden wie andere Amerikaner nach Bersani. Die unglückliche Konsequenz ist eine ähnliche Wahrscheinlichkeit der Begehung eines Verbrechens, schrieb Bersani in einem Artikel veröffentlicht online von der Zeitschrift Crime & Delinquency.

Andere Studien haben dokumentiert, wie Immigranten der zweiten Generation mehr wie der typische Amerikaner, sowohl in positiver als auch in negativer Weise, geworden sind. Zum Beispiel zeigte eine Pew Research Center-Analyse von Census-Daten Anfang dieses Jahres, dass das mittlere Familieneinkommen der Immigranten der zweiten Generation praktisch identisch mit dem nationalen Median und höher ist als ihre im Ausland geborenen Pendants. Die Eigentumsquoten folgen einer ähnlichen Trajektorie.

Voller Artikel hier und Originalartikel hier.

2/20/2017

Skandal! Gericht verweigert Hartz 4 ler 60.000 € für Suizid durch Leverage

Der heute 59-jährige Arbeitslose hatte erstmals 2006 ein Darlehen als Startkapital für eine „selbstständige Tätigkeit“ beantragt. Das Geld wollte er für „Day-Trading mit Index-Futures“ einsetzen – sprich Börsenspekulationen mit Termingeschäften. Mit nur zehn Arbeitstagen im Monat könne er dann locker 6.400 Euro pro Monat verdienen, meinte er. Das Risiko sei gering.
Das Jobcenter sah dies ganz anders und beurteilte die angestrebte Tätigkeit als hochspekulativ. Ein Darlehen oder auch eine entsprechende Bürgschaft lehnte es daher mehrfach ab. So blieb zuletzt auch ein Antrag aus 2013 ohne Erfolg.
Dies hat nun das LSG Celle erneut bestätigt. Das beabsichtigte Geschäftsmodell sei mit dem Fördersystem der Grundsicherung für Arbeitslose „grundsätzlich nicht vereinbar“. Dies strebe die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis oder einen regulären selbstständigen Gewerbebetrieb an. Hier wolle der Arbeitslose seinen Lebensunterhalt aber nicht durch seine Arbeit verdienen, sondern durch die spekulative Umschichtung von Vermögen. Eine „rein private Vermögensverwaltung zur Vermögensbildung“ sei aber nicht förderfähig, so das LSG in seinem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 13. Dezember 2016.
Das ist eine seltsame Begründung, es sei eine „rein private Vermögensverwaltung zur Vermögensbildung“ und sei nicht förderungswürdig. Der Verkauf der eigenen Arbeitskraft ist eine "rein private Vermögensverwaltung", denn Arbeitskraft ist das Vermögen eines Arbeitnehmers und die bietet er an zum Zweck der "Vermögensbildung".

Egal. € 6.400 pro Monat mit zehn Arbeitstagen Day-Trading verdienen zu wollen, ist kühn. Das wären gut 10% Profit pro Monat! Schade, dass ich nirgendwo finde, wie hoch er das Leverage angesetzt hat und bei wem er traden will.

100 wird es mindestens sein und Broker gibt es jede Menge und deren Front-running hat er wohl einkalkuliert. Spass muss das schon machen, wenn du so am Browser sitzt, während die WST Pros direkt mit ihrem Bloomy verbunden sind in Real Time.

Zehn Tage traden und dann Strand oder Berge sind ideal für die Rekreation. Du kommst dann frisch an die Screen und hast natürlich keine Ahnung, was in der Zwischenzeit am Markt passierte und in der Welt. Trump/Fake News/Real News/Market sentiment.

Er ist, wie gesagt, geleveraged, denn sonst kann er nicht Profite in Höhen von € 6.400 pro Monat erreichen. Hier ein dezenter Hinweis wie fein und wohlwollend Leverage auf nichtsahnende Haudegen wirkt. Allgemeine Warnungen, noch mehr Warnungen und dann nochmals etwas über die Hebelwirkung. Doch, hey, dieser Market Guru hat sich voll abgesichert durch Stop-loss. Da kann nichts anbrennen. Schon gar nicht bei einem Flash Crash. Happy trading!


Münchener Richterin Bassler möchte den EGMR darüber informieren, dass sie trotz eines "dreifachen Vorkommnis" (Ferrantelli und Santangelo gegen Italien) ihre Unparteilichkeit versichern kann. Fettes bayerisches Ehrenwort!

Münchner Gerichte scheinen sich in keiner Weise an die Entscheidungen eines höheren Gerichts wie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu gewöhnen. Der Grund könnte die geographische Distanz zu Straßburg in Frankreich sein. Dasselbe Frankreich, in dem der Vertrag von Versailles mit seinen onorösen Bedingungen am 28. Juni 1919 unterzeichnet wurde, bestand aus 440 Artikeln, in denen die Bedingungen für die Strafe Deutschlands festgelegt wurden. Der Vertrag wurde mit Schock und Unglauben in Deutschland aufgenommen. Das könnte sicherlich ein Grund für die Verachtung für diese südliche bukolische Provinz eines föderalen Deutschlands sein, aber trotzdem sich stolz "Freistaat Bayern" nennt. Das muss Straßburg erst mal verdauen!

Trotzdem könnte es genauso diese eigenartige Abneigung der bayerischen Behörden gegenüber allem nicht Unterwürfigem sein. Eine eigene Meinung geht A-OK für ein bayerisches Gericht, solange es die seine ist oder zumindest ziemlich dicht dran. Allerdings ist die Kacke richtig am dampfen für diese Blogger, die sich von der akzeptierten Art des Denkens und sich Äusserns ablösen, die wirklich das filigrane Gemüt eines bayerischen Richter zur Weissglut bringen und es ist hier, dass einige von ihnen dann alle ihre moralischen und ethischen Orientierungen verlieren (wenn sie sich jemals überhaupt diesen Luxus gegönnt haben).

Womit mir elegant der Übergang gelungen ist, nun werte Münchner Richterin Bassler (Landgericht München I) vorzustellen. Sie scheint eine gewisse Vorliebe für mich zu haben, man kann das schon professionell juristisches Stalking nennen, indem sie in allen drei Fällen der Richter gegen mich war.

Gut, beim letzten Fall jetzt im Februar konnte ich das gut verstehen, als ich doch in einem fantastisch sitzenden 48er Drykorn in nachtblau, leicht strukturiertem blendend weissen Strellson Chemise drapiert mit ebenso nachtblauer Krawatte und braunen Daniel Hechter Chaussures meinen Alabasterkörper in den Gerichtssaal gleiten liess. Und natürlich mag ich Beharrlichkeit bei einer Frau, aber nur, wenn die Gefühle gegenseitig sind und, für mich als Sportler, das Spielfeld eben ist.

Jedenfalls ist unten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem

Fall von Ferrantelli und Santangelo gegen Italien

Der Fall ist mit 48/1995/554/640 numeriert

Hier der Auszug aus der Entscheidung des Gerichtshofes (Hervorhebung durch mich):
59. Wie die Kommission stellt das Gericht fest, dass im vorliegenden Fall die Furcht vor einem Mangel an Unparteilichkeit aus einem doppelten Vorkommnis resultiert. Zunächst enthielt das vom Richter S.P. (vgl. Oben, Randnr. 26) vorbereitete Urteil vom 2. Juni 1988 des Berufungsgerichtes Caltanisetta zahlreiche Hinweise auf die Klägerinnen und ihre jeweiligen Rollen beim Angriff auf die Kaserne. Insbesondere wurden die "Mitverursacher" des doppelten Verbrechens erwähnt und "die genaue Aussage von GV, dass GG zusammen mit Santangelo für die physische Durchführung der Morde verantwortlich gewesen sei", und es wurde bestätigt, dass Herr Ferrantelli geholfen hatte Die Kaserne zu durchsuchen und das Material der Carabinieri zu transportieren. Zweitens zitiert das Urteil der Ju- dence Section des Berufungsgerichts von Caltanisetta vom 6. April 1991 (vgl. Oben, Randnr. 30), in dem die Klägerinnen verurteilt wurden, zahlreiche Auszüge aus der Entscheidung des Berufungsgerichts von G.G. In der Jugendstaffel war es wieder einmal Richter S.P., der Vorsitzender und in Wirklichkeit der berichterstattende Richter war.
60. Diese Umstände reichen aus, um die Befürchtungen der Klägerinnen hinsichtlich der mangelnden Unparteilichkeit der Jugendsektion des Berufungsgerichtes von Caltanisetta objektiv zu rechtfertigen.
Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 (Art. 6-1) liegt in diesem Punkt vor.
(Google translate)

Es scheint, dass der Begriff "doppeltes Vorkommnis" nun zu "dreifaches Vorkommnis" grâce à dem Langericht München I und der aussergewöhnlichen Richterin Bassler geändert werden muss. Man kann nicht sagen, es gäbe keine Innovation aus dieser Provinz, äh, ich meine Freistaat Bayern. Man kann es auch nennen, was es ist: ein Kangaroo Court.

Es ist gibt noch mehr Gutes von dieser Richter in zu hören.

Munich judge Bassler would like to inform the ECHR that she can assure impartiality even despite a "triple coincidence" (Ferrantelli and Santangelo v. Italy)

The Munich Court just does not seem to be able to muster any sort of allegiance to decisions made by a higher court, such as the European Court of Human Rights. The reason could be the geographical distance to Strasbourg in France. The same France where the Treaty of Versailles with its onerous terms was signed on 28 June 1919 and consisted of 440 Articles setting out the terms for Germany's punishment. The treaty was greeted with shock and disbelief in Germany. That could certainly be a reason for disdain for this Southern bucolic province of a federal Germany, but still proudly indulges in being the "Free State of Bavaria". Take that Strasbourg!

Still, it could as well be that peculiar dislike of Bavarian authorities in anything remotely insubordinate. Having an own opinion is A-OK for a Bavarian court as long as it's theirs, at least pretty much close to it. However, it is this ilk of some bloggers who diverge from the accepted way of thinking and expressing themselves that really gets a Bavarian judge fuming and it is here that some of them tend to lose all their moral and ethical professional bearings (if they ever granted themselves that luxury in the first place).

By which I have elegantly closed the circle and would now like to introduce Munich judge Mrs Bassler (Landgericht München I). She seems to indulge in a certain fondness of me in that she so far was the judge in all three cases against me. To be sure, I like persistence in a woman but only when the feelings are mutual and, being a sportsman, the playing field is level.

Anyway, below is a decision of the European Court of Human Rights in the

Case  of  Ferrantelli  and  Santangelo  v.  Italy

The  case  is  numbered  48/1995/554/640

Here the excerpt of the Court's decision (emphasis added):
59.          Like  the  Commission,  the  Court  notes  that  in  the  instant  case the  fear  of  a  lack  of  impartiality  derived  from  a  double  circumstance. In  the  first  place,  the  judgment  of  2  June  1988  of  the  Caltanisetta Assize  Court  of  Appeal,  presided  over  by  Judge  S.P.  (see  paragraph  26 above)  contained  numerous  references  to  the  applicants  and  their respective  roles  in  the  attack  on  the  barracks.    In  particular,  mention was  made  of  the  "co-perpetrators"  of  the  double  crime  and  of  "the precise  statement  by  G.V.  that  G.G.  together  with  Santangelo  had  been responsible  for  physically  carrying  out  the  murders",  and  it  was affirmed  that  Mr  Ferrantelli  had  helped  to  search  the  barracks  and  to transport  material  belonging  to  the  carabinieri.    Secondly,  the judgment  of  the  Juvenile  Section  of  the  Caltanisetta  Court  of  Appeal of  6  April  1991  (see  paragraph  30  above)  convicting  the  applicants cited  numerous  extracts  from  the  decision  of  the  Assize  Court  of  Appeal concerning  G.G.    In  the  Juvenile  Section  it  was  once  again  Judge  S.P. who  presided  and  indeed  he  was  the  reporting  judge.
 60.          These circumstances  are  sufficient  to  hold  the  applicants' fears  as  to  the  lack  of  impartiality  of  the  Juvenile  Section  of  the Caltanisetta  Court  of  Appeal  to  be  objectively  justified. 
There  has  accordingly  been  a  breach  of  Article  6  para.  1 (art.  6-1)  on  this  point.
It appears the term "double coincidence" has to be amended to "triple coincidence" grâce à le Tribunal de Munich and the eminent judge Bassler. Do not ever say there is no innovation coming out of the province, er, Free State Bavaria. You may as well call it what it is, a Kangaroo Court.

More good is to come about my court hearing with this judge.

Jobcenter sind ein Sammelbecken von Asozialen, Kriminellen, Faschisten und Rassistengesockse

Jobcenter sind Sammelbecken von Asozialen, Kriminellen,
Faschisten und Rassistengesockse.
Arbeitslosigkeit ist eine staatliche Entscheidung. Sie übt Druck auf das Lohnniveau aus, um Deutschlands volkswirtschaftlich verrücktes Export Surplus zu fördern. Jobcenter dienen dieser Lohndeflation und die erhöht auf der Unternehmerseite die Profitabilität und trägt bei zu den bekannt verzerrten Trade Balances innerhalb der EU (siehe Bild unten).

Basierend auf fiskaler Austerität - Schäublesche Manie mit der SN - wird der ausgeglichene Haushalt zum Kultstatus erhoben. Was im Privathaushalt sinnvoll ist, ist in einer Volkswirtschaft Unsinn, da sie kein Haushalt ist, sondern aus sektoralen Salden besteht. Fiskale Defizite, also das was Schäuble so vermeiden will, sind die Einkommen des Privatsektors. Einfach ausgedrückt, investiert der Staat in sein Land, dann kommt dies den Bürgern zugute und auch dem Konsum, wie die Sektoralen Salden hier als Gleichung verdeutlichen.

(G – T) = (S – I) – (X – M)

Die obige lineare Gleichung besagt, dass die Staatsausgaben (G) abzüglich der Besteuerung (T) den Ersparnissen (S) abzüglich der Investitionen (I) abzüglich der Exporte (X) abzüglich der Einfuhren (M) entsprechen. Allgemein gesagt, was die Bundesregierung minus Steuern ausgibt, genau der Betrag wird in dem privaten Sektor und dem externen Sektor als Einkommen hinterlegt und verteilt. (siehe mehr hier)

Jobcenter erinnern an die Nazi Kampagne 'Arbeitsscheu Reich'. Jobcenter dichitomisieren die Gesellschaft, nehmen Unterqualifikation und mangelnde Eigeniniziative als Ursache, der sie sich angeblich annehmen wollen.

Es gibt eine Alternative, wenig besprochen in DE, aber um so mehr in den USA, Australien und England: die Job Guarantee. Sie würde u.a. den Billiglöhnen schlagartig ein Ende bereiten, da Firmen mit den festgesetzten Mindestlöhnen der JG konkurrieren müssten. Diese MMT Authoren z. B. besprechen die JG intensiv: Bill Mitchell, Neil Wilson, Ellis Winningham, Pavlina Tcherneva, e.t.c.


2/18/2017

Merkel: "EU trade balance completely distorted by this Italian ragazzo at the ECB"

Draghi indignant
Merkel said the euro’s exchange rate does contribute to Germany’s trade surplus, though that’s because European Central Bank’s needs to set monetary policy that responds to disparate economic performances across 19 nations. The euro reached a 14-year low of $1.0388 in December and closed at $1.0616 on Friday.

“If we still had the deutsche mark, it would be valued differently than the euro is now,” Merkel said in response to a question about Germany’s current-account surplus at the Munich Security Conference on Saturday. “But that’s an independent monetary policy over which I as chancellor have zero influence.”

EU trade balances in one picture
Picture via Jesse's

Entschuldigung, but there is nothing Mutti can do about it.

Maya

Wie steht das Bundesjustizministerium zur Kungelei von Münchner Rechtsanwältin Aglaia Muth?

Nicht RAin Aglaia Muth
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
11015 Berlin

cc "RA"in Aglaia Muth, München (per Email)

18. Feb. 2017

Sehr geehrter Justizminister Maas,

Die Bundesrechtsanwaltkammer verwies mich an Ihr Ministerium, da es die Rechtsaufsicht über die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft inne hat.

Ich komme also nicht umhin, Ihnen heute zu schreiben, nachdem vor etlicher Zeit sowohl von der RAK München als auch der Schlichtungsstelle in Berlin meine Beschwerde über die seltsam operierende "Rechtsanwältin" Aglaia Muth aus München mit einem Gähnen gewürdigt wurde. Hätte es ihrer Performance im Centercourt der Münchner Jurisprudenz gegolten, so wäre meine Zustimmung gewiss.

Der zugrunde liegende Fall betrifft meine Veröffentlichung in 2012 des damals bekannten Merkel-Nazi Fotos mit Swastika anlässlich der vandalenhaften bundesdeutschen Invasion Griechenlands mit Waffen der finanziellen und wirtschaftlichen Massenzerstörung auf meinem Blog und das in ähnlicher Form in den deutschen Medien gezeigt wurde. Akteneinsicht wurde mir bis Mitte 2016 trotz diverser Ersuchen von mir als auch meiner tibetischen Tochter verwehrt. Auch meine o.g. Pflicht"verteidigerin" verweigerte sie! Dies widerspricht dem Artikel 6 EMRK! Mittlerweile ist der Grund der Verweigerung klar, doch mehr dazu am Ende.

Das Gerichtsverfahren verlief wie folgt:

- In einem vorgerichtlichen Schreiben zweifelte Richter Grain meinen mentalen Zustand an (sehr beliebt in Bayern bei nicht genehmer Meinungsäusserung) und erwähnte die Möglichkeit einer Untersuchung. Wie wir alle wissen, sind Hartz 4 Rezipienten mentale Wracks, unzurechnungsfähig und eigentlich mehr für eine "Endlösung" prädestiniert. Der implizierte Vorschlag war, schuldig zu plädieren mit Aussicht auf mildere Strafe. MAW, die freie Meinungsäusserung doch rektal zu konsumieren.

Mein gerichtlich bestellter "Rechtsanwalt" (Frau Aglaia Muth, München) ermutigte mich, zuzustimmen. Wörtlich am Telefon, 'das kann von Vorteil sein'. Freie Meinungsäusserung scheint der Person dispensabel.

- Nachdem meine "Anwältin" die Fallakten gesehen hatte, sagte sie mir, sie neige dazu, dem Richter zuzustimmen. Das sind ideale Voraussetzungen für eine Verteidigung.

- In der ersten Verhandlung im Februar 2014 dominierte meine "Anwältin" souverän, indem sie kein einziges Wort zu meiner Verteidigung vortrug (der EGMR hat sich mehrfach geäussert, wie eine Verteidigung zu sein hat) und sass da wie blöd. In dem Protokoll heißt es: "Verteidigungsanwalt des Angeklagten plädiert: Strafe nach Ermessen des Gerichtes. Vor der Einziehung dem Angeklagten die Möglichkeit ... geben, seine wichtigen Daten vom Computer zu ziehen."

- Nach der Schlusserklärung des Richters wandte ich mich an sie: "Also bekomme ich meinen Computer zurück?"

RAin Muth: "Nein, weil Sie in Berufung gehen". (!)

- In der Berufung hockt sie wieder wie blöd im Sessel. Als Richterin Bassler vom LG München ihr das Wort erteilt, laviert sie: "Es ist möglich, dass solche Merkel-Nazi-Bilder in den deutschen Medien erschienen sind, aber ich kann mich nicht genau erinnern." Warum sollte diese Person auch engagiert und vorbereitet sein, wenn sie ohnehin Geld abzocken kann für Desinteresse?

- Im Protokoll heißt es ebenso "Strafe im Ermessen des Gerichts".

- Alle Verteidigungsunterlagen wurden von mir vorbereitet. Es gibt nicht eine einzige schriftliche Seite von meiner "Rechtsanwaltin"!

- Das Urteil der Revision schickt mir diese Dumpfbacke und "Verteidigerin" Muth ohne Angabe der Stadt und Postleitzahl auf dem Umschlag, so dass ich es 14 Tage später erhielt.

Der EGMR entschied im CASE OF ARTICO v. ITALY  (Application no. 6694/74) wie folgt:
33.
...
Der Gerichtshof erinnert daran, dass das Übereinkommen nicht nur theoretische oder illusionäre Rechte garantieren soll, sondern auch praktische und wirksame Rechte; Dies gilt insbesondere für die Verteidigungsrechte im Hinblick auf den prominenten Platz in einer demokratischen Gesellschaft durch das Recht auf einen fairen Prozess, von dem sie abgeleitet werden (vgl. Urteil Airey vom 9. Oktober 1979, Reihe A, Nr. 32, 1213, Ziffer 24 und Ziffer 32). Wie die Delegierten der Kommission zutreffend hervorgehoben haben, hat Artikel 6 Abs. 3 (c) (Art. 6-3-c) spricht von "Hilfe" und nicht von "Nominierung". Auch die bloße Nominierung stellt keine wirksame Hilfe dar, da der für Prozesskostenhilfe ernannte Rechtsanwalt sterben, schwer erkranken kann, für einen längeren Zeitraum daran gehindert wird, seine Pflichten zu handeln oder abzuwehren. Wenn sie über die Situation informiert werden, müssen die Behörden ihn entweder ersetzen oder ihn dazu veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Verabschiedung der restriktiven Auslegung der Regierung würde zu Ergebnissen führen, die mit dem Wortlaut von Buchstabe c (Art. 6-3-c) und der Struktur von Artikel 6 (Artikel 6) insgesamt unvereinbar und unvereinbar sind ; In vielen Fällen könnte sich eine Rechtshilfe als wertlos erweisen.
(Google translate)
- Mein für 25 Monate beschlagnahmter Computer kümmerte diese dilettantische Anwältin überhaupt nicht. Stattdessen wurde sie für eine Nichtleistung und Prozessbeischlaf bezahlt.

Wie ich Eingangs erwähnte, ist der Grund für die Weigerung des Münchner Gerichts, Staatsanwaltschaft und meiner "Rechtsanwältin" Muth mir Akteneinsicht, die mir nach Europa Recht zusteht, zu verwehren glas klar. Nachdem ich unter Berufung auf eine EGMR Entscheidung schliesslich im Mai 2016 Akteneinsicht in die Stammakte bekam, fehlten dort 19 Seiten, die der Anzeigende in 2012 an die Polizei München gesandt hatte.

Der Anzeigende war Manfred Jäger, Chef der Arbeitsagentur Ingolstadt, damals allerdings in München tätig. Ich bin Hartz 4 Empfänger, der u.a. seine persönlichen Erfahrungen mit dieser Behörde Jobcenter auf seinem Blog veröffentlicht. Das ist im Billig-Lohn Land inakzeptabel. Kritik muss niedergeschlagen werden.

Bis dato weigert sich die Staatsanwaltschaft eisern, diese 19 Seiten des Manfred Jäger herauszurücken und es darf mehr als vermutet werden, dass unter diesen Seiten sich Instruktionen/Vorschläge befinden, wie ich mundtot gemacht werden kann. Es darf weiters mehr als vermutet werden, dass diese Person Aglaia Muth mitwissendes Instrument dieses Komplotts war!
Art. 6 III und I EMRK. Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig.
EGMR, Urt. v. 17. 2. 1997 ‑ 10/1996/629/812
Eine Wiederaufnahme wird mir von der Münchner Justiz standhaft verweigert.

Im Oktober sandte ich meinen 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court an den EGMR und er wurde in unsere Beschwerde Akte aufgenommen. Aglaia Muth wird dort explizit und ausführlich erwähnt unter Case 1.

Und ist dieser folgende Vorfall nicht auch interessant: RA Aiko Petersen aus München tritt als mein Anwalt in einem zweiten Fall (diesmal nach Anzeige durch das Jobcenter München und mittlerweile eingereicht als Beschwerde beim EGMR unter der Beschwerde Nr. 35285/16) für die Berufungsverhandlung an. In den vier Monaten bis zum Gerichtstermin gibt es kein einziges Gespräch (!). Nach der Verhandlung im Mai 2015 bekunde ich in Gegenwart meiner Tochter mein Interesse zu wissen, wer der Anzeigende gewesen sei. Schweigen von Anwalt Petersen. Zwei Monate später erreiche ich Akteneinsicht und erfahre, es war das Jobcenter. Seltsam, diese Interessenkongruenz zwischen Rechtsanwalt und Jobcenter. Danach biedert er sich noch an, mich in der Revision zu vertreten gegen das lockere Sümmchen von gut € 400,-. Gebrauchtwagenhändler an Ausfallstrassen haben einen höheren Ethos als deutsche Anwälte. Auch in diesem Fall wiegelte die Schlichtungsstelle Berlin ab.

Nicht genug damit, was ein echter teutonischer Anwalts-Recke ist, der dümpelt auch noch bei 'http://www.my-sozialberatung.de' für € 120,-/Jahr herum und zockt dort trotz vereinbarter € 15,- gut € 50,- ab von Kunden der sozial-faschistischen Jobcenter und ........ tut dann gar nichts!

Meine Tochter ist halb Tibeterin und in Asien geboren, ich kenne also einen Teil der Welt, der u.a. bekannt für seine Korruptheit ist. Ich muss sagen, die Korruptheit in der Bananen Republik Deutschland ist beeindruckend und beängstigend. Indien muss sich warm anziehen bei dieser Konkurrenz aus dem Okzident.

Vor einigen Monaten kontaktierte ich einen recht bekannten Anwalt in den USA, der sich auch in Deutschland auskennt. U.a. kam nach wenigen Minuten diese Einschätzung von ihm: "Many German lawyers are assholes. There are some good ones." Ich liebe diese amerikanische Offenheit.

Schon jetzt darf ich einen weiteren Brief ankündigen, sobald ich das Skandal-Urteil der Richterin Bassler vom LG München in ca. zehn Tagen bekommen habe. In diesem Prozess wurden konsequent sämtliche meiner dargebrachten Entscheidungen des EGMR unter den Tisch gekehrt. Für mich firmiert ab dem 15. Feb. 2017 die bayerische Justiz nur noch unter dem Moniker 'Bayerische Roland Freisler Justiz'.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit und freue mich, von Ihnen zu hören. Ich erwarte diesmal keinen Waschzettel-Brief, sondern Aktion, denn hier geht es um finanzielle Vernichtung eines Bloggers mit bewusst intendierter anschliessender Inhaftierung! Ich persönlich vermag in Deutschland keine freie Meinungsäusserung zu entdecken.

Mit besten Grüssen

Verstösst nicht gegen § 86 STGB


Verstösst auch nicht gg. § 86 STGB

Strikt VERBOTEN !!!
Vielleicht kann das JuMi in Berlin mir die subtilen rechtlichen Wahrnehmungsdistorsionsfelder erklären.

EGMR Entscheidungen? Schieben wir am Landgericht München uns in den Arsch

Gerichtsverhandlung am 15. Feb. 2017 und ich trau meinen Augen nicht - obwohl ich es bei der Versifftheit der bayerischen Justiz schon erahnt hatte, aber dann doch irgendwie der Illusion nachhing, dass die so offenkundig primitiv und verkommen wohl nicht sein werden, insofern sie wissen mussten, dass ich mich auf EGMR Entscheidungen stütze. Da kommt tatsächlich die verlogene Richterin Bassler rein in die Hütte und ich musste nur noch schmunzeln. Das dritte Mal ist sie Richterin gegen mich. Dies ist ein klarer Verstoss gegen Artikel 6 EMRK!

Lasse sie loslegen. Die weiss natürlich nicht um Höflichkeit, die Schöffen und die kleine, niedliche Staatsanwältin vorzustellen. Wir and hier im plumpen Bayern.

Na dann ist Richtern Bassler fertig und ich tische gleich meinen Beweisantrag auf:

Landgericht München I
Nymphenburgerstr. 16
80335 München

14. Feb. 2017

AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15

ANTRAG

Unter Bezugnahme auf § 244 STPO stelle ich folgenden Beweisantrag, die Verhandlung vor dem AG München am 22. Juni 2016 unter der Leitung von Richterin Birkhofer-Hoffmann als nicht im Einklang mit den im EMRK Artikel 6 gestellten Forderungen an ein Gericht zu befinden.

Basierend auf § 359, Abs. 6 STPO und Artikel 13 EMRK
Art. 13 EMRK
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
stelle ich den Antrag auf Wiederaufnahme des Falls AZ 821 Ds 112 Js 168454/15 vor dem AG München und begründe diesen wie folgt in acht Punkten.

Zunächst sei festgestellt, dass ich diesen Antrag schon am 03. Aug. 2016 an das Amtsgericht gesandt hatte. Wie schon in anderen Fällen zuvor unterblieb auch diesmal eine Antwort!

Ich erhebe Beschwerde wegen des Verstosses gegen Artikel 6 EMRK Abs. 1 und Abs. 3 d.

Dort heisst es:
Abs.1  Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.
Abs.3 Jeder Angeklagte hat mindestens die folgenden Rechte:
d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;
I. Verstoss gegen Art. 6, Abs. 1 EMRK

Die Unparteilichkeit der Richterin Birkhofer-Hoffmann war nicht gegeben, da sie schon am 07. Januar 2015 in der Strafsache AZ 821 Ds 112 Js 170286/14 in Sachen der Abbildung von Himmler mit Swastika als Richterin tätig war und auf schuldig entschieden hatte. Somit lag beim Gerichtstermin am 22.06.2016 ein "double circumstance" vor.

Ich verweise auf Entscheidungen des EGMR:

- CASE OF FERRANTELLI AND SANTANGELO v. ITALY  (Application no. 19874/92)
und die Sätze 58 bis 60 der Entscheidung des EGMR ("double circumstance" (doppeltes Vorkommnis)).
58. Nach dem zweiten muss, ob bestimmt werden, ganz abgesehen von dem Verhalten der Richter, ob es feststellbare Tatsachen gibt, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufwerfen kann. In dieser Hinsicht können sogar Erscheinungen von einer gewissen Bedeutung sein. Was auf dem Spiel steht ist das Vertrauen, das die Gerichte in einer demokratischen Gesellschaft in der Öffentlichkeit erwecken muss. Dies bedeutet, ob in einem bestimmten Fall bei der Entscheidung ein berechtigter Grund, dass es einem bestimmten Richter an Unparteilichkeit mangelt, zu befürchten ist; der Standpunkt des Angeklagten ist wichtig, aber nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob diese Angst objektiv gerechtfertigt gehalten werden kann (das Hauschildt Urteil, aa O., S.. 21, Abs. 48, und mutatis mutandis die Fey v. Österreich Urteil vom 24. Februar 1993, Serie A, Nr. 255 -A, p. 12, Abs. 30).
59. Wie die Kommission stellt der Gerichtshof fest, dass die Angst vor einem Mangel an Unparteilichkeit im vorliegenden Fall aus einem doppelten Vorkommnis abgeleitet ist. An erster Stelle ist das Urteil vom 2. Juni 1988 über den Caltanisetta Assize Court of Appeal, unter dem Vorsitz von Richter S. P. (siehe Ziffer 26 oben), das zahlreiche Verweise auf die sich Beschwerenden und ihre jeweilige Rolle bei dem Angriff auf die Kaserne enthielt.
...
Zweitens In der Jugendabteilung war es wieder einmal Richter S. P., der den Vorsitz inne hatte und in der Tat war er der berichterstattende Richter.
60. Diese Umstände sind ausreichend, um die Befürchtungen der Kläger in Bezug auf die mangelnde Unparteilichkeit der Jugendabteilung des Caltanisetta Berufungsgericht für objektiv begründet zu halten, objektiv gerechtfertigt. Es hat einen Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 (Art. 6-1) in diesem Punkt gegeben.
- CASE OF CASTILLO ALGAR v. SPAIN  (79/1997/863/1074)
und die Sätze 48 bis 51 der Entscheidung des EGMR.

- CASE OF GOLUBOVIĆ v. CROATIA (Application no. 43947/10)
und die Sätze 55 bis 60 der Entscheidung des EGMR.

II. Verstoss gegen Verbot der Doppelbestrafung

Dieser Fall deckt sich in wesentlichen Teilen mit dem Fall in der Strafsache AZ 821 Ds 112 Js 170286/14.

Artikel 4 des 7. ZP zur EMRK verbietet die Doppelbestrafung (Ne bis in idem").
Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden
Abs.1: Niemand darf wegen einer Straftat, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden.
Abs.2: Absatz 1 schließt die Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des betreffenden Staates nicht aus, falls neue oder neu bekannt gewordene Tatsachen vorliegen oder das vorausgegangene Verfahren schwere, den Ausgang des Verfahrens berührende Mängel aufweist.
Vgl. auch Art. 103 Abs.3 Grundgesetz (GG) der BRD.

... am 10. Februar 2009 mit Urteil der Großen Kammer in Zolotukhin v. Russland, in dem der Begriff der "Straftat" aus Art. 4 Abs. 1 7. ZP-EMRK neu definiert wurde. Der Tatbegriff der EMRK orientiert sich nunmehr an der Identität des tatsächlichen Verhaltens, unabhängig von seiner materiell-strafrechtlichen Bewertung.[11] Neue Strafverfolgungsmaßnahmen sind nun bereits dann verboten, wenn die neuen Vorwürfe an identische oder zumindest im Wesentlichen gleiche Tatsachen anknüpfen.[12] Anklagestückelung oder künstlich zergliederte Handlungskomplexen darf es nicht mehr geben.

III. Einseitige Ermittlungen 

§ 160 Abs. 2 StPO lautet: Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

§ 163b StPO Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist; § 69 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Art dürfen nicht getroffen werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen; Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Art dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen Person getroffen werden.

So unterliess es die Polizei, wie im Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY8644-000804-15/7 zu lesen, trotz Kenntnis der IP Adresse des unter falschem Namen Sendenden, Nachforschungen nach dessen wahrer Identität zu unternehmen. Stattdessen heisst es am Ende des Berichts "Es wird um weiteren Ermittlungsauftrag gebeten", der sich ausschliesslich gegen mich richtete. Auch die Staatsanwaltschaft unternahm nichts, denn es galt, wie auch in den zwei Fällen gegen mich zuvor, einen widerwärtigen Blogger, der u.a. eine Behörde, die zur mittlerweile knapp 16%igen Armutsquote in Deutschland beiträgt, kritisiert, zum Schweigen zu bringen.

Nach Artikel 6, Abs.3 EMRK hat jeder Angeklagte das Recht:
d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken.
Ich verweise auf Entscheidungen des EGMR:

- CASE OF COLAC v. ROMANIA (Application no. 26504/06) JUDGMENT STRASBOURG 10 February 2015
47. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Unfähigkeit der Behörden, einen Zeugen zu finden, unter bestimmten Umständen die Zulassung der Aussage in Evidenz des Zeugen rechtfertigen, auch wenn die Verteidigung keine Gelegenheit gehabt hat, ihn oder sie zu befragen (siehe Tseber v Tschechische Republik, Nr. 46203/08, § 48, den 22. November 2012). Allerdings müssen die inländischen Behörden positive Maßnahmen ergreifen, um es dem Angeklagten zu ermöglichen, die Zeugen gegen ihn zu befragen (siehe Lučić v. Kroatien, Nr. 5699/11, § 79, den 27. Februar 2014), was bedeutet, dass sie aktiv nach ihnen suchen sollten. (siehe Rachdad v. Frankreich, Nr. 71846/01, § 24, 13. November 2003) Das Gericht muss sich daher selbst vergewissern, dass die inländischen Behörden alles zumutbare unternahmen, die Anwesenheit des Zeugen zu sichern. Mit anderen Worten, das Gericht muss untersuchen, ob das Fehlen des Zeugen einer nationalen Behörden anzulasten ist (siehe Lučić, aa O., § 79).

- Case Hümmer v. Germany (no.  26171/07)

Dort heist es u.a.:
38. Artikel 6 § 3 (d) bestimmt, dass, bevor ein Angeklagter verurteilt wird, alle Beweise gegen ihn müssen in seiner Anwesenheit bei einer öffentlichen Anhörung im Hinblick auf kontradiktorische Argumente offengelegt werden. Das zugrunde liegende Prinzip ist, dass der Angeklagte in einem Strafverfahren eine wirksame Möglichkeit haben sollte, die Beweise gegen ihn zu überprüfen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, dürfen aber nicht die Rechte der Verteidigung verletzten, die in der Regel erfordern, dass ein Angeklagter nicht nur die Identität seiner Ankläger wissen sollte, so dass er in der Lage ist, ihre Redlichkeit und Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen, sondern dass dem Angeklagten eine angemessene und geeignete Gelegenheit gegeben werden, einen Zeugen gegen ihn herauszufordern und zu hinterfragen, sei es, wenn dieser Zeuge seine Aussage macht oder zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens (siehe Lucà v. Italien, Nr. 33354/96, § 39, EMRK 2001-II und Solakov v. "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Nr. 47023/99, § 57, EGMR 2001-X).
Desweiteren sei auch auf Case Kostovski v. Netherlands, App. No. 11454/85 hingewiesen.
See Kostovski v. Netherlands, App. No. 11454/85, 12 Eur. H.R.  Rep. 434, 448 (1990) (“If the defence is unaware  of  the identity of  the person  it seeks to question,  it may  be deprived  of  the very  particulars  enabling it to  demonstrate that he or she is prejudiced, hostile or  unreliable.”).
("Wenn der Verteidigung die Identität der Person, die sie zu befragen ersucht, nicht bekannt ist, kann ihr die besonderen Merkmale entzogen werden, die es ihr ermöglichen, nachzuweisen, dass sie vorsätzlich, feindlich oder unzuverlässig sind.")

Siehe ebenso TAKING “BLIND SHOTS AT A HIDDEN TARGET”: WITNESS ANONYMITY IN THE UNITED KINGDOM von Jason M. Swergold.

Weiters  bzgl. anonymer Zeugen oder Kläger:
Confronting  Confrontation - Mike  Redmayne LSE  Law, Society and Economy, Working Papers 10/2010, London School of   Economics and Political Science Law Department.

Seite  10:
STRASBOURG
To   date,  most   of   the   indications   are   that   the   ECtHR   understands   the   value of  confrontation   in   purely  epistemic   terms.   The   only  two   explicit   statements about  the   importance   of   confrontation   seem   to   be   that,   where   it   is   lacking, a   defendant   is  deprived of   ‘any  opportunity  of   observing   the   demeanour   of [the]  witness   when  under   direct   questioning,  and   thus   of   testing   her  reliability’,  and   that,  in   the   case  of  an  anonymous  witness:
the   nature   and   scope   of   the   questions   [the   defence]  could   put   were considerably  restricted.  [...]  If   the   defence   is   unaware   of   the   identity of   the  person   it   seeks   to   question,  it   may  be   deprived   of   the   very  particulars   enabling  it   to   demonstrate   that   he   or   she   is   prejudiced,  hostile   or   unreliable.  Testimony or   other   declarations   inculpating   an  accused   may  well   be   designedly untruthful   or   simply  erroneous   and  the   defence   will   scarcely  be   able   to   bring  this   to   light   if   it   lacks   the information   permitting   it   to   test   the   author’s  reliability  or   cast   doubt  on   his   credibility.  The   dangers   inherent   in   such   a  situation   are  obvious.  Furthermore,  each   of   the   trial   courts   was   precluded   by the  absence   of   the   said   anonymous   persons   from   observing   their  demeanour  under  questioning  and  thus  forming  its  own  impression  of  their reliability.
Bis heute liegen die meisten Indizien darin, dass der EGMR den Wert der Konfrontation rein epistemisch versteht. Die beiden einzigen ausdrücklichen Aussagen über die Bedeutung der Konfrontation scheinen, dass ein Angeklagter, wenn sie fehlt, "keine Möglichkeit der Beobachtung des Verhaltens des Zeugen, wenn er unter direkter Befragung und damit der Prüfung seiner Zuverlässigkeit hat" und dass im Falle eines anonymen Zeugen:
Art und Umfang der Fragen, die [die Verteidigung] stellen konnte, würde erheblich eingeschränkt. [...] Wenn die Verteidigung keine Kenntnis von der Identität der Person, der sie Fragen zu stellen sucht, hat, kann ihr so die Möglichkeit entzogen werden, zu zeigen, dass er oder sie voreingenommen, feindselig oder unzuverlässig ist. Zeugenaussagen oder andere belastende Erklärungen gegen den Angeklagten können auch absichtlich unwahr oder einfach falsch sein und die Verteidigung wird kaum in der Lage sein, dies ans Licht zu bringen, wenn ihr die Informationen fehlen, die es erlauben, die Zuverlässigkeit und die Glaubwürdigkeit zu testen. Die Gefahren einer solchen Situation sind offensichtlich.
Siehe ferner:
Auf Dem Weg Zu Einem Europaischen Strafverfahrensrecht: Die Grundlagen Im Spiegel Der Rechtsprechung Des Europaischen Gerichtshofs Fur Menschenrechte (German Edition) - Robert Esser

"Beim Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines Gerichts kann bereits der äußere Schein („appearances") eine Rolle spielen." (Robert Esser: Auf Dem Weg Zu Einem Europaischen Strafverfahrensrecht: Die Grundlagen Im Spiegel Der Rechtsprechung Des Europaischen Gerichtshofs Für Menschenrechte (German Edition)).

Am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!

In einem Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.

Das Gericht unternahm nichts, denn ein Blogger muss mit allen Mitteln kalt gestellt werden.

Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende vom Jobcenter München oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.

Die Email Anzeige vom 07.05.2015 unter falschem Namen weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing und in der Nähe der (laut Google) Wohnung des stellvetr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, gegen den ich am 24. November 2016 Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts eingereicht habe.

Es war eben jener Jürgen Sonneck, der im Fall AZ 112 Js 170286/14 Strafanzeige gegen mich stellte und in dem das Urteil vom LG München am 06. Mai 2015, also exakt einen Tag vor der Online Strafanzeige unter falschem Namen, gesprochen wurde. Es ist offensichtlich, dass Polizei, Jobcenter München und die bayerische Justiz in einem Bett sind und gegen mich mit allen, auch gesetzbrechenden, Mitteln vorgehen! Eine kritische Blogger-Drecksau muss ausgeschaltet werden.

In diesem Zusammenhang weise ich insbesondere auf das offenkundige Komplott im Fall 1 mit dem AZ 18 Ns 112 Js 203869/12 hin, in dem sich Anzeigender Manfred Jäger (damals Arbeitsamt München und jetzt Chef der BA in Ingolstadt), Staatsanwaltschaft München, Gericht München und meine Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth zusammentaten. Wie die Verhandlungsprotokolle zeigen, stellte die völlig desinteressierte RAin Muth die "Strafe in das Ermessen des Gerichts". Das Revisionsurteil wurde mir von dieser RAin Muth ohne Angabe der PLZ und der Stadt zugesandt. Seit 2013 verweigern alle Parteien standhaft die Herausgabe der zugrundeliegenden Strafanzeige und hier insbesondere der 19 Seiten, die Manfred Jäger an die Polizei in 2012 sandte. Das Schreiben muss brisant sein! Dies ist ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK.

IV. Grobe und bewusst boswillige Verfälschung des Prozessablaufs durch Richterin Birkhofer-Hoffmann in ihrem Urteil vom 19.07. 2016

Anmerkungen zum Verfahren vor dem AG München am 22.06.2016 und dem Urteil vom 19.07.2016.

  • Gleich zu Beginn wurde mir das Verlesen meines Antrags gemäss § 42 Abs. 2 ZPO zu meiner begründeten Besorgnis der Befangenheit von Richterin Birkhofer-Hoffmann verwehrt.
  • Das Urteil gibt den Verhandlungsverlauf und insbesondere meine Äusserungen und Anführungen von Entscheidungen des EGMR in keinster Weise wieder.
  • Meine Vorlage von zwei NS Bildern aus dem Spiegel bzw. Bento als exemplarischer Beleg für weite Verbreitung derartiger Bilder in deutschen Medien werden sowohl in der Verhandlung als auch im schriftlichen Urteil unterschlagen.
  • Mein Antrag unter Bezug auf eine EGMR Entscheidung, den unter falschem Namen Anzeigenden ausfindig zu machen, wird nicht erwähnt.
  • Mein Hinweis in der Verhandlung auf den expliziten Satz unter der Tab 'Über' auf dem Blog, wo es heisst: "Aus Bildern mit NS- Symbolen meine Geistesaffinität zum Faschismus zu lesen, wäre eine interessierte und absurde Interpretation." wird im Urteil nicht erwähnt.
  • Mein Hinweis auf Artikel 4 des 7. ZP zur EMRK Verbot der Doppelbestrafung (Ne bis in idem") bzgl. des Himmler Bilds wird im Urteil nicht erwähnt.
  • Fortgesetzte Weigerung basierend auf fadenscheinigen Begründungen, meine Tochter dem Prozess beiwohnen zu lassen. Erst nach meinen scharfen und lauten Protesten lenkte B-H ein.
  • Richterin B-H äusserte im Urteil auch keine Bedenken gegen eine Beschlagnahme meines Smartphones OHNE richterlichen Erlass!


V. Weigerung des AG München mir das Protokoll der Verhandlung zur Einsicht zu geben

Dies stellt abermals einen Verstoss gegen den Artikel 6 EMRK dar. In Verbindung mit dem arg "abgespeckten" Urteils vom 19.07.2016 drängt sich förmlich der Verdacht des Vertuschens auf, der bei unterstellter Dummheit von Hartz 4 Rezipienten als leicht kaschierbar angesehen wird.

VI. Beschlagnahme von Smartphone ohne richterlichen Beschluss

Richterin Birkhofer-Hoffmann bewies nachdrücklich ihre Feindlichkeit gegenüber mir, als sie ihre Gleichgültigkeit bezüglich des richterlichen Beschlusses vom 08. Okt. 2015 zeigte, in dem KEINE Beschlagnahme meines Smartphones angeordnet wurde. Stattdessen zeigte sie Interesse an dem Ergebnis der Datenauswertung meines beschlagnahmten Smartphones in ihrer Befragung von Polizist Gegerle. Es kann nur erahnt werden, um wieviel interessierter diese Richterin noch an den Daten des Smartphones meiner Tochter gewesen wäre.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluss vom 04. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 fest, dass für eine derartige Beschlagnahme ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Ausnahme wäre z. B. wenn  unmittelbare Gefahr im Verzuge wäre. Diese wäre bei einem Blog, der diverse Themata behandelt, wohl beim besten Willen schwer zu etablieren.

Richterin Birkhofer-Hoffmann hält offensichtlich die Beachtung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei einem Hartz 4 Rezipienten für unnötig und dispensabel. Im Zusammenhang mit meiner Tochter suggeriert sich eine auffällige Kongruenz zwischen Heinrich Himmlers Sippenhaft und den Sippenhaft-Paragraphen des SGB unter dem die sozial-faschistischen Jobcenter operieren.

Zu keinem Zeitpunkt erfüllte Richterin Birkhofer-Hoffmann die Mindestanforderungen gemäss Artikel 6 EMRK an ein Gericht bzw. an eine Richterin. Das Gericht von Richterin Birkhofer-Hoffmann hat hier in 2016 wiederum wie schon in 2015 auf ganzer Linie versagt. Solch ein Kangaroo Court sollte nach Zimbabwe relokiert werden.

VII. Vollständige Akteneinsicht im Fall AZ 18Ns112Js203869/12

Alle drei Fälle gegen mich sind offensichtlich als Einheit zu verstehen, um einen systemkritischen Blogger mit allen Mittel, auch kriminellen und rechtsbrechenden als auch Lügen durch bislang Richterin Bassler und Birkhofer-Hoffmann, zum Schweigen zu bringen und finanziell zu ruinieren mit konsekutiver Inhaftierung wie unter Hitler.

Ich verlange die unverzügliche Einsicht und Kopiermöglichkeit der 19 Seiten von Manfred Jäger. Die fortwährende Weigerung sowohl der bayerischen Justiz, Manfred Jägers als auch meiner Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth tragen alle Merkmale eines Komplotts gegen mich und es drängt sich der erdrückende Verdacht auf, dass in diesem Schreiben u.a. auch explizit ersucht wird, mich zum Schweigen zu bringen.

VIII. Vollständigen Schadensersatz für das rechtswidrig beschlagnahmte MacBook Pro meiner Tochter

Basierend auf Absatz II. 'Verstoss gegen Verbot der Doppelbestrafung' war die Beschlagnahme unserer IT-Ausrüstung völlig überflüssig und ein primitiver Akt der Rache der bayerischen Justiz, die kopulierend mit dem sozial-faschistischen Jobcenter und der Polizei alles unternimmt, um uns zu schädigen in einer perfiden Art, die ans Mittelalter und an die nationalsozialistische Sippenhaft unter Himmler erinnert. Das von mir bewusst benutzte Himmler Bild ist also wieder einmal pertinent.

Wir haben das von der bayerischen Justiz beschädigte MacBook an die Arbeitsministern Nahles im BMAS am 14.01.2017 zu unserer Entlastung geschickt, da in ihr Ressort die sozial-faschistischen Jobcenter fallen.

. . . . . . . . 

Dann wird die Sitzung unterbrochen und nach 40 Minuten kommt diese eilig zusammengehackte Ablehnung, die an Lächerlichkeit schwer zu toppen ist, aber natürlich, primitiv wie Bayern nun mal sind, an den "verständigen" Menschen appellieren. Hier ist der Furz von Richterin Hansen:

In dem Strafverfahren gegen ... wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

erlässt das Landgericht München | 18. kleine Strafkammer durch die Richterin am Landgericht Hansen am 15.02.2017 folgenden

Beschluss

Das Ablehnungsgesuch des Angeklagten hinsichtlich der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Baßler vom 15.02.2017 wird zurückgewiesen.

Gründe:

Das zulässige Ablehnungsgesuch hat in der Sache keinen Erfolg.

In der Hauptverhandlung vom 15.02.2017 lehnte der Angeklagte die Vorsitzende Richterin ab. weil sie bereits in zwei früheren Verfahren gegen ihn tätig gewesen sei und ihn jeweils verurteilt habe.

Die abgelehnte Richterin hat sich zu dem Ablehnungsgesuch geäußert. Auf ihre Stellungnahme wird Bezug genommen. Der Angeklagte erhielt Gelegenheit, sich zu der Stellungnahme der abgelehnten Richterin zu äußern.

ll.

Aus Sicht eines verständigen Angeklagten sind die in dem Ablehnungsgesuch vorgebrachten Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Berufsrichterin zu begründen.

1. Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach § 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt. wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat. dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehme, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (RGSt 61, 67; BGHSt 1. 34. 36; 21. 85, 86). Der Ablehnende muss hierzu vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren verbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957. 68).

2. Unter Anwendung dieser Grundsätze ist das Ablehnungsgesuch nicht begründet.

Tatsächlich war die abgelehnte Richterin in zwei früheren Verfahren gegen den Angeklagten tätig (Az: 18 Ns 112 Js 203869/12, 18 Ns 112 Js 170286/14), die auch jeweils mit einer Verurteilung endeten. Dies begründet jedoch keine Besorgnis der Befangenheit, da die Zuständigkeit für die damaligen Verfahren wie auch für das aktuelle Verfahren aus der gerichtsinternen Geschäftsverteilung des Landgerichts Munchen l. ersichtlich aus dem für das Jahr des Eingangs gültigen Geschäftsverteilungsplan folgt. Diese wiederum ist Ausfluss des verfassungsrechtlich abgesicherten Anrechts auf den gesetzlichen Richter. Die gerichtsinteme Geschäftsverteilung ordnet jedes Verfahren nach bestimmten Kriterien einer Strafkammer zu. Die Zuordnung erfolgt bei Eingang des Verfahrens ohne Mitwirkung der Richter und ohne Ansehung der Person des Angeklagten oder des Richters. So wurde auch hier verfahren. Die 18. Strafkammer war und ist u.a. zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen nach § 86a, 90a Abs. 1 und 2, 130 und 187a StGB, damit auch für die hier betroffenen drei Verfahren. Ein Tätigwerden des gesetzlichen Richters begründet keine Besorgnis der Befangenheit.

Dass in beiden früheren Verfahren Verurteilungen erfolgten, begründet ebenfalls keine Besorgnis der Befangenheit, da ein verständiger Angeklagter davon ausgehen muss, dass der Richter sich dadurch nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt. StPO, § 24 Rz. 13 m.w.N.). Für eine solche Vorfestlegung ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte, auch nicht etwa aus den jeweiligen Urteilen in den früheren Verfahren.

gez.

Hansen
Richterin am Landgericht

. . . . . . . .

Fazit: Die Rechtsliteratur muss nun wegen dieses Kangaroo Courts umgeschrieben und aktualisiert werden. Von wegen "double coincidence" oder hinterfotzen-bayerisch "doppeltes Vorkommnis". Der Siff der Bayern-Justiz eleviert das jetzt auf "triple coincidence" oder bayerisch-Roland-Freislerisch "dreifaches Vorkommnis". Natürlich allein dem rein zufälligen Geschäftsverteilungsplan geschuldet. Also Bayern-Justiz, mein Bullshit Detector funktioniert immer noch hervorragend.

Oh, aber kurz bevor die Dienstbotin oder wer immer die Schnecke war, die den Beschluss in den Gerichtssaal brachte, wurde mir mitgeteilt, die lächerliche Strafanzeige des blonden ledigen Fräuleins Richterin Pabst sei zurückgezogen worden und ebenso die Anklage wegen des Himmler Bildes. Also muste diese Karikatur herhalten. Natürlich verboten, weswegen sie hier nochmals erscheint und zwar u.a. unter Berufung auf die Entscheidung des EGMR in Sachen Vajnay v. Ungarn.

Völlig in Ordnung. Keine Bedenken in Bayern.

Verstösst gegen § 86STGB!!!

2/17/2017

Die dreckige Agenda der durch und durch kriminellen deutschen Medien gegen die Trump Präsidentschaft

Die deutschen Medien sind keine 'Lügenpresse'. Sie sind widerwärtige Kriegshetzer, anti-Russland Ganoven, die sich in ihrer perfiden Art arschkriechend an die deutsche Regierung hängen. Eine Regierung, die um den Niedergang der EU weiss und sich nun einem demokratisch gewählten amerikanischen Präsidenten gegenüber gestellt sieht, der Business redet.

Die Anti-Trump Tiraden sind von solch infantil-dummer Art und verlogenen Durchtriebenheit, dass man von einem völligen Verlust jeglicher journalistischen Ethik sprechen kann. Hier nachfolgend ein Google übersetzter Post aus Amerika.

Das ist ein Must-see Video, um das dreckige Spiel der deutschen Medien zu verstehen.

Kucinich warnt vor "Deep State", verteidigt Trumpf, erklärt Amerika, "aufzuwachen"
(Original Link)

Dennis Kucinich, ehemaliger US-Präsident und demokratischer Präsidentschaftskandidat, verteidigte am Dienstag Donald Trump zum Thema " Morgen mit Maria ".

In Bezug auf die Rücktritt von Michael Flynn, verteidigte Kucinich Trump und sagte zu Amerika "Wacht auf".


Anti-Russland Spiel

In dem Interview tadelte Kucinich Fraktionen der US-Geheimdienste, weil sie irgendeine positive Beziehung zwischen Russland und den USA beenden wollten, in der Hoffnung auf eine Rückkehr des kalten Krieges.

Kucinich nicht sehen, dies als ein Anti-Trumpf-Spiel, sondern ein Anti-Russland-Spiel "" Es ist nicht nur diese Verwaltung. Ich möchte die Ansichten und all diejenigen, die auf dem Podium, dass in den letzten Monaten der Obama-Regierung, sie zusammen ein Abkommen mit Russland, um Frieden in Syrien zu schaffen erinnern. Ein paar Tage später tötete ein Militärschlag in Syrien hundert syrische Soldaten und das beendete die Vereinbarung. Was geschehen ist, ist in der Intelligenz und im Pentagon eine bewusste Anstrengung, eine Vereinbarung, die das Weiße Haus gemacht hat, zu sabotieren. "

Das ist wie "Deep State", sagte Kucinich.

Ich nehme an: Wer gegen den Krieg will, der die Beziehungen zu Russland aufnehmen will, hat zumindest etwas am Ball.

Mike "Mish" Shedlock

(Google translate)

Coyotes



You want music, you get nice music.

Was a cowboy I knew in south Texas
His face was burnt deep by the sun
Part history, part sage, part mesquit
He was there when Pancho Villa was young

And he'd tell you a tale of the old days
When the country was wild all around
Sit out under the stars of the Milky Way
And listen while the coyotes howl

And they go... poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo

poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo

Now the longhorns are gone
And the drovers are gone
The Comanches are gone
And the outlaws are gone
Geronimo is gone
And Sam Bass is gone
And the lion is gone
And the red wolf is gone

Well he cursed all the roads and the oil men
And he cursed the automobile
Said this is no place for an hombre like I am
In this new world of asphalt and steel

Then he'd look off some place in the distance

At something only he could see
He'd say all that's left now of the old days
Those damned old coyotes and me

And they go poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo
poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo

Now the long horns are gone
And the drovers are gone
The Comanches are gone
And the outlaws are gone
Now Quantah is gone
Stand Waite is gone
And the lion is gone
And the red wolf is gone

One morning they searched his adobe
He disappeared without even a word
But that night as the moon crossed the mountain
One more coyote was heard

And he'd go, poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo
poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo

poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo
poo yip poo yip poo
poodi hoo di yip poo di yip poo

The Failure of the European Monetary Union In One Graph


Dieser Commerzbank Ökonom hat es falsch herum. Eigentlich haben deutsche Ökonomen das immer.

Es ist Wochenende, Zeit für ein wenig Unterhaltung.  Deutsche Ökonomen enttäuschen in dem Department nie und bieten verlässliches Futter.

Heute mal den 

Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer warnt vor neuen Gefahren. Die Kritik der US-Regierung an Deutschlands Exportüberschüssen hält er für unbegründet

Wenn es so schon los geht,

SPIEGEL ONLINE: Deutschland exportiert so viel wie noch nie - und viel mehr als es importiert. Der Leistungsbilanzüberschuss ist der größte der Welt. Vor allem in den USA sorgt das für Unmut. Ein Berater von Präsident Trump sprach jüngst von Ausbeutung. Was ist da dran?

Krämer: Die Leistungsbilanzen bilden zum großen Teil zunächst nur die Kauf- und Sparentscheidungen der Verbraucher ab. Wenn sich die Amerikaner dazu entschließen, deutsche Autos zu kaufen, dann ist das so. Und wenn die Deutschen ihr Geld lieber sparen als für den Konsum ausgeben, dann sollte man das auch akzeptieren.

dann kann man getrost den Rest vergessen. Die Leute in Deutschland wollen sich einfach reich sparen und dann muss man das auch akzeptieren. Lohndeflation als Ursache für einen indirekt niedrigeren Euro Kurs kommt dem Ökonomen nicht in den Sinn und zwar bewusst.

2/13/2017

Hau doch bitte mal einer ein paar Eier über die FAZ Wirtschaftsredaktion

Das war jetzt selektiv und unfair, denn da sollten genügend Eier sein für alle Wirtschaftsredaktionen: FAZ, Regenbogen-Spiegel, SZ, etc. etc....
Wo Amerika und Deutschland sich unterscheiden
Deutschland hat 2016 einen neuen Rekord-Exportüberschuss erwirtschaftet. Bei Amerika sieht das traditionell anders aus, zeigt unsere Grafik des Tages.



Impliziert haben diese FAZler also, DE ist Weltmeister und die USA importieren und importieren und wie wir alle von unserem Bankkonto kennen, kann man nur soviel kaufen, wie Guthaben plus Kreditrahmen bei der Bank hergeben. Ja so was weiss man doch einfach, wenn man in den Stuben der deutschen Labermedien richtig seine Ökonomie-Pornos abdreht. Haushalten muss man können. Das sagt Roller Wolfi immer wieder.

Hören wir uns noch ein wenig FAZ Scheiss an, weil es so schön (dämlich) ist:
Zwei sehr verschiedene Handelsnationen
In Sachen Handelssalden treffen mit Deutschland und den Vereinigten Staaten zwei sehr verschiedene Handelsnationen aufeinander. Wie unsere Infografik von Statista zeigt, ist Amerika stark vom Import abhängig, während es in Deutschland genau andersherum ist. Spannend wird in den kommenden Jahren, wie sich die vom neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten Donald Trump angekündigte Handelspolitik auf dieses Ungleichgewicht auswirken wird.
Kurzum, die USA leben über ihre Verhältnisse, wie jede Haushälterin weiss und das kann nur in die Hosen gehen. Die schlauen Deutschen exportieren dagegen und scheffeln Penunzen.

So, nun hören wir mal auf mit diesem Deutsche-Ökonomen-Journalisten-Gesabber.

Die USA kaufen/importieren also jede Menge Waren. Computer, Staubsauger, Kühlschränke, TVs, Fleisch, Wein, Obst, Dildos, Kleidung, Spielzeug u.s.w.

Das alles bezahlen sie mit ihrem Dollar.

Der Dollar ist ihre souveräne Währung. Niemand ausser den USA kann Dollar drucken (keystroke heutzutage). (Der Euro ist keine souveräne Währung, sondern die Währung der Euro Zone!)

Der Dollar ist nicht konvertibel in Gold/Silber/Platin oder eine andere Währung zu einem festen Kurs.

Der Dollar ist eine fiat Währung, gedeckt durch die US Treasury. Nur sie bringt Dollar in den Umlauf.


So, das hätten wir nun mal.


Die USA und damit die Amerikaner geniessen also Güter des täglichen Lebens, Komfortgüter, Luxusgüter etc. und bezahlen diese mit, tadam, Papier! Das klingt schon mal gut.

Mit diesem Papier/Dollar können die Verkäufer machen, was sie wollen.

China z.B. könnte diese Dollar (nach Begleichung der Produktions/Rohstoffkosten) in Yuan tauschen. Nicht gut, denn das würde den Kurs nach oben treiben. China legt also seine Dollar in die sicherste Währung der Welt an, den Dollar und hier insbesondere US Treasuries, um Zinsen zu kassieren. Die sichersten Papiere der Erde. Zur Streuung auch ein paar Bunds in Euro, warum nicht.


Dämmert irgend was?


Die Amerikaner kommen in den Genuss von internationalen Waren, bezahlen die mit ihrem Dollar und die Dollar bleiben im Land!


Jetzt kommt natürlich der gebildete deutsche Ökonom/Schreiberling und hebt den warnenden Finger. Vorsicht, die Chinesen finanzieren die USA durch ihre Käufe von US Treasuries. Wenn die nicht mehr wollen, sind die USA finanziell tief in der Scheisse.

Oh, wirklich? Da passt irgend etwas logisch nicht. Mal angenommen, die Chinesen sind nach etlichen Containern Tsingtao so knallevoll, dass sie tatsächlich die Treasuries dicke haben und aussteigen. Was passiert? Zunächst einmal der Ablauf in der Phase vor den Volltrunkenheit, also wo China in US-Treasuries investiert.

"Leute, alle Dollars, die die Chinesen besitzen, sind aus den USA gekommen. Es gibt keine Netto-Versorgung mit Dollars aus China."


Noch mal ganz langsam zum Mitschreiben, die Chinesen finanzieren rein gar nichts!


"Sie erhalten Dollars von Nettoexporten in die USA. Diese enden bei der Bank of China. Die Bank von China bevorzugt vernünftigerweise, Zinsen auf Dollar-Investments zu erwerben. Also werden diese in US-Treasuries umgewandelt. Dies ist nichts anderes als eine Bilanz-Operation in den Büchern der Fed. Bank of China Reserven an der Fed werden belastet und Bank of China Treasuries werden gutgeschrieben. Es gibt keinen Nettofluss von Dollar in das US-Finanzministerium."


Nun zum eventuellen Fall der Volltrunkenheit der Chinesen. Ganz nebenbei sind die Chinesen bei Geldsachen mit Sicherheit nicht volltrunken. Aber mal angenommen, sie sind so prall und sagen, hey, griechische Anleihen sehen lecker attraktiv aus. Ja, nur zu, rein in den Schrott. Oder könnten die Chinesen ihre US-Ts abstossen und alles in der Eurozone investieren? Ui, das wäre kühn bei dem Zustand der EU.


Als einziger Emittent des Dollars können die USA niemals pleite gehen und sind auch nicht auf Finanzierung durch Dollars der Chinesen angewiesen, denn nur sie emittieren Dollar. Die USA sind auch nicht auf Steuern angewiesen, um ihren Haushalt zu finanzieren.

Mein Gott, FAZ, so schwer ist das doch nicht.