11/06/2014

Keiner nehme Jean-Marc Vincent vom Jobcenter München das Recht, sich lächerlich zu machen

Jean-Marc Vincent werkelt nicht umsonst an seiner Karriere beim Jobsikowsky zu München an der Isar. Er ist Deutscher und damit penibel und wenn die Erbsen ein wenig zu nahe am Kartoffelpüree liegen (1), dann mag Jean-Marc das überhaupt nicht. Dat jeht einfach nich, weisse.

Wenn einer diesen Tausendsassa"schleimigen Mitarbeiter" tituliert, dann sind aber Jean-Marc's Kohlen am qualmen. Schreib dich das man hinter die Ohrens.
Es gibt regelmässig zwei Möglichkeiten: wenn einer Arschloch sagt, z.B., und es stimmt, dann soll er das frei sagen können dürfen. Wenn es nicht stimmt, kann man widersprechen, und das Ganze überprüfen. Und es fällt dieses Arschloch letztendlich sowieso auf denjenigen zurück, der das gesagt hat. Basta.  Da brauchen wir keine Polizei und Staatsanwälte und Richter für.
Zu Beginn des Posts von RA Fischer heisst es:
Mit einem ungeheuren, jährlich steigenden Aufwand (rund 200.000 Ermittlungsverfahren und 25.000 Verurteilungen! Kostenfaktor für die Staatskasse geschätzte 200 Millionen Euro bei 1.000 Euro je Ermittlungsverfahren) versucht Deutschland, die Freiheit der Meinungsäusserung zu unterdrücken. Nicht im Jahre 1939, als Auftakt des Übergangs von der Demokratie in die Diktatur Adolf Hitlers (damals waren das nur 50.000 Ermittlungsverfahren), sondern heute.
Daher wurde 2008 – (nachdem frühere Versuche einer Entkriminalisierung bereits gescheitert waren, u.a. wurde vorgeschlagen, die Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen), eine Petition  zur Abschaffung der “Ehrverletzungsdelikte” in Deutschland eingereicht. Entgegen der Bitte wurde die Petition vom Petitionsausschuss nicht öffentlich bekannt gegeben.
und weiter unten folgt ein
Kritischer Kommentar
 International tanzt Deutschland damit wieder einmal aus der Reihe bzw. darf sich damit stolz als eines der repressivsten Länder der Welt bezeichnen, das die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat.
Das Ganze wird als Arbeitsbeschaffungsmassnahme bewertet für ansonsten nutzlose Staatsdiener und als Versuch, bestehende Verkrustungen und Korruptionstatbestände ganz besonders im hoheitlichen Bereich methodisch und systematisch weiterführen zu können.
 Warum denn ohne Zensur, wenn es auch mit Zensur geht? § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) ist ein nutzloses Feigenblättchen vor der hässlichen Fratze mittelalterlicher Zensur. Richter und Staatsanwälte, besonders in den unteren Instanzen, verschwenden daran doch keinen Gedanken.
International wird die strafrechtliche Verfolgung von “Ehrverletzungen” geächtet, da sie überhaupt nicht erforderlich ist. Die “Ehrverletzungen” können zivilrechtlich verfolgt werden, wenn das einer für nötig hält. Und das Bundesverfassungsgericht ist mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von fünf (5) Jahren, bis man einmal dort ist, und gerade mal zwei (2) Prozent Erfolgsquote eine bessere Lotterie.
Den Staat brauchen wir zur Verfolgung von Ehrverletzungen nicht.
Was das gesetzbrechende Jobcenter München erreichen möchte und schon öfters bei mir versucht hat - gell Martina Musati, Sie halten mich hoffentlich nicht für naiv und denken, ich habe den Vorgang im 4. Quartal 2012 vergessen?! - ist, mich mundtot zu machen.  Es wird dem Jobcenter nie gelingen.
Wenn Deutschland die Zensur freiwillig abschafft, wird es viel schwerer sein, die Bundesrepublik deswegen in Regress zu nehmen.
Hier zu einigen weiteren Beiträgen:
Deutschland erreicht 2009 statistisch neue Gipfel der zunehmenden Zensur
voller Post von RA Fischer hier:

Die “Beleidigungsgesetze” in Deutschland = ZENSUR

Wenn die Engländer so agil wie die Sauerkraut-Deutschen gegen Beleidigungen vorgehen würden, dann würden die mit Kalashnikovs durch die Einkaufszentren ziehen müssen.


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(1) das habe ich von der LA Times geklaut

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