12/21/2017

Jobcenter München Dame Preukschat bestätigt Ludwig Wittgensteins Urteil über Frauen

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

21. Dez. 2017

Az. S 51 AS 2994/17 ER

Sehr geehrtes Gericht,

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.12.2017, das im Anhang ein Schreiben von Frau/Fräulein Preukschat vom JC mit Datum vom 13. Dez. 2017 enthielt, darf ich zunächst meine Besorgnis ausdrücken um das Wohlbefinden und insbesondere den Verstand von Semantik von Frau/Fräulein Preukschat, wenn ich auf der ersten Seite ihres Briefes lesen muss, "trotz Nachfrage mit Schreiben vom ..., ..., und ... ist weiterhin unklar, auf welches Konto das Geld aus dem Fundraiser eingeht".

Das Geld aus dem Fundraiser geht auf mein dem JC bekannten Konto ein und diese Kontoauszüge liegen dem Jobcenter vor. Die Art der Einzahlung geht daraus auch hervor und ist im Übrigen von Frau Strama bestätigt worden in ihrem Schreiben vom 01. Dez 2017.

Völlig abstrus wird es auf Seite 2 ihres Schreibens und bevor ich es hier noch einmal anführe, muss ich einfach an den Philosophen Ludwig Wittgenstein denken, als er zum Thema 'Wahlrecht für Frauen' verlauten liess: ‘very much against it’:… for no particular reason except that ‘all the women he knows are such idiots’ (1). Ich komme auch nicht umhin, an die Schrift 'Masculine Domination' des französischen Sozialphilosophen Pierre Bourdieu zu denken, wo es in einer Fussnote, wie mich dünkt pertinent, heisst:
"It is known, for example, that the prospect of feminization of an occupation reduces its desirability and prestige (cf. J.C. Tonhey, 'Effects of additional women professionals on rating of occupational prestige and desirability')"
Wie dem auch sei, hier nun das abstruse Konstrukt von Frau/Fräulein Preukschat:
"Nach Ansicht des Antragsgegners muss der Antragsteller das Geld aus dem Fundraiser auf ein weiteres Konto bezahlt bekommen. Der Antragsteller hat in der Vergangenheit vorgetragen, dass dieses Fundraising in den USA gegründet wurde und er das Geld von dort erhält. Es ist unwahrscheinlich, dass Amerikaner die Geldbeträge in Euro (nicht Dollar) per Brief an den Antragsgegener schicken. Es muss daher noch ein weiteres Konto existieren."
Ich wiederhole nun zunächst zum Xten Mal, wie schon in Briefen an das JC vom 29. Nov. 2017 und vom 06. Dez. 2017 und das JC sollte dies sehr genau lesen und zwar unter dem Aspekt GRUNDGESETZ Art. 101 und 103!
"Über diesen Fundraiser kam der Beschwerdeführer in Kontakt mit einer Person, die gewillt ist, in den juristischen Belangen als auch offenkundig instigierten Engpässen seitens deutscher Behörden finanziellen Einsatz zu leisten. Dieses Geld ist also nicht sein Geld! Es ist auch kein Einkommen. Es ist Teil eines virtuellen Legal Defense Funds gegen kriminelle deutsche Behörden und insbesondere kolludierende bayerische Justiz/Polizei."
So dies nun hoffentlich klar ist, ein paar klare Worte in Richting Dame Preukschat aus der Provinz Bayern.
  • Ich habe gar nichts dergestalt vorgetragen, denn
  • es wurde in den USA nichts gegründet, denn
  • das Fundraising Projekt wurde auf 'Funded Justice' plaziert und
  • 'Funded Justice' ist lediglich eine Plattform operierend auf dem
  • Internet und dieses ist weltweit erreichbar (so sagte man mir jedenfalls) und
  • im Dezember 2015 postete ich dies auf meinem Blog, der
  • eine ziemliche Leserschaft hat und so ergab sich ein Kontakt aus dem
  • Bereich München-Ammersee-Starnberger See
  • mit liberalistischer (nicht zu verwechsel mit liberaler!) Weltanschauung.
Dem JC wurde mit Schreiben vom 06. Dez. 2017 das Mysterium "virtuell" themenbezogen erklärt. Ich darf es zur Eluzidierung hier noch einmal der Vollständigkeit halber anführen:
"Damit komme ich nun zum zweiten Anliegen des JC nach dem monetären Wesen. Dieses manifestiert sich, so in meiner Erläuterung ausgeführt, in seiner Virtualität und Wikipedia beschreibt diese so:
"Virtualität ist die Eigenschaft einer Sache, nicht in der Form zu existieren, in der sie zu existieren scheint, aber in ihrem Wesen oder ihrer Wirkung einer in dieser Form existierenden Sache zu gleichen. Das Wort führt über den französischen Begriff virtuel (fähig zu wirken, möglich) zurück auf das lateinische Wort virtus (Tugend, Tapferkeit, Tüchtigkeit, Kraft, Männlichkeit).
Virtualität spezifiziert also eine gedachte oder über ihre Eigenschaften konkretisierte Entität, die zwar nicht physisch, aber doch in ihrer Funktionalität oder Wirkung vorhanden ist."
Diese Virtualität erfährt soz. stoffliche Realität oder, wenn Sie so wollen, "konkretisierte Entität" im Falle einer negativen Instigierung durch eine Behörde."
Hier sei ausdrücklich erwähnt, das SG weiss seid 02. Juli 2017 von der Existenz dieses Fundraisers und dessen Funktion! Dennoch musste ich dessen Nichtbeachtung in den Beschlüssen des SG/LSG/BSG feststellen und sah mich zu einer Verfassungsbeschwerde gezwungen.

Ich verstehe selbstverständlich den wuthaften Zorn dieser sozial-faschistischen Behörde JC, dass ich trotz aller Attacken durch Polizei und Justiz und Nötigung durch Behörden-Verbrecher immer noch nicht zum Schweigen gebracht worden bin.

 Mit freundlichen Grüssen


(1) Ray Monk - Ludwig Wittgenstein: The Duty of Genius)

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