Amtsgericht München
Nymphenburgerstr. 16
80335 München
13. Mai 2016
AZ: 821 Ds 112 Js 168454/15
Guten Tag Frau S,
Ihr Schreiben vom 10.05.2016 beantworte ich wie folgt.
Zeuge 1 und 2:
Ich verlange die Ladung der Zeugen 1 und 2 unter Berufung auf Artikel 6 Abs. 3 d. MRK.
Zeuge 1:
Mit Ihrer Anklageschrift v. 21.04.2016 erhebt die bayerische Justiz Anklage basierend auf einer Online Strafanzeige vom 07.05.2015. Diese Strafanzeige wurde gesendet von der IP Adresse 217.253.91.237. Die Anzeige wurde unter falschem Namen aufgegeben! Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. In etwa 2 km Luftlinie Entfernung liegt ein Jobcenter. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237.
Wir haben richterliche Anordnung beantragt, den Namen und die Adresse hinter der IP Adresse zu bekommen. Wir werden in dieser Sache keine Ruhe geben, bis wir diese Informationen haben. Datum, Geolocation, Anrede, chronologischer Kontext als auch Inhalt ergeben für uns eindeutige Indizien.
Zeuge 2:
Meine Tochter
Sie führen an, die Aussagen meiner Tochter würden nicht den konkreten Fall bzgl. RichterinPabst betreffen.
Der Fall Pabst hat absolut keine Relevanz für meine Tochter, da sie offenkundig im Gegensatz zum Amtsgericht und wenn ich der Anklage von Stawa Steinkraus-Koch geistig folgen kann, der deutschen Sprache und Semantik mächtig ist.
Da der Vorwurf der Anklage die Abbildung von NS Bildern zum Inhalt hat, sind ihre Eindrücke und Erfahrungen bzgl. der Abbildungen und Sendungen über die NS Zeit in deutschen Medien seit 2006 von unabdingbarer und essentieller Bedeutung!
Weiters ist auch ihr Eindruck der Prozessführung von Richterin Baßler am 06.05.2015 von massgeblicher Bedeutung!
Ebenso von gravierender Bedeutung sind ihre Eindrücke über die Behandlung ihrer Strafanzeigen durch Münchner Staatsanwälte!
Abschliessend beantrage ich die Vernehmung von
KOK Carstens
Richterin Pabst
Danke
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