2/13/2017

Der Schlawiner Frank-Jürgen Weise

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Fürther Straße 112
90429 Nürnberg

12. Feb. 2017

AZ: 206 Js 6000/17

Widerspruch

Sehr geehrte Staatsanwältin Elbert,

Hiermit lege ich Widerspruch ein zu Ihrem Bescheid vom 07.02.2017, in dem Sie mein angestrengtes Ermittlungsverfahren gegen den Chef der Agentur für Arbeit Herrn Weise wegen insbesondere bandenmässigen Betruges einstellen.

Sie bemängeln, dass ein Beleg für die unrechtmässige Nachforderung von € 290,39 fehlt. Ich füge hier Auszüge meines Widerspruchs beim Sozialgericht München vom 15.09.2016 an.

Erstaunt bin ich allerdings, dass Sie meinen Verweis auf ein laufendes Verfahren beim Sozialgericht München unbeachtet lassen. Da sollte der Beleg unserer Forderung nebenrangig sein. Oder steht die Bundesagentur für Arbeit ausserhalb des normalen Rechtswegs, wenn sie eine Forderung eines sozial-faschistischen Jobcenters erpresst? Die kriminellen Arbeitsweisen dieser Sozialverbrecher Behörde sind doch hinreichend beschrieben im SPIEGEL Artikel 'Mit allen Mitteln'.

Hier nun also Auszüge aus unserem Widerspruch an das Sozialgericht München:
Meine Tochter jobte neben der Schule an zwei Tagen in der Woche für insgesamt 6 Stunden.

Allein die Konstellation des Schulbesuchs meiner Tochter liesse für halbwegs wache Zeitgenossen des Billiglohnlandes Deutschland die Vermutung aufkommen, es könnte sich beim Monat August um einen Ferienmonat handeln. Sodann den Fakt einer Arbeitstätigkeit in justament diesen Zeitraum fallend, könnte einigermassen sprachlich begabte Menschen zu dem kühnen Wort 'Ferienjob' steuern.

Der durchschnittliche Verdienst pro Monat betrug ca. € 215,- und der Sommerferienverdienst betrug € 766,-. Um diesen Betrag geht es bei der Nachforderung dem Betrug (§ 263 STGB, Abs. 1, 2, 3 1., 3 3., 3 4., sowie Abs. 7. des JC München.

Meiner Recherche zufolge liegt das deutlich im Rahmen. Nach freundlicher Überlassung eines Cray XK7 Titan Supercomputers konnte ich Gewissheit erlangen, dass der Betrag von € 766,- marginal aber doch dezidiert unter dem Betrag von € 1.200,- liegt, wie er in § 1 ALG II-V Abs. 4 angegeben ist. ... Siehe:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/aktuell-beleuchtet/hartz-iv-und-ferienjobs
Generell gilt für alle ALG-II-Bezieher, also auch für Schüler: Einkünfte in Höhe von 100 Euro pro Monat sind - ganz unabhängig von der Ferien-Regelung - anrechnungsfrei. Schüler, die beispielsweise monatlich 100 Euro durch das Verteilen von Prospekten verdienen, dürfen diesen Betrag behalten - soweit sie keine weiteren Einkünfte aus Erwerbstätigkeit haben. 100 Euro pro Monat dürfen sie auch (weiterhin) während der Schulferien verdienen, ohne dass der Job damit gleich als Ferienjob gilt und damit den 1.200-Euro-Freibetrag verbraucht.
Praktisch bedeutet das: Ein Schüler aus einer Hartz-IV-Familie darf elf Monate lang je 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen und zusätzlich noch einmal 1.200 Euro in einem vierwöchigen Job in den Sommerferien. Geregelt ist dies in Paragraf 1 Absatz 4 der ALG-II-Verordnung. Schüler, die ihre Neben- und Ferienjobs so organisieren, dürfen also insgesamt 2.300 Euro behalten. 
und
http://www.sozialleistungen.info/news/15.05.2010-ferienjob-einkommen-ab-juni-1-200-euro-pro-jahr-anrechnungsfrei/
§ 1 ALG II-V
(4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.
(Ich habe wichtige Passagen hervorgehoben. Der durchschnittliche mtl. Verdienst von € 215,- floss in die Berechnungen des Jobcenters ein, wurde also schon verrechnet!)

Die Sozialverbrecher Behörde Jobcenter schreckt vor keinem kriminellen Akt zurück, um billiges Arbeitsmaterial willfährig zu machen, finanziell zu schädigen, in der Schulbildung zu behindern unter hilfreicher Mitwirkung der bayerischen Justiz und auch mit faschistischen Methoden. Es ist alarmierend zu sehen, wie diese sozial-faschistischen Jobcenter, die kochenden Sudkessel der Unmenschlichkeit, von der Justiz gedeckt werden.

Bislang wurden von dieser verrotteten bayerischen Justiz alle unsere Strafanzeigen abgewiesen. Der EGMR hat sich in einer Entscheidung befremdet geäussert, wenn alle Strafanzeigen abgewiesen werden.

Ich fordere die Strafverfolgung dieser Person Frank-Jürgen Weise wegen Nötigung und insbesondere bandenmässigen Betrugs.

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