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3/20/2019

Sir Humphrey Appleby II on ECHR Single-judge decisions and the "epistemological problems of sufficient magnitude" and "the fourth of the epithets"

Judge Potocki unperturbed by
"epistemological problems laid
upon the semantic resources"
Sir Humphrey conveys his reservations about the unfortunate Single-judge decision in Case 51482/18 to Judge Potocki:

"Unfortunately, although the answer decision was indeed clear, simple and straightforward, there is some difficulty in justifiably assigning to it Single-judge decisions the fourth of the epithets you applied to the statement inasmuch as the precise correlation between the information you communicated and the facts insofar as they can be determined and demonstrated is such as to cause epistemological problems of sufficient magnitude as to lay upon the logical and semantic resources of the English language a heavier burden than they can reasonably be expected to bear."


"I wonder if there's anything that might persuade you to consider recasting that sentence that Single-judge decision and transferring the emphasis from the specific instance to the abstract concept without in any way, impairing the conceptual integrity of the theme Court."

Yes Minister (1980) s01e02 Episode

"Well, it was a conversation to the effect that in view of the somewhat nebulous and inexplicit nature of your the ECHR remit Single-judge decisions and the arguably marginal and peripheral nature of your influence on the central deliberations and decisions within the political judicial process, that there could be a case for restructuring their action priorities in such a way as to eliminate your the (decision's) liquidation from their immediate agenda.

And to that end, I recommend that we set up an interdepartmental committee with fairly broad terms of reference so that at the end of the day we'll be in the position to think through the various implications (of Single-judge decisions) and arrive at a decision based on long-term considerations (and margins of appreciation) rather than rush prematurely into precipitate and possibly ill-conceived action which might well have unforeseen repercussions."

10/05/2017

Beschwerde beim Bundessozialgericht betreff sozialfaschistisches Jobcenter München

Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

03. Okt. 2017

BESCHWERDE

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche hiermit unter Bezug auf Artikel 19 Abs. 4 GG und § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG Beschwerde ein bzgl. des Urteils des LSG München vom 11.09.2017 mit dem Az. L 7 AS 576/17 B ER und formell zugestellt am 15.09.2017. Die Eingabefrist ist damit gewahrt.

Begründung:

Das Urteil ist in mehreren Punkten falsch, tendenziös und gibt den Hergang einseitig und damit unvollständig wieder. So wird im Urteil auf S. 2 behauptet:
"Die entsprechende Nachfrage habe er mit Schreiben vom 2.7.2017 beantwortet. In der Folge wiederholte der Antragsteller ... Einzahlungen auf sein Konto ohne die Herkunft der Zahlung zu erklären."
Dies ist offenkundig falsch! Die Erklärung findet sich unter Punkt 7.

Das Urteil gibt nicht den essentiellen Zahlungsablauf wieder, sondern ist tendenziös ausgerichtet auf die Einzahlungen von insgesamt € 1.700,- durch mich auf mein Konto im Zeitraum Oktober 2016 bis Februar 2017. Damit entsteht ex ante ein falscher Eindruck und eine Exkulpierung des Jobcenter München (im folgenden JC).
Ich erlaube mir nachfolgend den Zahlungsablauf chronologisch darzulegen, da er zum einen essentiell ist und zum anderen im Urteil ausgelassene Hintergründe beleuchtet.

1. Das JC überwies am 30.09.2016 für mich und meine voll berufstätige tibetische Tochter nur € 44,- für den Monat Oktober, weil es bewusst und mit kriminellem Vorsatz falsch berechnet hatte. In Anlage 1 ist eine Auflistung der Aktionen von Arbeitsagentur München/Jobcenter München/Polizei München/Justiz München gegen mich und meine Tochter.
Diese bewusst falsche und maliziös intendierte "Berechnung" basierte auf einem Schreiben vom 06. Sept. 2016, mit dem das Jobcenter den  Grundstein mittels eines völlig aus der Luft gegriffenen Verdienstes von € 1.700 meiner Tochter sowie Kindergeldzahlung von € 190,-, obwohl die KG Zahlung natürlich eingestellt war, legte. Tatsächlich betrug der Verdienst meiner Tochter im Monat Sept. 2016 ausweislich des Kontoauszugs € 1.438,30 und € 190,- Kindergeld waren von dieser Behörde auch erfunden. Das ergibt eine Fehlberechnung von € 452,-! Ausserdem trat eine Mietunterdeckung von € 122,25 ein.

2. Am 16.10.2016 reichte ich einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim SG München ein und führte die Berechnungsfehler an.

3. Am 28.10.2016 überwiess das JC wiederum nur € 44,- für den November.

4. Das JC weiss, dass meine monatlichen Strafzahlungen sich auf € 85,- belaufen (in beiden Fällen ist Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt worden basierend auf jüngsten BGH Urteilen). Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, wurden im Oktober und für November je € 500,- auf mein Konto eingezahlt, denn es ist unmöglich, von € 44,- die Strafzahlungen zu leisten und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Erklärung zu diesen beiden Überweisungen folgt in Punkt 7.

5. Nach meiner Beschwerde beim SG München über diese Falschberechnung gingen am 02.11.2016 schliesslich vom JC zwei Einzahlungen ein über jeweils € 160,- und € 320,-. Offensichtlich war meine Beschwerde erfolgreich und die Berechnung des JC falsch. Dass JC Berechnungen notorisch und intentional falsch sind, ist bekannt aus den Medien.

6. Am 30.11.2016 und folgende Monate erfolgte dann schliesslich die Überweisung von € 404,- bzw. 409,- je Monat. Eine klarer Beleg für die bewusst falsche Berechnung zu Beginn, denn das JC legt alles darauf an, um Zahlungsunfähigkeit zu provozieren und damit meine Verhaftung zu erreichen.

7. Dem Sozialgericht ist seid meinem Schreiben vom 02. Juli 2017 an Herrn Paula bekannt, dass meine Tochter und ich einen Fundraiser in 2015 bei einer Organisation in den USA gestartet hatten. Unter der URL heisst es:
3. Dezember 2015
Fundraiser für Klage gegen Jobcenter München
Wir freuen uns, auf den Service eines demokratischen Landes zurückgreifen zu können. Eines Landes, das die freie Meinungsäusserung in seiner Verfassung eisern verankert hat und nicht wie in Deutschland als Feigenblatt trägt.
Seit heute, 3. Dezember, ist unsere Kampagne 'Harassed by German government agency' online bei Funded Justice aus den USA.
Wir sind zutiefst dankbar. Bedauerlich, dass es so etwas in Deutschland nicht gibt.
Unterstützen Sie uns in unserem Kampf für freie Meinungsäusserung und gegen Knebelung und finanzielle Ruinierung durch eine deutsche Behörde zur Garantie der Armut, dem Jobcenter.
Unterstützen Sie uns, einen verlässlichen und engagierten Anwalt zu finden, um gegen  Schikanen, Nötigung, fortgesetzte Computerbeschlagnahmen, rassistische Diskriminierung sowie der Verweigerung der freien Meinungsäusserung  durch das Jobcenter München, sowie einer Münchner Justiz, von der wir uns nur in Abscheu abwenden können, vorgehen zu können.
Danke & Namaskar
Meine Tochter & ich
Über diesen Fundraiser kam ich in Kontakt mit einer Person, die gewillt ist, in den juristischen Belangen als auch offenkundig instigierten Engpässen seitens deutscher Behörden finanziellen Einsatz zu leisten. Diese € 1.700 stammten aus dieser Unterstützung. Dieses Geld ist also nicht mein Geld! Es ist kein Einkommen. Es ist Teil eines Legal Defense Funds gegen kriminelle deutsche Behörden und insbesondere kriminelle Justiz.

Die Beraubung durch das Jobcenter kommt der Beraubung meiner grundgesetzlich garantierten Rechtswegegarantie Artikel 19 Abs. 4 GG gleich.

Eingaben beim BVerfG und EGMR kosten Geld, Rechtsanwälte kosten Geld, juristische Schritte gegen Staatliche Sozialbehördenverbrecher kosten Geld, Korrespondenz kostet Geld!

Damit ist auch die Einschätzung des LSG auf S. 4 unter Abschnitt II 2 b falsch, wonach "der Antragsteller zur Herkunft der Zahlungen keine Angaben machen möchte".

8. Das JC weigert sich auch, Mietüberweisungen als solche anzuerkennen.  So überwies ich am 04.11.2016 € 122,25 Miete, am 02.01.2017 € 322,25 und ebenso am 28.02.2017 € 322,25 Miete ausweislich der Kontoauszüge, die dem JC vorliegen. Nebenbei bemerkt, sind diese Mietüberweisungen auch in meinem oben schon erwähnten Schreiben an das SG München vom 02. Juli 2017erwähnt, finden jedoch kein Erwähnung im Urteil.

Diese Mietüberweisungen teilte ich dem JC nochmals in einer Email vom 21.05.2017 und 21.06.2017 mit. (Ich kommuniziere mit dem JC AUSSCHLIESSLICH per Email, um Belege zu haben. Mehrfach behauptete diese Verbrecherbehörde, ich hätte auf Auskunftsanfragen nicht  reagiert, was ich widerlegen konnte. Der schlagendste Fall war, als das JC behauptete, ich hätte nie einen Business Plan eingereicht. Mein Verweis auf die Email mit Pdf Anhang regelte das.)

Wie tödlich briefliche Kommunikation mit dem verlogenen JC ist, zeigt sich deutlich am Brief vom 06.Sept. 2017 von Frau Strama an mich bzgl. dieser drei Mietzahlungen.
Es heisst dort auf S. 2:
"Auf meine Anhörung vom 31. August 2017 haben Sie Folgendes geantwortet, ..."
Sie unterschlägt meine Emails vom 21.05.2017 und 21.06.2017 zum Thema Miete! Hätte ich diese Erleuterungen per Brief gesandt, hätte das JC dies bestritten.

Es kommt aber noch besser, denn wird jetzt komödienhaft mit Frau Strama:
"Mangels konkreter Angaben über Datum (sic!), Betrag (sic!) und Verwendungszweck (sic!) ergibt sich hier kein Zusammenhang mit einer Minderung der Forderungshöhe."
Dem JC liegen die Kontoauszüge vor! In meinen Emails sind die Daten genannt! In Kontoauszügen sind gewöhnlich Datum, Betrag und Begünstigter erwähnt.

9. Mit seiner bewusst falschen Berechnung und mit der kompletten Zahlungsverweigerung von Krankenversicherung und Miete wollte das Jobcenter München Obdachlosigkeit herbeiführen und mich somit u.a. vom Internet abschneiden, um jegliche juristische Verteidigung zu unterbinden in Nazi 'Arbeitsscheu Reich' Manier. Das JC verstiess damit gegen
  • die Artikel 1 Abs. 1 und 2; 2 Abs. 1; 3 und insbesondere Artikel 19 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz,
  • die Artikel 5 Abs. 1; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK,
  • das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1,
  • das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 3 sowie
  • das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 1.
10. Im Urteil wird mein Befangenheitsantrag gegen Richterin Pfriender vom SG erwähnt. Ich werde eine gesonderte  Beschwerde zum Urteil vom SG fristgerecht einreichen.

Ich darf anfügen, lange Zeit in Asien gelebt zu haben. Dort ist auch unsere Tochter geboren. Wir haben eine solche Widerwärtigkeit, eine derartige behördliche und juristische Verlogenheit, eine solche Korruptheit wie in Deutschland dort nicht erlebt. Die besten Freunde meiner Tochter sind Moslem, keine Deutschen.

Einer neoliberalen Sozialbehörde, die in das  Recht der freien Meinungsäusserung eingreift, muss juristisch begegnet werden können.

Mit besten Grüssen

Xxx
_____________
Anlage 1

Auflistung der Aktionen von Arbeitsagentur München/Jobcenter München/Polizei München/Justiz München:

Vorab muss erwähnt werden, dass ich mich in 2012 selbständig machte, besser gesagt, machen wollte, denn gleich zu Beginn machte das JC jegliche im Business Plan beschriebene Reinvestition und geplante Vorhaben zunichte, dass ich einen Anwalt nehmen musste, um überhaupt zahlungsfähig zu bleiben. Sämtliche Kontakte mit dem JC zur Remedierung dieser Situation blieben unbeantwortet. Ich begann, darüber auf einem Blog zu schreiben (meinjobcenter.blogspot.com). Das brachte die Agentur für Arbeit/JC gegen mich auf. Alle drei unten aufgeführten Strafanzeigen, instigiert durch das JC und Agentur für Arbeit München, stellen Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Meinungsäusserung dar. Mein Blog wird durch die Polizei überwacht und die bislang zwei Computerbeschlagnahmen zielten darauf ab, den Blog löschen zu können und finanziellen Schaden zuzufügen.

  • Nötigung § 240 STGB durch Manfred Jäger, jetzt Chef Arbeitsagentur Ingolstadt, mittels Drohung einen Blog Post zu löschen oder € 10.000,- Vertragsstrafe entgegenzusehen im August 2012. StA München lehnte Strafverfolgung ab!
  • Nötigung durch Martina Musati, vormals GFin JC München und jetzt Arbeitsagentur Stuttgart, im August 2012 mittels kopiertem Schreiben von Manfred Jäger. StA München lehnte Strafverfolgung ab.
  • Nötigung in gleicher Sache durch eine weitere Mitarbeiterin vom JC, die leider der deutschen Sprache nicht mächtig war. Nötigungsbetrag € 2.500,-.
  • 2012 klammheimliches Telefongespräch mit Polizei München durch Presse-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München bestehend aus Bechheim/Bockes/Jäger. Geheim gehalten durch die bayerische Justiz, meine damalige Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, Manfred Jäger  und Martina Musati als Teil des Komplotts bis Juli 2017, als ich schlussendlich unter Zuhilfenahme von unsere RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Jürgen Sonneck eingereicht hatte, Akteneinsicht erhielt. Die Verweigerung der Akteneinsicht widerspricht Artikel 6 EMRK.
  • Nachfolgend in 2012 Strafanzeige wegen Blog Posts über die Finanz-Aggression Deutschlands gegen Griechenland durch diese drei MAs der Arbeitsagentur. In dieser Sache läuft eine Beschwerde beim Präsidenten des OLG München. Antrag auf Übersendung des Telefonprotokolls bislang durch Polizei nicht beantwortet! Hier erfolgt in Kürze Klage gegen Polizist Carstens vom Kriminalfachdezernat München.
  • 2014 Eingriff in freie Meinungsäusserung durch Jürgen Sonneck, stellvertr. GF des JC München nach diskriminierendem Versuch des JC meine Tochter von der Fachoberschule zu locken. Diese Angelegenheit liegt als Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor (http://meinjobcenter.blogspot.ch/p/egmr.html).
  • Mai 2015 Online Strafanzeige unter Angabe eines falschen Namens von einer Person, die mit 99,9999%iger Sicherheit aus dem Jobcenter München stammt. Dringend tatverdächtig aufgrund auffälliger Indizien Jürgen Sonneck vom JC München.
  • Brief mit "Bitte um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" am 13. Juli 2017 an das Polizeipräsidium gesandt (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/07/bitte-um-amtshilfe-zur-festellung-der.html).
  • Brief "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015." am 13. Juli 2017 ebenfalls an das Polizeipräsidium München gesandt mit der zusätzlichen Bitte "Desweiteren bitte ich um Beschlagnahme des/der Heimcomputer(s) von Jürgen Sonneck und anschliessender forensicher Untersuchung" (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/07/amtshilfe-erwunscht-bei-der-telekom-die.html). Kopien schickte ich gleichzeitig an das Bundesjustizministerium und BMAS in Berlin. Auffällig, dass der stellvertr. GF Jürgen Sonneck seid mindestens 01. Aug. 2017 nicht mehr unter seiner Email Adresse beim JC München zu erreichen ist (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/08/jurgen-sonneck-jobcenter-munchen-email.html)!
  • Nach oben angeführter Strafanzeige unter falschem Namen folgte im Oktober 2015 die zweite Computerbeschlagnahme, sowie die Beschlagnahme des Computers meiner Tochter. Der Beschlagnahmebeschluss war NICHT unterschrieben!
  • Der Computer meiner Tochter wurde von der Münchner Justiz beschädigt zurückgegeben. Da er unbrauchbar ist, habe ich ihn im Januar 2017 an das BMAS geschickt. Selbstverständlich fordern wir vollen Schadensersatz.
  • Zu dieser Beschlagnahme kamen drei bewaffnete Polizisten und beschlagnahmten auch mein Smartphone. Der Beschlagnahmebeschluss führte KEINE Beschlagnahme des Smartphones an.
  • Diese drei Polizisten bestanden aus zwei Männern und einer Frau. Meine Tochter sollte also wie in Himmler SS Nazi Manier von dieser Münchner Polizistin durchsucht und ihr Smartphone beschlagnahmt werden. Bislang weigerte sich StAin Tilmann vom OLG München Stellung zu nehmen nach meiner Beschwerde! Wie im Faschismus!
  • 2017 Diebstahl des Ferienverdienstes meiner Tochter durch das JC München.

Ich darf darauf hinweisen, dass ich im Oktober 2016 eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einsandte mit dem Titel 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' (http://meinjobcenter.blogspot.ch/2016/10/report-to-european-court-of-human.html). Dieser Report wurde in unsere Beschwerde Akte Nr. 35285/16 aufgenommen (http://meinjobcenter.blogspot.ch/p/egmr.html).

8/20/2017

Leider musste ich das Sozialgericht München über stinkend korrupten Siff bei deutschen Arbeitsbehörden und Vertuschungsversuche unterrichten. Schmerzlich in einem Land mit Christlicher Leitkultur.

Sozialgericht
Richelstr. 11
80634 München

19. Aug. 2017

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche hiermit Klage ein gegen das Jobcenter München in der Hauptsache wegen fortgesetzter Beraubung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK; als auch des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 wie auch Artikel 3 und verlange den finanziellen Ausgleich für meine Auslagen zur Erlangung der mir zustehenden Akteneinsicht.

Begründung:

Wie schon im Fall mit Az. S 51 AS 1279/17 ER bzw. L 7 AS 576/17 B ER) beklagt, verweigert das Jobcenter München seit dem 01. Juni 2017 jegliche monatliche Zahlung. Damit will das Jobcenter München mich insbesondere meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie berauben in bislang drei Fällen und alle inszeniert durch deutsche Arbeitsbehörden.

In diesem jüngsten Fall sandte ich am 10. Aug. 2017 eine Email an das Jobcenter und bat um den finanziellen Ausgleich von € 59,50 für anwaltliche Leistungen (Anlage 1) zur Erlangung des mir laut Art. 6 EMRK zustehenden Rechts auf Akteneinsicht. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es sich bei Anwältin Dr. Neumann um die gleiche Anwältin handelt, die auch unsere Verfassungsbeschwerde und nachfolgende Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfasste nach einer Anzeige durch Jürgen Sonneck (Anlage 2) vom Jobcenter München und seinem Eingriff in mein Recht der freien Meinungsäusserung. Das Jobcenter antwortete nicht.

Es handelt sich hier um eine seid 2013 (zweitausenddreizehn) verweigerte Akteneinsicht. Verweigert durch
  • den Kangaroo Court München (u.a. mit Computerbeschlagnahmebeschluss OHNE Namen und Unterschrift des Richters!),
  • Staatsanwaltschaft München, insbesondere negativ aufgefallen sind StA Peter Preuss und Weinzierl,
  • meine Pflicht"verteidigerin" und Verbrecherin Aglaia Muth aus München,
  • den Verbrecher Manfred Jäger, Agentur für Arbeit Ingolstadt,
  • Arbeitsministerin und Literatin manqué Andrea Maria Nahles, Berlin.
Ende Juli erhielt ich nun die noch ausstehende Akteneinsicht in den ominösen 19-seitigen Brief des Verbrechers  Manfred Jäger. Donnerwetter, tat sich da ein stinkend korrupter Siff auf, der seid 2013 unter Verschluss gehalten werden sollte, oder wie es StA Preuss ausdrückte, "schutzwürdigem Interesse" unterlag. Kein Wunder.

Diese Akteneinsicht brachte zum Vorschein ein Fax vom August 2012 von einem mir bislang völlig unbekannten Christian Bockes von der Agentur für Arbeit München (Anlage 3). Wie zu ersehen, war es an die Polizei adressiert und beinhaltete folgende aussergewöhnliche Passage:
Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
C. Bockes/Bechheim wollte/n offenkundig damit unter dem gerichtsverwertbaren Radar bleiben und sich mündlich sub rosa äussern. Dies gelang ihnen auch, denn keines der beiden Urteile enthält den Hinweis gemäss § 243 STPO Absatz 4! Von diesem offensichtlich anzunehmenden Telefongespräch gibt es weder im Urteil noch in den Protokollen einen Hinweis! Ein Blog Post des doch recht bekannten Richter Burhoff ist betitelt "Mitteilungspflicht, oder: Es muss alles, aber auch wirklich alles auf den Tisch." Dem Post liegt eine Entscheidung des BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1  StR  622/16 vom 21.  März  2017 zugrunde.

Angeklagt und verurteilt wurde ich schlussendlich wegen der Veröffentlichung des damals in 2012 weltweit bekannten und auch in deutschen Medien veröffentlichten Merkel-Nazi Bildes.

Die Karikatur von Merkel in Nazi Uniform steht für den deutschen Angriff auf das Volk der Griechen mit Mitteln der Finanziellen Massenvernichtung zur Rettung deutscher Banken. In einem aktuellen Artikel erklärt der australische Ökonom Bill Mitchell, wie Deutschland an der finanziellen Unterdrückung, pardon, Austeritäts-Dogma, auch noch verdient.

Oder wie es der Erzbischof von Canterbury formulierte: "What we now have is the biggest debtor’s prison in European history." Die Deutschen waren/sind also wieder involviert, ein Land zu unterdrücken.

Das ist das Wesen des Hässlichen Deutschen oder wie es bei der BBC zu sehen war:


Interview hier.

An dieser Veröffentlichung wollte eine Arbeitsagentur mich hindern; diese Hintergründe sollten vertuscht werden durch Justiz, Anwältin, StA, Ministerium, Arbeitsagenturen.

Selbstverständlich habe ich über Twitter und Email die Polizei München gebeten, mir das Telefontranscript zukommen zu lassen. Eine Beschwerde über diese Anwältin Muth wurde an den Präsidenten des OLG München gesandt. Weiters habe ich Antrag auf Wiederaufnahme dieser Gerichts-Burleske gestellt und C. Bockes wird von mir als Zeuge zur Vernehmung geladen werden.

Mit besten Grüssen

________________
Anlage 2
Seltsamerweise ist Jürgen Sonneck nicht mehr unter seiner Emailadresse beim Jobcenter zu erreichen. Ich hatte am 11. Juli 2017 in einem Schreiben an das Polizeipräsidium München Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015.


8/01/2017

Strafanzeige wg Beraubung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG als auch des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 wie auch Artikel 3 gg. Jobcenter München MA

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

31. Juli 2017

cc per Email an Bundesjustizministerium und BMAS sowie SG München

Guten Tag,

Ich erstattete hiermit Strafanzeige in der Hauptsache wegen Beraubung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG als auch des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 wie auch Artikel 3

gegen
  • Anette Farrenkopf (Geschäftsführerin) - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
  • SabineNowack (GFin Pasing) - Jobcenter München, Landsberger Str. 486, 81241 München
  • FrauPreukschat - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
  • FrauStrama - Jobcenter München Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München
wegen Vertosses gegen
  • § 263 STGB Abs. 1, 2, 3 1., 3 3., 3 4, und Abs. 5
  • Artikel 1, 2, 3 und insbesondere Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz
  • Artikel 5 Abs. 1; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK
  • 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1
  • 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 3
Begründung:

Das Jobcenter München verweigert seit dem 01. Juni 2017 jegliche monatliche Zahlung als auch seit Juli Mietzahlung sowie Krankenkassenbeiträge. Damit will das Jobcenter München mich insbesondere meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG berauben. Weiters verstösst es damit gegen das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 als auch Artikel 3.

Scheinheilig begründen dies die Mitarbeiter Strama und Preukschat, weil im Zeitraum von Oktober 2016 bis Februar 2017 Einzahlungen von insgesamt € 1.700,- auf mein Konto eingingen. Damit wurden mir fälschlicherweise beträchtliche Nebeneinkünfte unterstellt.

Weiters behaupten die notorisch verlogenen Mitarbeiter, ich hätte Aufforderungen, Erklärungen zu diesen Beträgen abzugeben, missachtet. Fakt ist, wie auch aus angehängter Beschwerde beim Landessozialgericht ersichtlich, die Erklärungen wurden von mir zeitnah beigebracht.

Desweiteren unterschlug die pathologisch verlogene Frau Preukschat auch von mir geleistete Mietzahlungen von € 766,75 in ihrer Antwort an das SG München (Frau Preukschat ist so pathologisch verlogen, dass sie nicht davor zurückschreckt, in einer Antwort an das SG München in einem anderen Fall sich auf ein BVerfG Urteil zu berufen, um Zahlungsforderungen für meine Tochter abzulehnen. Das BVerfG Urteil sagt das exakte Gegenteil aus!).

 Die grobe Zahlungschronologie des JC München stellt sich wie folgt dar:

1. Das Jobcenter überwies für Oktober und November 2016 nur € 44,-, weil es bewusst falsch berechnet hatte. Die Verbrecherbehörde JC weiss, dass meine monatlichen Strafzahlungen sich auf € 85,- belaufen (in beiden Fällen ist Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt worden basierend auf jüngsten BGH Urteilen). Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, wurden im Oktober und für November je € 500,- auf mein Konto eingezahlt.
2. Nach meiner Beschwerde beim JC über diese Falschberechnung gingen am 02.11.2016 schliesslich vom JC zwei Einzahlungen ein über jeweils € 160,- und € 320,-. Offensichtlich war meine Beschwerde erfolgreich und die Berechnung des JC falsch.
3. Am 30.11.2016 und folgende Monate erfolgte dann schliesslich die Überweisung von € 404,- je Monat. Eine klarer Beleg für die bewusst falsche Berechnung zu Beginn.

In einem Brief an Herrn Paula vom SG München vom 02. Juli teilte ich dem SG mit, dass wir einen  "Fundraiser für Klage gegen Jobcenter München" im Dezember 2015 bei Funded Justice aus den USA gestartet hatten (http://meinjobcenter.blogspot.com/2015/12/fundraiser-fur-klage-gegen-jobcenter.html). Man muss sich ja irgendwie gegen deutsche Verbrecherbehörden und eine völlig  korrupte bayerische Justiz schützen, die in bislang drei Fällen in mein Recht auf freie Meinungsäusserung eingriff und damit gegen Artikel 10 EMRK verstiess. Richterin Birkhofer-Hoffmann vom AG München verstieg sich sogar zur Behauptung, Entscheidungen des EGMR gelten nicht für Deutschland! Aus diesem Fundraiser resultierte ein Kontakt, der Hilfe bei Bedarf versprach.

Diese sprang ein, als das JC bewusst im Oktober meine Zahlungsunfähigkeit und damit spätere Verhaftung provozieren wollte.

In zwei fristgerechten Emails teilte ich der Sachbearbeiterin mit, dass in sukzessiv wiederkehrenden Abhebungen ein Teil der Einzahlungen wieder von mir abgehoben wurde zur Rückzahlung. Zuzüglich wurden € 766,26 von diesen € 1.700,- für Miete aufgewendet.

Mit Weigerung der Zahlungen verstösst das JC München auch auf mein Recht auf Schonvermögen.

Fazit: Mit der Zahlungsverweigerung will das Jobcenter München mich insbesondere meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG berauben. Weiters verstösst es damit gegen das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 als auch Artikel 3.

Das JC München will mittels Zahlungsverweigerung in faschistischer Manier meine Zahlungsunfähigkeit provozieren, um so meine Verhaftung zu erreichen. In Heinrich Himmler Manier (vgl. seine Rede am 4. Oktober 1943 im Goldenen Saal des Schlosses von Posen) soll mir so jegliche Möglichkeit der Rechtswegbeschreitung genommen werden und weiters sollen so Blog Posts über die düsteren Machenschaften dieser Behörde als auch der Agentur für Arbeit (siehe meine jüngste Erkenntnis, gewonnen aus widerwillig erteilter Akteneinsicht der Münchner Staatsanwaltschaft nach fünf Jahren Verschlusshaltung, nach der ein mir bislang völlig unbekannter Christian Bockes von der Arbeitsagentur München oder ein Christoph Bechheim ein oder mehrere Telefongespräche mit der Polizei führten, um in mein Recht der freien Meinungsäusserung einzugreifen. Nichts davon wurde in den Verhandlungen oder den Protokollen erwähnt!) unterbunden werden.

Hinzu kommt die Weigerung des JC München, Namen von Sachbearbeitern zu nennen. Meine Beschwerde dazu liegt beim Landessozialamt unter Az. L 7 AS 531/17 B ER vor. Das JC München will offensichtlich Mitarbeiter vor Strafverfolgung schützen.

Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, sich ein Gericht an das Grundgesetz hält (offensichtlich kaum zu unterstellen bei der Münchner Justiz mit Computerbeschlagnahme ohne korrekten richterlichen Erlass in 2013 und Beschlagnahme meines Smartphones in Himmler SS-Manier durch die Münchner Polizei ohne richterlichen Erlass in 2015. Als perverser Climax, basierend auf einer Online Strafanzeige abgegeben unter falschem Namen mit 99,9999%iger Sicherheit von einem JC München Mitarbeiter basierend auf der IP Adresse und hier dringend tatverdächtig der stellvertr. GF des JC München Jürgen Sonneck, die Intention, typisch für diese widerwärtige Rassistenprovinz Bayern, auch das Smartphone meiner tibetischen Tochter zu ergaunern und ihre Körperdurchsuchung durchzuführen. Primitiver können sich eine Justiz und deren Ordnungskräfte nicht mehr gerieren), die Europäische Menschenrechts Konvention anerkennt, dann kann ein solches Verhalten einer Behörde nicht als rechtens angesehen werden. Ein solches Gericht weiss dann um seinen demokratischen Auftrag.

Ich bin mir allerdings sicher, dass die Münchner Justiz auch in diesem Fall wieder verlässlich versagen wird.

Eine adaptierte Strafanzeige werde ich in Berlin gegen die Arbeitsministerin Andrea Maria Nahles einreichen.

Mit besten Grüssen

2/19/2016

Beschwerde an Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland über das kriminelle Jobcenter München und die Münchner Skandaljustiz

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
 Herrn Richard Kühnel
 Unter den Linden 78
 10117 Berlin

19. Feb. 2016

Sehr geehrter Herr Kühnel,

Meine Tochter und ich schreiben Ihnen heute, da wir Ihre Hilfe benötigen.

Wir werden durch kontinuierliche Strafanzeigen durch das Jobcenter München rücksichtslos verfolgt mit der Intention, uns finanziell zu ruinieren und uns so jegliche Möglichkeit der gerichtlichen Verteidigung zu nehmen. Hinzu kommen Computerbeschlagnahmen in zwei Fällen. Alles instigiert durch das Jobcenter München.

Die Münchner Justiz mischt kräftig mit und hat bislang alle unsere Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Jobcenter abgelehnt und verweigert auch jede Auskunft über die Namen der Anzeigenden.

Alle drei Strafanzeigen des Jobcenter München stellen einen Verstoss gegen Artikel 10 EMRK dar.

Erlauben Sie uns kurz eine chronologische Schilderung:

Fall 1

August 2012 verlangt das JC M die Löschung eines Blogposts (Inhalt offene Email an das BMAS) oder  10.000 Vertragsstrafe. Ich lehne ab.

März 2013 wird mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt wg. Verstosses gg. § 86 STGB. Anlässlich der Antiausteritätsdemonstrationen in Athen hatte ich unten stehenden Post veröffentlicht und wurde in allen Instanzen für schuldig befunden. Meine Pflicht"verteidigerin" war im Dauerkoma und ich musste die Schlichtungstelle in Berlin bemühen. Deutschland hat Anwälte, die fürs Herumsitzen Geld ergaunern.

Dieses obige Bild missfiel dem Jobcenter und den Münchner Gerichten. Diese untenstehenden sind dagegen in Ordnung.




Es nimmt sich ein wenig seltsam aus, wenn zwei der abgebildeten Hakenkreuze gg § 86 STGB verstossen und alle anderen nicht.

Heute erhielten wir eine weitere Absage durch die Stawa München von Staatsanwalt Schütz wegen einer Strafanzeige gegen das JC M in obiger Angelegenheit. Herr Schütz macht sich lächerlich, indem er im Schreiben vom 12.02.2016 seine unglaubliche Fähigkeit die deutsche Sprache misszuverstehen bekundet, wenn er zu bedenken gibt, "insbesondere folgt aus dem Umstand, dass die Verwendung einer bestimmten Karrikatur im Ausland (hier in Griechenland) straflos sein mag, nicht, dass dies auch hierzulande so ist".

Nirgendwo in meiner Strafanzeige beziehe ich mich auf die ausländische Presse bzgl des Bildes. Weiss der Stawa nicht, dass Das Erste eine deutsche TV Gesellschaft ist, Köln eine Stadt in DE und The Local aus Berlin stammt?

Fall 2

Kaum hatte meine Tochter das erste Halbjahr an der FOS München absolviert, meldet sich heuchlerisch das JC M, möchte bar jeglicher Gesetzesgrundlage das Halbjahreszeugnis sehen und lockt mit einem Angebot für Nachhilfeunterricht, obwohl niemand vom Jobcenter sie je gesehen, nichts von ihr weiss, sich nie um sie gekümmert hat, die Übernahme der Schulwegkosten verweigert, die Übernahme der Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts verweigert als auch die Kostenübernahme für Vorstellungsgespräche.

Es war der kaschierte Versuch des JC M, meine Tochter aus der Schule zu bugsieren und in einen schlecht bezahlten Job. Der Spiegel u.a. berichteten über diese Usancen.

Ich schreibe darüber in mehreren Blog Posts und einer ist drapiert mit einem passenden Zitat und Bild von Himmler.

"Eltern, die ihren Kindern von vorneherein eine bessere Schulbildung sowohl in der Volksschule als auch später an einer höheren Schule vermitteln wollen, müssen dazu einen Antrag bei den Höheren SS- und Polizeiführern stellen." - Heinrich Himmler

Das Jobcenter erstattet Anzeige bei der Polizei und in der ersten Gerichtsverhandlung verlangt der Staatsanwalt 5 Monate Gefängnis! Wer ist der Staatsanwalt? Natürlich wieder Peter Preuss wie beim ersten Fall. Kurzum, ich verliere wieder in allen Instanzen und habe aber in der Berufungsverhandlung meine Tochter dabei, damit sie die verlogene Richterin Bassler vom LG München live erleben darf.

Sie war Zeuge und hörte, wie Richterin Bassler vom LG München log und mich unterbrach, als ich den klaren Beweis wie weit verbreitet und fortgesetzt Bilder der NS Führer mit Hakenkreuzen dargestellt werden in den deutschen Medien und im deutschen Fernsehen geben wollte. Wie sie über einen Spiegel-Artikel über Griechenland log und behauptete, er würde die damalige Situation in der NS Zeit kritisch beleuchten. Der Artikel tut nichts dergleichen. Ihre Behauptung sollte die Schöffen gegen mich negativ beeinflussen.

 Meine Tochter war Zeuge, wie Richterin Bassler den Polizisten als Zeugen lud, der in 2013 unseren Computer beschlagnahmte und ihn fragte, ob der Blog-Post mit dem Himmler Bild und Zitat immer noch online sei. Richterin Bassler tat dies, um die Geschworenen zu beeinflussen und zu zeigen, wie gefährlich ich sei.

 Weiters fragte sie scheinheilig, was ich auf die Polizeiladung geantwortet hätte und unterschlug bewusst vor den Schöffen, dass ich den § 163a STPO erwähnt hatte und bemängelte, das anders als in den USA mit ihren Miranda Rights, das Aussageersuchen der Polizei keine Pflicht ist!

 Die Gerichte in Deutschland wollen keine Kritik an den Jobcentern hören und zulassen. Jobcenter, die ein Leben in Armut gewährleisten. Das Gericht, das wir erlebten, war ein Scheingericht, ein Kangaroo Court. Es hatte nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Dieses Himmler Foto verstösst gg. § 86 STGB



Dieses Himmler Foto auf der Website der Mediengesellschaft RBB Berlin verstösst nicht gegen § 86 STGB.

 In meiner Begründung zur Revision vor dem Gericht in München weise ich unter anderem auf den Film "Aufstieg des Bösen" (ein Film mit Hakenkreuzen satt), ausgestrahlt zur besten Sendezeit auf RTL im April 2015 hin. Dieser Film ist für Geschichtsfälschungen bekannt und wurde beispielsweise im US-Bundesstaat Texas genau aus diesem Grund nicht gezeigt.

 Ich erhielt folgende unglaubliche Abmahnung durch einen Münchener Staatsanwalt namens Hummer. Sie lautet wie folgt:

 "Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."

 Wir haben bei  Justiz Minister Maas um Amtsenthebung dieser Person gebeten. Bislang keine Antwort. Wir können nicht glauben, dass eine solche Person bei einem Gericht in einem demokratischen Land beschäftigt ist. Wenn sich seiner Meinung nach eine Kritik an klaren Geschichtsfälschungen der Ereignisse der NS-Zeit, weit verbreitet im deutschen Fernsehen finanziert durch eine Zwangsabgabe, verbietet, dann kann es keinen Platz für eine solche Person in einem öffentlichen Amt geben. Wenn jemand eine andere Meinung vertritt oder über die Aktionen der Jobcenter schreibt, dann sind die Behörden bereit, dies mit allen verfügbaren Kräften und Strafen zu verhindern.

Wir legen im Sept. 2015 Verfassungsbeschwerde ein, die wie üblich ungelesen im Jan. 2016 abgelehnt wird. Dies alles kostet Geld und wir beabsichtigen den EGMR anzurufen, was auch wieder Geld kostet.

Fall 3

 Im Oktober 2015 beschlagnahmen drei bewaffnete Polizisten unsere komplette IT Ausrüstung inkl. Router. Der Münchner Justiz missfiel wohl, dass ich anhand etlicher Beispiele von Nazi Bildern in den deutschen Medien deren kommerzielle Nutzung anprangerte. Eine Nutzung, die der Presse offenkundig gestattet ist, aber Bloggern bei kritischer Applikation nicht. Wir sind der festen Überzeugung, Blogger haben das gleiche Presserecht wie die Medien. So wird es wenigstens in der zivilisierten Welt wie den USA und NZ gehalten.

Offenkundig sollte auch meine Tochter wie ich einer Körperdurchsuchung unterzogen werden, denn von den drei Polizisten war eine weiblich. Offensichtlich sollte auch das Smartphone meiner Tochter beschlagnahmt werden und sie so sozial isoliert werden. Gott sei Dank war sie in der Schule. Unsere Wohnung wurde fotografiert. Das waren faschistoide Methoden.

Wir sind schockiert über das verlogene Verhalten der Gerichte in Deutschland, und ich habe Angst um die Sicherheit meiner Tochter in diesem Land. Dies insbesondere bei der Justiz der Provinz Bayern, in der Neonazis als Richter beschäftigt werden und Polizei wie in einer Bananen Republik Racial Profiling betreibt.

 Am 2. Dezember wurde unsere Bitte, den Namen des Beschwerdeführers (bzgl. der Beschlagnahme unserer kompletten IT Ausrüstung inklusive Router) wieder von Staatsanwalt Peter Preuss abgelehnt. Das Münchner Gericht ist keine rechtsstaatliche Institution, sondern ein Kangaroo Court. Wir sind absolut sicher, auch in diesem Fall ist die kriminelle Behörde JC M involviert.

 Im Februar 2016 wurde eine weitere Strafanzeige von meiner Tochter gegen einen Jobcenter Mitarbeiter wegen Verstosses gegen Art. 10 der Europäischen  Konvention  der  Menschenrechte  (EMRK), Artikel  5 GG und § 226 BGB (Schikane) durch einen Oberstaatsanwalt Dr Beckstein abgebügelt. Wie schon in einer Ablehnung Monate zuvor, redete er meine Tochter auch diesmal wieder mit 'Sehr geehrter Herr' an und statt der Gesetzesvergehen bezog sich sein Brief auf 'Falsche Verdächtigungen u.a.'. Dr Beckstein befand die klar belegten Verstösse in typisch bayerischer Art für "haltlos und unverschämt".

 Mein Geschäft wurde stark durch das Jobcenter beeinträchtigt. Mit der neuesten Beschlagnahme haben wir einen Gesamtjahresverlust von mehr als € 6.000 ausschliesslich der Geldbussen durch das Gericht in München und der Geschäftsverluste erlitten.

 Wir sind auch überrascht, welche Art von Rechtsanwälte Deutschland hat. Die wir trafen, zeigten einen Mangel an Interesse, nahmen aber Geld. Akzeptierten einen Fall, auch wenn sie keine Kenntnis über das Thema hatten. Sassen im Gerichtssaal, schwiegen und berechneten dafür Gebühren. Übernehmen einen Fall, aber sind an keinem Gespräch zum Fall interessiert. Versuchen dann noch für die Revision Geld zu schnorren. Senden das Revisionsurteil ohne Angabe der Stadt und PLZ, sodass er es zwei Wochen später ankommt! Weigern sich, die Anklageschrift zu zeigen. Treten als Verteidiger vor Gericht auf und sehen die Anklage der Beleidigung ("schleimender Mitarbeiter") tatsächlich in der Verhandlung als Beleidigung. Es ist offensichtlich, wie Anwälte mit dem Jobcenter und dem Gericht kungeln. Alles sieht aus, als sei das Jobcenter ausserhalb jeder Verantwortlichkeit.

 Hier ist ein Zitat vom August 2015 von einem Anwalt, das dies bezeugt:

 "Von den beabsichtigten Straf(?)-Verfahren gegen den JC - GF rate ich ab, gerade dann, wenn es auch noch Geld kosten wird. Ich denke nicht, dass Sie einen Richter finden, der die beiden "Amtsträger" verurteilen wird."

 Durch die Beschlagnahme sollen wir zu Ausgestossenen der Gesellschaft gemacht werden. Es soll uns eine Verteidigung unmöglich gemacht werden.

 Wir hören, Deutschland will die Flüchtlinge, die Sicherheit in Deutschland suchen, integrieren? Das kann nicht ernst genommen werden. Integration von ausländischen Personen oder, wie es in Deutschland heisst, "Migranten" (meine Tochter ist eine), selbst nachdem sie seit Jahren in Deutschland leben, ist in Deutschland nicht angestrebt und nicht erwünscht. Sie sollen als Billig-Arbeiter benutzt werden. Man sieht anders aus und die Menschen haben diesen seltsamen Blick und machen seltsame Bemerkungen in U-Bahnen, in Bussen, auf öffentlichen Plätzen. Wir sind froh, diese Flüchtlinge sind endlich sicher und gleichzeitig tun sie uns leid, weil wir wissen, was auf sie wartet. Sie sind hier nicht gern gesehen. Diese Einschätzung basiert auf unseren persönlichen Erfahrungen und der von Freunden.

 Das rassistische München und die Antidiskriminierungsstelle AMIGRA

 Ich sende wegen meiner Tochter 2014 vier Emails an die Amigra wegen einer Beschwerde über das Jobcenter München. Alle vier Emails werden nicht beantwortet!

 Ich sende zwei weitere Emails in dieser Sache an die Stadt München. Beide Emails werden nicht beantwortet!

 Ich rufe im Februar 2015 die Amigra an und erhalte die Auskunft von einer Frau Kiermeier, ich könne eine Beschwerde per Email einsenden. Tue dies und erhalte am nächsten Tag eine Email ohne Namen mit der Mitteilung, die Amigra sei seid Mai 2014 geschlossen! (Wir können dies alles per Gmail beweisen)

 Wir haben Menschen von Regierungsbehörden in Deutschland wie das berüchtigte Jobcenter als bösartig, schlecht, arglistig täuschend, lügend und brutal bis auf das Äusserste erlebt. Immer wenn es eine Chance gab, uns Stolpersteine ​​in den Weg zu legen, tat diese Behörde es genüsslich.

  Drei E-Mails an die Arbeitsministerin Nahles geschickt blieben ohne Antwort. Allerdings wurden wir nach unserer Postanschrift gefragt!

 Eine Email an den deutschen Justiz Minister Maas im Inhalt wie diese Ausführungen hier blieb bislang ohne Antwort. Der deutsche Justiz Minister ist aber ganz schnell bei Facebook und Twitter, wenn ihm gewisse Äusserungen nicht gefallen und die gelöscht haben möchte.

 Eine Beschwerde an die Bundesagentur für Arbeit wegen eines zu 100% erlogenen Briefes einer Münchner Jobcenter Mitarbeiterin anlässlich einer Klage von mir gegen das Jobcenter München wird u.a. wie folgt beantwortet (eindeutig über die IP Adresse identifizierbar dank Wordpress):

 "Selbst nichts auf dem Kasten aber im Puff vordrängeln. Na dann viel Glück Deutschland."

 Mehrere Emails an die BA mit der Aufforderung den Namen dieser Person zu nennen, bleiben wie üblich unbeantwortet.

Der Chef dieser Behörde, F-J Weise, ist für die Eingliederung von Flüchtlingen zuständig! Wir würden zu gerne wissen, welche Primitivitäten sich Flüchtlinge in den deutschen Behörden anhören müssen.

 Deutschland ist ein seltsames Land. Es gibt keine Redefreiheit!

Die unerbittlich andauernden Klagen gegen uns haben nichts mit Rechtsfindung zu tun, sondern sind schlicht und einfach Schikanen und Rache. Es wird alles getan, um uns zu vernichten und zum Schweigen zu bringen. Vor allen Dingen soll der Blog zum Verschwinden gebracht werden.

 Wir kommen aus Asien und können sagen, die Menschen dort sind freundlich und zuvorkommend. Es gibt dort keine Leute, die hinter dem Rücken Dolchstösse vollziehen und gemein sind. Rache gibt es nur in sehr extremen Fällen. Dort kennt man auch nicht den Begriff Schadenfreude. Wir wünschten, wir könnten dasselbe über Deutsche und verlogene Behörden sagen.

 Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.