Frau Strama,
Danke für die Antwort vom 18.11.14 auf meine Forderung der Anwaltskosten Übernahme.
Eigentlich war es nicht nötig, das Procedere der anfänglichen Selbstübernahme der Kosten und der schlussendlichen Festsetzung je nach Urteilsspruch noch einmal abzukauen. Das wissen ja 14-jährige.
Aber ich denke, ich habe den Tenor Ihres Briefes richtig verstanden, wenn ich den so interpretiere:
In einem Jobcenter ist es völlig normal, das kriminelles, erpresserisches Gesindel herumlungert und, sofern es beliebt, dieses gesetzesbrechende Pack sein Unwesen treibt. Also Gesindel, das doch u.a. der Fürsorgepflicht unterliegt. Kriminelles Gesockse, das das Recht auf freie Meinungsäusserung eigentlich so gar nicht inhaliert hat.
Sollte man als Hartz IV Bezieher, pardon, Jobcenter Kunde, dem nicht so gänzlich sein Placet geben wollen, so ist also zunächst einmal eine pekuniäre Vorleistung zu tätigen, derweil selbiges Gesindel zunächst einmal forsch geschäftlich fortfährt und, oh, wie könnte dies sein, dieses Gesockse unter Vorgabe von Einwänden monatliche Zahlungen reduziert. Dieweil sich nun jener historische Begriff der Leibeigenschaft irgendwie suggeriert.
Falls ich sie missverstanden habe, würde ich mich über Richtigstellung freuen.
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