5/13/2016

Richterin Birkhofer-Hoffmann, also eine der Frauen bei denen man auf Anhieb weiss, warum die 30% Quote für Frauen so lächerlich ist, will meine Zeugen eigentlich nicht hören.

Wie üblich teile ich nun überhaupt nicht die Meinung einer lächerlichen Richterin, die sich im eigenen Urteil widerspricht, um es dann neun Tage später per Brief zu berichtigen. Völlig überkandidelt, nervös, macht hanebüchene Äusserungen. So was muss doch meine Tochter mal live erleben.


Amtsgericht München
Nymphenburgerstr. 16
80335 München

13. Mai 2016

AZ: 821 Ds 112 Js 168454/15

Guten Tag Frau S,

Ihr Schreiben vom 10.05.2016 beantworte ich wie folgt.

Zeuge 1 und 2:

Ich verlange die Ladung der Zeugen 1 und 2 unter Berufung auf Artikel 6 Abs. 3 d. MRK.

Zeuge 1:

Mit  Ihrer  Anklageschrift  v. 21.04.2016 erhebt  die  bayerische  Justiz  Anklage basierend  auf  einer  Online  Strafanzeige  vom  07.05.2015. Diese  Strafanzeige wurde  gesendet  von  der  IP  Adresse  217.253.91.237. Die  Anzeige  wurde  unter falschem  Namen  aufgegeben! Ein  IP  Address  Lookup  ergab  eine  Geolocation  in  80999 München. In  etwa  2 km Luftlinie  Entfernung  liegt  ein  Jobcenter. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237.

 Wir  haben  richterliche  Anordnung  beantragt,  den  Namen  und  die  Adresse  hinter der  IP  Adresse  zu  bekommen. Wir  werden  in  dieser  Sache  keine  Ruhe  geben, bis wir  diese  Informationen  haben. Datum,  Geolocation,  Anrede, chronologischer Kontext  als  auch  Inhalt ergeben  für  uns  eindeutige Indizien.

 Zeuge 2:

Meine Tochter

 Sie führen an, die Aussagen meiner Tochter würden nicht den konkreten Fall bzgl. RichterinPabst betreffen.

 Der Fall Pabst hat absolut keine Relevanz für meine Tochter, da sie offenkundig im Gegensatz zum Amtsgericht und wenn ich der Anklage von Stawa Steinkraus-Koch geistig folgen kann, der deutschen Sprache und Semantik mächtig ist.

 Da der Vorwurf der Anklage die Abbildung von NS Bildern zum Inhalt hat, sind ihre Eindrücke und Erfahrungen bzgl. der Abbildungen und Sendungen über die NS Zeit in deutschen Medien seit 2006 von unabdingbarer und essentieller Bedeutung!

 Weiters ist auch ihr Eindruck der Prozessführung von Richterin Baßler am 06.05.2015 von massgeblicher Bedeutung!

Ebenso von gravierender Bedeutung sind ihre Eindrücke über die Behandlung ihrer Strafanzeigen durch Münchner Staatsanwälte!

 Abschliessend beantrage ich die Vernehmung von

 KOK Carstens
Richterin Pabst

 Danke

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