10/30/2018

Extra Anlage für EGMR Beschwerde - Auffällige und chronologisch überzeugende Indizien deuten auf Jürgen Sonneck als Denunziator unter falschem Namen

Jürgen Sonneck alias "C. Paucher".
So etwas ist Beamter in Deutschland.
(©Screenshot Google Images)

Extra Anlage 2 - Jürgen Sonneck Indizien

Auffällige und chronologisch überzeugende Indizien deuten auf J. Sonneck als Denunziator unter falschem Namen.

Gleich nach Einsicht der Akte, des Kontexts und des Datums der Online Anzeige im Gerichtsgebäude war klar, der Täter stammt aus dem Umfeld des Jobcenter München. Der Absender war sich der Verweigerung der Akteneinsicht sicher und die Anzeige Monate vorher geplant.
  • Die fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger der Agentur für Arbeit und der ex-Arbeitsministerin Nahles bis Juli 2017, Einsicht in die Strafanzeige von 2012 zu gewähren. "Schutzwürdige Interessen", so StA Peter Preuss.
  • Damit verbunden die sichere Annahme des Emailsenders, Akteneinsicht würde verweigert werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete dem Bf. erstmals partielle Einsicht im April 2016!
  • Damit auch die Annahme des Anzeigenden, der Bf. würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen. Diese Annahme wurde untermauert durch exzellenten Rapport des JC München mit der Münchner Staatsanwaltschaft, die aber auch jede Strafanzeige von ihm und seiner Tochter genüsslich abbügelte.
  • Bis Anfang 2016 konnten alle Involvierten der völligen Verschwiegenheit von Justiz, Polizei als auch zweier "Rechts"anwälte absolut sicher sein!
  • Ergo die Zeichnung der Email unter falschem Namen, um die Anonymität abzusichern.
  • Die Unterlassung von KOK Carstens vom Kriminaldezernat 44 trotz Kenntnis der IP Adresse nichts zu unternehmen, um die wahre Identität der Person hinter dem falschen Namen zu eruieren. 
  • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei fällt genau auf einen Tag nachdem der Bf. wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der er schon in einem früheren Fall verloren hatte. Dieser Prozess basierte auf einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck!!! 
  • Siehe hierzu insbesondere den letzten Abschnitt in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014, wo es heisst: "Wir bitten weiter um: Mitteilung des staatsanwaltlichen Geschäftszeichen - ... - abschliessende Mitteilung vom Ausgang des Verfahrens durch Übersendung eines mit Rechtskraftvermerk versehenen Abdrucks der getroffenen Entscheidung." Jürgen Sonneck erkundigte sich telefonisch am 07. Mai 2015 beim LG München nach dem Urteilsspruch vom 06. Mai 2015, um dann seinen Plan abends zu exekutieren.
  • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten zu dieser Behörde.
  • Auffällig ist der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Der Verweis auf Hetze ist ein Red Herring. Er gleicht im Sujet dem der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 in Sachen Himmler Bild und bezieht sich wieder auf einen Jobcenter Mitarbeiter.
  • Weiter auffällig, dass die Anzeige vom Mai 2015 stammt und sich auf einen Blog Post vom November 2014 bezieht. Die Anzeige war geplant!
  • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter Pasing und, wenn die Adressenangabe von Jürgen Sonneck auf Google stimmt, liegt seine Wohnung in etwa 3 Km Luftlinie entfernt.

  • Ausserdem ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass der damalige Verteidiger für diese Berufungsverhandlung am 06. Mai 2015, RA Dr. Aiko Petersen, auf die Interessenbekundung des Bf. zu wissen, wer der Anzeigende war, sich in Schweigen hüllte, obwohl er Akteneinsicht genommen hatte! Die Tochter des Bf. war Zeuge dieser Frage direkt auf dem Vorhof des Gerichts an der Nymphenburger Strasse nach der Verhandlung. Jürgen Sonneck konnte also der Omertà absolut sicher sein.
  • Schon am 26. April 2016 erbat der Bf. von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
  • In einem weiteren Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat der Bf. um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016.
  • Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
  • Am 23. Aug. 2016 sandte der Bf. eine Emal an Jürgen Sonneck mit der Aufforderung, seine IP Adresse von seinem Heiminternetanschluss zu nennen. Die Email blieb unbeantwortet!
  • Am 07. Jan. 2017 Brief an Frau Heckner beim Landgericht München mit Bitte um Ladung von Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen zur Verhandlung im Februar 2017.
  • Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 in dem explizit " Jürgen Sonneck (als dringend Tatverdächtiger der Sendung der Email unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien) Jobcenter München, Orleansstraße 50, 81667 München" geladen wurde.
  • Strafanzeige vom 14. März 2017 gegen Anette Farrenkopf und Sabine Nowack - Jobcenter wegen dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt § 258a STGB.
Der klammheimliche Transfer von J. Sonneck Mitte Juli 2017 vom Jobcenter zum Referat für Bildung und Sport steht in konsequentem und direktem Zusammenhang mit den folgenden Anschreiben des Bf., in denen explizit auf Jürgen Sonneck als Täter hingewiesen wurde:

  • Am 01. Juni 2017 an das BMAS und auf Twitter: "German Labor Minister Nahles, reign in your criminals. Stop the Nazi methods! Have you heard of free speech and Article 6 ECHR?" Der Bf. wurde sofort auf Twitter geblockt! 
    Blocked on Twitter by @BMAS_Bund
    (wurde nicht beigelegt)
  • Am 27. Juni 2017 Pdf per Email gesandt an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck".
  • Ebenso im Juni 2017 weitere Pdf an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015".
  • Am 27. Juni 2017 Email an das BMAS "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein". 
  • Am 11. Juli 2017 Schreiben an das Polizeipräsidium München und veröffentlicht auf dem Blog unter dem Titel "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015". Das Schreiben wurde cc an das Bundesjustizministerium und BMAS gesandt. Verlangt wurde ausserdem die Beschlagnahme des/der Heimcomputer von J. Sonneck und forensische Untersuchung.
  • Am 11. Juli 2017 Pdf an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Bitte um Amtshilfe zur Feststellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
Daraufhin wurde J. S. offenkundig zu "heiss" und war nicht mehr zu halten und es ging alles in Windeseile.

  • Am 31. Juli 2017 erhielt der Bf. nach Sendung einer Email an mehrere Jobcenter München Mitarbeiter eine Email Server Error Message 550 "Address not found" in Bezug auf J. S.
Tatsächlich aber wurde J. S. schon Mitte Juli 2017 in das RBS überstellt, denn anlässlich des 'Firmenlaufs 2017' am 17. Juli (!) wird er schon unter RBS geführt. Zur Sicherheit existiert ein Screenshot.

(wurde nicht beigelegt)


Nicht zuletzt sei verwiesen auf den bekannten Ententest:
'Sieht aus wie eine Ente, läuft wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente, quakt wie eine Ente: Das ist eine Ente.'
Am 25. Juni 2018 sandte der Bf. ein Pdf in dieser Angelegenheit an die Familienministerin Giffey mit Veröffentlichung auf dem Blog und einen Tweet. Er wurde sofort auf Twitter geblockt!

Blocked on Twitter by @BMFSFJ
(wurde nicht beigelegt)

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