10/04/2019

Strafanzeige gegen das Verwaltungsgericht Berlin wegen Nötigung und Missachtung von § 276 ZPO

F A X

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin

04. Okt. 2019

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen das Verwaltungsgericht Berlin wegen Nötigung § 240 StGB.

I. Die Sachlage

Im Land der Weltmeister im Blocken auf Twitter (so das Faktum Magazin 2018) wurde der Twitter Account @ErebusSagace durch die Bundesministerien BMAS und BMFSFJ geblockt. Dies u.a nachdem ich die Ministerien über die Machenschaften des Münchner beamteten Behörden-Verbrechers Jürgen Sonneck alias falscher Name ‘C. Paucher’ aufmerksam gemacht hatte. Das BMFSFJ blockte unmittelbar nach Eingang eines PDFs und Tweets über diesen hirnrissigen Beamten Jürgen Sonneck.

Die Klagen wurden vom SG München mit Beschluss vom 12. Juni 2019 an das Verwaltungsgericht Berlin verwiesen (S 24 SV 12/ und S 24 SV 15/19). Im Beschwerdeverfahren bestätigte das Bayer. LSG mit Beschluss vom 16. Juli 2019 den Beschluss des SG München (L 1 SV 22/19 B und L 1 SV 23/19 B).

II. Begründung

Die Beschlüsse stellen einen Verstoss gegen § 276 ZPO dar, denn mit Schreiben vom 11.04.2019 (Anlage) teilte das SG München mit (es benutzte nicht das Wort “Klagen”),  “dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden” und dies sei “Auf richterliche Anordnung” geschehen. In Abs. 1 des § 276 ZPO heisst es:
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. …
Mit dieser Übersendung der Klagen durch das SG München an die Ministerien ist die Litispendenz eingetreten. § 261 ZPO regelt die Litispendenz. Ist die Klage rechtshängig geworden, bleibt das Gericht zuständig, auch wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO), sog. perpetuatio fori. Das Verwaltungsgericht Berlin ist also nicht zuständig! Dies teilte ich dem Verwaltungsgericht mit Fax vom 02. Sept. 2019 gerichtet an die Berichterstatterin Nipperdey (Az. VG 2 K 215.19 und VG 2 K 216.19) mit. Dennoch bekam ich nun mittlerweile eine Mahnung über € 443,- vom 23.09.2019 und eine weitere wird folgen.

Es ist unnötig, wenn sich das Verwaltungsgericht bemüßigt fühlt zu bestätigen, dass es in DE keine freie Meinungsäusserung gibt. Es genügt zu wissen, man bekommt von deutschen Ministerien keine Auskunft über deren Social Networks Blocking Kriterien. Das liegt an der braunen Tradition dieser Deutschen.

Stadt München lässt mitteilen, sich das Informationsfreiheitsgesetz bei angestelltem Verbrecher Jürgen Sonneck in den Arsch zu schieben

(SZ Foto: Alessandra Schellnegger)
Und zwar deshalb und es geht hier um Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias unter falschem Name 'C. Paucher', angestellt in der Millionedorf-Metropole als Leiter des Sportamts:
§ 6 Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs
(1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.
(2) Der Anspruch besteht insbesondere nicht,
1.     wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind,
2.     wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten handelt,
3.     wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt,
4.     wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä. handelt,
5.     wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche oder gesellschaftsinterne Verfahrensabläufe oder den behördlichen bzw. gesellschaftsinternen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder
6.     wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. (das kann beim Nützlichen Idionen Jürgen nicht befürchtet werden)
(3) Soweit und solange Informationen aufgrund der vorstehenden Absätze nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht Anspruch auf Zugang zu den übrigen Informationen. Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach den Abs. 1 oder 2 ausgeschlossenen Informationen.

Hier der Brief vonne Millionendorf-Metropole.



Was hat die charakterlich versiffte Verbrecher-Type zu verbergen? Wer schob das Ganze rüber zum Verwaltungsgericht?

Na LSG Präse Kolbe und Konsorten vom Kängaroo Court Bayerisches Landessozialgericht. Interessiert das Verwaltungsgericht? Not one fuck is being given.

Herr LSG Präsident Kolbe, sind die Richter Braun, Karl und Ocker Richter auf Lebenszeit?

Moin Herr LSG Präsident Kolbe,

Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, ob die Richter Braun, Karl und Ocker Richter auf Lebenszeit sind. Der standesgemässen Vollständigkeit sei angemerkt, alle Herrschaften führen einen Doktortitel. Der weiteren Vollständigkeit halber sei ebenso bemerkt, die einzigen Wissenschaften sind M, C und P.

Würde Ihnen ein Termin bis zum 11. Okt. 2019 passen? Ich kann sonst gerne mich an das BuMi Justiz in Berlin wenden.

Ich glaube, meiner Anfrage liegt der Art. 97 GG zugrunde, bin mir aber nicht ganz sicher.

Ein exzellentes Wochenende wünschend verbleibe ich Ihr

10/02/2019

Ofenfrische Updates aus den Katakomben des Kangaroo Courts Bayerisches Landessozialgericht, fein gewürzt mit deutsch-typischem Rassismus

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

cc LSG, SG München, das rassistische Jobcenter München
02. Okt. 2019

Guten Tag,

Erlauben Sie mir, frisch aus den Katakomben des Kangaroo Courts Bayerisches Landessozialgericht ein paar ofenfrische Updates vom Event ‘LSG Comedy Channel - Saal Nr. 004’ am 01. Okt. 2019 zu kredenzen. Es präsentierten sich zur Verschönerung des Anlasses in Tom Fordschen Evening Black zwei imposante Garanten der Jurisdiktion, proporz-komplementiert durch eine Medusa der Dritten Staatsgewalt. Der Palcoscenico bot zusätzlich noch Platz für zwei Vertreter der Staffage. Eccoci qua.

In zivilisierten Bundesländern und Stadtstaaten herrscht grösstenteils der Usus der Höflichkeit und des Comportements vor, seinen Namen entweder zu erkennen zu geben oder sich vorzustellen. Nicht so in der Provinz der eingeborenen Bayern.

So gestattete ich mir, der Einsilbigkeit der Alpentrachtler wohl bewusst, ein wenig die sozio-kommunikative Interaktion und Sphäre zu beleben. Geeignet erschien mir dazu, mich auf den ablehnenden Beschluss zum Prozesskostenhilfe Antrag in der Sache L 15 AS 551/19 (gesandt an meine Tochter) zu beziehen und hier die Namen der beschliessenden Richter.

Ich frug alsdann, ob einer der werten Herren ganz zufällig Dr. Ocker sei? Nach affirmativem Bescheid lag die Frage nahe, ob denn die Dame Justizia eventuell Frau Dr. Karl sei. Bingo! Der dritte Herr im Talar mit der Pantone Farbe Stretchlimo war nicht geneigt auf meine Frage zu antworten, ob er Dr. Braun sei. Wohl-temperiert erzogen wie ich bin, interpretierte ich dies als Verweis auf meine Kastenschranke. Es sollte aber noch illustrativer dokumentiert werden, warum Deutschland kein Immigrationsland ist, ausser für importierte Armut (1).

Da die Terminladung an meine Tochter gerichtet war, diese aber mit bayerischen Gerichten überhaupt nichts mehr zu tun haben will, trug ich stellvertretend meinen Antrag auf Vertagung vor. Hier ein Auszug:
“Ich (im Folgenden der Beschwerdeführer “Bf.”) beantrage hiermit die Vertagung der Verhandlung um mindestens eine Woche und begründe dies wie folgt:
Aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind. …
Dies ist in der Terminsmitteilung vom 03.09.2019 nicht geschehen. Diese Terminsmitteilung wurde an die tibetische Tochter des Bf. geschickt. Der Bf. hat lange Zeit in Asien gelebt und ist seit 2005 wegen seiner Tochter nach Deutschland zurückgekehrt. Hier hat er den alltäglichen Rassismus und die nahezu alltägliche Hetze gegenüber anderen Völkern, insbesondere deren Religion und Kleidungsstücke, zu seiner allumfassenden Befremdung und Schockierung wahrgenommen.
Der Bf. kann sich des Eindrucks nicht erwehren, die Einhaltung eines Grundgesetzes erschien diesem Sozialgericht bei, wie sie diese Deutschen so unnachahmlich und auf ihrer Historie basierend diskriminierend bezeichnen, “Migranten” vernachlässigbar. …”
Wie nicht anders zu erwarten, wurde der Antrag nicht nur abgelehnt, nein, denn dies ist die Rassisten-Provinz Bayern. Als der Richter Ocker (2) den Antrag auf Vertagung wörtlich “missbräuchlich” (im Englischen “Frivolous Motion”) nannte, verliess ich angewidert unverzüglich den Verhandlungssaal.

Ich werde am Montag kommender Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gegen diese drei Richter einreichen (die selbstverständlich wie üblich den 152er rauskramt) und in dieser Angelegenheit mich an die Bundesjustizministerin wenden. Ein Impromptu hier auf Twitter.

Danke
______________
1 Es besteht durchaus die Möglichkeit in diesem seltsamen Land und in PC-konformer Zeit, dies als Hassrede auszulegen. Der Schreiber subsumiert dies jedoch lässig unter Althouse “Civility Bullshit”.
2 Der lächerliche Doktortitel sei hier weggelassen. Jura ist keine Wissenschaft, es ist ein krudes Sozial-Handwerk. Wissenschaften sich M, P und C. und sonst nichts!

Bayerisches Landessozialgericht verstösst gg. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters)

Antrag wurde abgelehnt mit rassistischer und diskriminierender Begründung. Mehr hier und folgend.

. . . . . . . .

Bayerisches Landessozialgericht
Ludwigstr. 15
80539 München

30. Sept. 2019

Betreff: L 15 AS 551/19

Antrag auf Vertagung

Ich (im Folgenden der Beschwerdeführer “Bf.”) beantrage hiermit die Vertagung der Verhandlung um mindestens eine Woche und begründe dies wie folgt:

Aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind.

Mit der Garantie des gesetzlichen Richters will Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG der Gefahr vorbeugen, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht.

Dies ist in der Terminsmitteilung vom 03.09.2019 nicht geschehen. Diese Terminsmitteilung wurde an die tibetische Tochter des Bf. geschickt. Der Bf. hat lange Zeit in Asien gelebt und ist seit 2005 wegen seiner Tochter nach Deutschland zurückgekehrt. Hier hat er den alltäglichen Rassismus und die nahezu alltägliche Hetze gegenüber anderen Völkern, insbesondere deren Religion und Kleidungsstücke, zu seiner allumfassenden Befremdung und Schockierung wahrgenommen.

Der Bf. kann sich des Eindrucks nicht erwehren, die Einhaltung eines Grundgesetzes erschien diesem Sozialgericht bei, wie sie diese Deutschen so unnachahmlich und auf ihrer Historie basierend diskriminierend bezeichnen, “Migranten” vernachlässigbar.

Die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper und ihre Zusammensetzung festlegen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen. Sie müssen also zum einen der Schriftform genügen und zum anderen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird.

Gerade diese Manipulation wird vom Bf. befürchtet angesichts zahlreicher Klagen seine Tochter betreffend, die nun seit Jahren unbearbeitet durch das Gericht herumdümpeln. Hinzu kommend, das nonverbale Placet der Münchner Sozialgerichte, ein Untermietvertrag einer Migrantin sei “unglaubwürdig”.

Der Bf. fordert das Gericht auf, dem Grundgesetz zu folgen und bittet um Nennung der Namen der Richter und die Vertagung der Verhandlung um mindestens eine Woche.

10/01/2019

Who is the biggest beneficiary in volume reduction after the latest ECB stimulus package?

The ECB this month reacted to the former issue, by introducing a tiering system. It works as follows: any amount of reserves a bank holds at the central bank, up to six times its minimum reserve requirement, will be exempted from negative deposit facility rate. 
According to the German press it is all bad for Germany. Small wonder they say, Draghi is Italian. So here are some headlines (all articles are in German) from the German press.

- Die EZB-Direktion braucht einen Nachfolger aus Deutschland

The ECB Directorate needs a successor from Germany

- Am Ende verliert der deutsche Sparer

In the end, the German saver loses

- Das steckt hinter Lautenschlägers mysteriösem Abgang

This is behind Lautenschlager's mysterious departure
"The jovial lawyer should also have been a thorn in the side of Draghi, who appears rather elitistically distanced, because she, as Vice-Chairwoman of Banking Supervision, argued for a tougher course than shaky banks in the Eurozone. In particular, the banks in Draghi's native Italy are crammed with bad loans, the write-down of which strains the equity of financial institutions. Draghi, who served as ECB chief bank supervisor in Italy before his time, is unlikely to be interested in pushing banks to write down more quickly." (Google translate)
Here is the clear winner of Draghi's policy.