Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit nehme ich meine Strafanzeige gegen Martina Musati vom 06. März 2016 zurück. Ich denke, es betrifft das AZ 112 Js 25049/16.
Begründung:
Zunächst begründete sich meine Strafanzeige auf eine einschlägige Andeutung in einem Schreiben vom Münchner Stawa Schütz.
Im Mai gelang mir schliesslich Akteneinsicht unter Berufung auf die Fälle
- CASE OF FOUCHER v. FRANCE (Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997
- The Fortum Corporation v. Finland (application no. 32559/96)
Diese Akteneinsicht wurde mir und meiner Tochter sowohl vom Gericht in München, als auch der Stawa München als auch meiner Pflicht"verteidigerin" RAin Aglaia Muth standhaft seit 2013 verwehrt. Obwohl auch diese Akte sich als unvollständig erwies, steht nun fest, dass nicht Frau Musati die Anzeigende war, sondern der jetzige Leiter der Bundesagentur für Arbeit in Ingolstadt. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Mit besten Grüssen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.