Manfred Jäger und sein Problem mit freier Meinungsäusserung |
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
30. Mai 2016
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Manfred Jäger
Agentur für Arbeit Ingolstadt, 85037 Ingolstadt
wegen Verstosses gegen
- § 240 STGB
- Artikel 5 GG
- Artikel 10 MRK
Mit Schreiben vom 13. August 2012 machte der damalige Stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München Herr Manfred Jäger 'Beseitigungsanspruch und Unterlassungserklärung' wegen, wie er es nannte, diffamierender Beiträge im Internet geltend.
Die Behauptung der Diffamierung allein stellt schon eine üble Nachrede dar, handelte es sich bei dem Blog Post um eine offene Email an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Daneben ist auch nicht der volle Inhalt des Posts auf meiner Website angegeben. (siehe Kopie des Briefes)
Herr Jäger forderte mich in diesem Brief auf, den Post zu löschen oder “unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” eine “fällig werdende Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro)” zu zahlen.
Die offene Email wurde zu einem Zeitpunkt geschrieben, als das Jobcenter München die monatlichen Hartz IV Zahlungen drastisch gesenkt hatte für mich und meine damals sechszehnjährige Tochter und auf keinerlei Kontaktersuchen reagierte. Ich musste schlussendlich einen Anwalt für eine Klage beim Sozialgericht bemühen.
Herr Jäger scheint der Ansicht zu sein, freie Meinungsäusserung und eine Zugehörigkeit zur neoliberalen Kaste Hartz IV schliessen einander aus.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Mit freundlichen Grüssen
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Anlage: 7 Seiten
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