Linprunstraße 25
80097 München
14. März 2017
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Anette Farrenkopf - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München und
Sabine Nowack - Jobcenter Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München
wegen des dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt § 258a STGB Abs. 1 mit der gezielten Intention, mir und meiner Tochter Schaden zuzufügen und mich als Blogger zum Schweigen zu bringen.
Begründung:
Am 07. Mai 2015 wurde eine Online Strafanzeige an die Bayerische Polizei unter falschem Namen gegen mich abgeschickt von der IP Adresse 217.253.91.237. Siehe hierzu den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 vom Kriminalfachdezernat 4 München. Die Details sind der Staatsanwaltschaft München bekannt.
Diese Strafanzeige resultierte in einer Klage gegen mich und gegen die freie Meinungsäusserung, die, wie der Präsident der Türkei Herr Erdogan sowie sein Aussenmminister richtig und mehrfach kürzlich konstatierten, nicht in der BRD existiert, geführt unter dem AZ 821 Ds 112 Js 168454/15 AG München und 18 Ns 112 Js 168454/15.
Ich habe erdrückende Gründe, basierend auf auffälligen Indizien, davon auszugehen, dass o.g. Personen Kenntnis des Absenders dieser Email haben. Frau Farrenkopf ist GFin des JC München und Frau Nowack ist GFin des JC Pasing. Kein untergebener Mitarbeiter würde aus eigenen Stücken eine derartige Email mit dem bekannten Inhalt versenden. Alle Strafanzeigen und damit Eingriffe in die freie Meinungsäusserung gegen mich als auch Erpresserbriefe (Löschung eines Blog Posts oder Vertragsstrafe von € 10.000,-) stammen von höheren Mitarbeitern des Jobcenters bzw. Agentur für Arbeit!
Die auffälligen Indizien sind:
- Fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, der Betrügerin und Rechtsanwältin Aglaia Muth als auch des Anzeigenden Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit Ingolstadt, vollständige Einsicht in die Strafanzeige von 2012 zu gewähren. Das zurückgehaltene 19-seitige Dokument des Manfred Jäger muss brisant sein.
- Damit verbunden die sichere Annahme des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir partielle Einsicht! Dies war dem Absender zum Sendetermin nicht bekannt.
- Daraus resultierend die Annahme des Anzeigenden, ich würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen.
- Deshalb die Zeichnung der Email unter falschem Namen.
- Exzellenter Rapport mit der Münchner Polizei. So exzellent, dass die Münchner Polizisten mein Smartphone OHNE richterlichen Beschluss beschlagnahmten und selbiges mit dem Smartphone meiner Tochter intendierten.
- Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag, nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall verloren hatte.
- Dieser Prozess basierte auf einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck. Siehe hierzu insbesondere den letzten Abschnitt in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014, wo es heisst: "Wir bitten weiter um: Mitteilung des staatsanwaltlichen Geschäftszeichen - ... - abschliessende Mitteilung vom Ausgang des Verfahrens durch Übersendung eines mit Rechtskraftvermerk versehenen Abdrucks der getroffenen Entscheidung." Die Entscheidung des Gerichts wurde, wie anzunehmen ist, per Telefon abgefragt.
- Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen guten Erfahrungen und Kontakten zu dieser Behörde.
- Der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht nicht nur im Sujet der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 gegen mich in Sachen Himmler Bild, sondern nimmt explizit Bezug auf die damalige GFin des Jobcenters München Martina Musati. Kein Aussenstehender würde auf diese Idee kommen. Um so weniger, als besagter Blog Post vom 25. Nov. 2014 zeitlich weit zurück liegt. Die Strafanzeige war schon Monate vorher geplant.
- Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter Pasing. Die Details liegen der Staatsanwaltschaft vor.
- Der Report der Polizei vom 24. Juni 2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 bestätigt, dass das Jobcenter davon ausgehen durfte, dass Emittlungen nur gegen mich geführt würden. Trotz Kenntnis der IP Adresse zeigte die Polizei kein Interesse, die wahre Identität des Absenders zu ermitteln. Auf meine Befragung hierzu anlässlich meiner Verhandlung vor dem LG München am 15. Februar 2017 erklärte Polizist Carstens, dass dies zu aufwendig gewesen wäre.
- Zu welch kriminellen, täuschenden und fälschenden Mitteln JC Mitarbeiter greifen, ist in einem sehr gut recherchierten Artikel des SPIEGEL mit dem Titel 'Mit allen Mitteln' vom 24. 6. 2013 beschrieben.
Mit besten Grüssen
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