Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
03. Okt. 2017
BESCHWERDE
Sehr geehrtes Gericht,
Ich reiche hiermit unter Bezug auf Artikel 19 Abs. 4 GG und § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG Beschwerde ein bzgl. des Urteils des LSG München vom 11.09.2017 mit dem Az. L 7 AS 576/17 B ER und formell zugestellt am 15.09.2017. Die Eingabefrist ist damit gewahrt.
Begründung:
Das Urteil ist in mehreren Punkten falsch, tendenziös und gibt den Hergang einseitig und damit unvollständig wieder. So wird im Urteil auf S. 2 behauptet:
"Die entsprechende Nachfrage habe er mit Schreiben vom 2.7.2017 beantwortet. In der Folge wiederholte der Antragsteller ... Einzahlungen auf sein Konto ohne die Herkunft der Zahlung zu erklären."Dies ist offenkundig falsch! Die Erklärung findet sich unter Punkt 7.
Das Urteil gibt nicht den essentiellen Zahlungsablauf wieder, sondern ist tendenziös ausgerichtet auf die Einzahlungen von insgesamt € 1.700,- durch mich auf mein Konto im Zeitraum Oktober 2016 bis Februar 2017. Damit entsteht ex ante ein falscher Eindruck und eine Exkulpierung des Jobcenter München (im folgenden JC).
Ich erlaube mir nachfolgend den Zahlungsablauf chronologisch darzulegen, da er zum einen essentiell ist und zum anderen im Urteil ausgelassene Hintergründe beleuchtet.
1. Das JC überwies am 30.09.2016 für mich und meine voll berufstätige tibetische Tochter nur € 44,- für den Monat Oktober, weil es bewusst und mit kriminellem Vorsatz falsch berechnet hatte. In Anlage 1 ist eine Auflistung der Aktionen von Arbeitsagentur München/Jobcenter München/Polizei München/Justiz München gegen mich und meine Tochter.
Diese bewusst falsche und maliziös intendierte "Berechnung" basierte auf einem Schreiben vom 06. Sept. 2016, mit dem das Jobcenter den Grundstein mittels eines völlig aus der Luft gegriffenen Verdienstes von € 1.700 meiner Tochter sowie Kindergeldzahlung von € 190,-, obwohl die KG Zahlung natürlich eingestellt war, legte. Tatsächlich betrug der Verdienst meiner Tochter im Monat Sept. 2016 ausweislich des Kontoauszugs € 1.438,30 und € 190,- Kindergeld waren von dieser Behörde auch erfunden. Das ergibt eine Fehlberechnung von € 452,-! Ausserdem trat eine Mietunterdeckung von € 122,25 ein.
2. Am 16.10.2016 reichte ich einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim SG München ein und führte die Berechnungsfehler an.
3. Am 28.10.2016 überwiess das JC wiederum nur € 44,- für den November.
4. Das JC weiss, dass meine monatlichen Strafzahlungen sich auf € 85,- belaufen (in beiden Fällen ist Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt worden basierend auf jüngsten BGH Urteilen). Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, wurden im Oktober und für November je € 500,- auf mein Konto eingezahlt, denn es ist unmöglich, von € 44,- die Strafzahlungen zu leisten und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Erklärung zu diesen beiden Überweisungen folgt in Punkt 7.
5. Nach meiner Beschwerde beim SG München über diese Falschberechnung gingen am 02.11.2016 schliesslich vom JC zwei Einzahlungen ein über jeweils € 160,- und € 320,-. Offensichtlich war meine Beschwerde erfolgreich und die Berechnung des JC falsch. Dass JC Berechnungen notorisch und intentional falsch sind, ist bekannt aus den Medien.
6. Am 30.11.2016 und folgende Monate erfolgte dann schliesslich die Überweisung von € 404,- bzw. 409,- je Monat. Eine klarer Beleg für die bewusst falsche Berechnung zu Beginn, denn das JC legt alles darauf an, um Zahlungsunfähigkeit zu provozieren und damit meine Verhaftung zu erreichen.
7. Dem Sozialgericht ist seid meinem Schreiben vom 02. Juli 2017 an Herrn Paula bekannt, dass meine Tochter und ich einen Fundraiser in 2015 bei einer Organisation in den USA gestartet hatten. Unter der URL heisst es:
3. Dezember 2015
Fundraiser für Klage gegen Jobcenter München
Wir freuen uns, auf den Service eines demokratischen Landes zurückgreifen zu können. Eines Landes, das die freie Meinungsäusserung in seiner Verfassung eisern verankert hat und nicht wie in Deutschland als Feigenblatt trägt.
Seit heute, 3. Dezember, ist unsere Kampagne 'Harassed by German government agency' online bei Funded Justice aus den USA.
Wir sind zutiefst dankbar. Bedauerlich, dass es so etwas in Deutschland nicht gibt.
Unterstützen Sie uns in unserem Kampf für freie Meinungsäusserung und gegen Knebelung und finanzielle Ruinierung durch eine deutsche Behörde zur Garantie der Armut, dem Jobcenter.
Unterstützen Sie uns, einen verlässlichen und engagierten Anwalt zu finden, um gegen Schikanen, Nötigung, fortgesetzte Computerbeschlagnahmen, rassistische Diskriminierung sowie der Verweigerung der freien Meinungsäusserung durch das Jobcenter München, sowie einer Münchner Justiz, von der wir uns nur in Abscheu abwenden können, vorgehen zu können.
Danke & Namaskar
Meine Tochter & ichÜber diesen Fundraiser kam ich in Kontakt mit einer Person, die gewillt ist, in den juristischen Belangen als auch offenkundig instigierten Engpässen seitens deutscher Behörden finanziellen Einsatz zu leisten. Diese € 1.700 stammten aus dieser Unterstützung. Dieses Geld ist also nicht mein Geld! Es ist kein Einkommen. Es ist Teil eines Legal Defense Funds gegen kriminelle deutsche Behörden und insbesondere kriminelle Justiz.
Die Beraubung durch das Jobcenter kommt der Beraubung meiner grundgesetzlich garantierten Rechtswegegarantie Artikel 19 Abs. 4 GG gleich.
Eingaben beim BVerfG und EGMR kosten Geld, Rechtsanwälte kosten Geld, juristische Schritte gegen Staatliche Sozialbehördenverbrecher kosten Geld, Korrespondenz kostet Geld!
Damit ist auch die Einschätzung des LSG auf S. 4 unter Abschnitt II 2 b falsch, wonach "der Antragsteller zur Herkunft der Zahlungen keine Angaben machen möchte".
8. Das JC weigert sich auch, Mietüberweisungen als solche anzuerkennen. So überwies ich am 04.11.2016 € 122,25 Miete, am 02.01.2017 € 322,25 und ebenso am 28.02.2017 € 322,25 Miete ausweislich der Kontoauszüge, die dem JC vorliegen. Nebenbei bemerkt, sind diese Mietüberweisungen auch in meinem oben schon erwähnten Schreiben an das SG München vom 02. Juli 2017erwähnt, finden jedoch kein Erwähnung im Urteil.
Diese Mietüberweisungen teilte ich dem JC nochmals in einer Email vom 21.05.2017 und 21.06.2017 mit. (Ich kommuniziere mit dem JC AUSSCHLIESSLICH per Email, um Belege zu haben. Mehrfach behauptete diese Verbrecherbehörde, ich hätte auf Auskunftsanfragen nicht reagiert, was ich widerlegen konnte. Der schlagendste Fall war, als das JC behauptete, ich hätte nie einen Business Plan eingereicht. Mein Verweis auf die Email mit Pdf Anhang regelte das.)
Wie tödlich briefliche Kommunikation mit dem verlogenen JC ist, zeigt sich deutlich am Brief vom 06.Sept. 2017 von Frau Strama an mich bzgl. dieser drei Mietzahlungen.
Es heisst dort auf S. 2:
"Auf meine Anhörung vom 31. August 2017 haben Sie Folgendes geantwortet, ..."Sie unterschlägt meine Emails vom 21.05.2017 und 21.06.2017 zum Thema Miete! Hätte ich diese Erleuterungen per Brief gesandt, hätte das JC dies bestritten.
Es kommt aber noch besser, denn wird jetzt komödienhaft mit Frau Strama:
"Mangels konkreter Angaben über Datum (sic!), Betrag (sic!) und Verwendungszweck (sic!) ergibt sich hier kein Zusammenhang mit einer Minderung der Forderungshöhe."Dem JC liegen die Kontoauszüge vor! In meinen Emails sind die Daten genannt! In Kontoauszügen sind gewöhnlich Datum, Betrag und Begünstigter erwähnt.
9. Mit seiner bewusst falschen Berechnung und mit der kompletten Zahlungsverweigerung von Krankenversicherung und Miete wollte das Jobcenter München Obdachlosigkeit herbeiführen und mich somit u.a. vom Internet abschneiden, um jegliche juristische Verteidigung zu unterbinden in Nazi 'Arbeitsscheu Reich' Manier. Das JC verstiess damit gegen
- die Artikel 1 Abs. 1 und 2; 2 Abs. 1; 3 und insbesondere Artikel 19 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz,
- die Artikel 5 Abs. 1; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK,
- das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1,
- das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 3 sowie
- das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 1.
Ich darf anfügen, lange Zeit in Asien gelebt zu haben. Dort ist auch unsere Tochter geboren. Wir haben eine solche Widerwärtigkeit, eine derartige behördliche und juristische Verlogenheit, eine solche Korruptheit wie in Deutschland dort nicht erlebt. Die besten Freunde meiner Tochter sind Moslem, keine Deutschen.
Einer neoliberalen Sozialbehörde, die in das Recht der freien Meinungsäusserung eingreift, muss juristisch begegnet werden können.
Mit besten Grüssen
Xxx
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Anlage 1
Auflistung der Aktionen von Arbeitsagentur München/Jobcenter München/Polizei München/Justiz München:
Vorab muss erwähnt werden, dass ich mich in 2012 selbständig machte, besser gesagt, machen wollte, denn gleich zu Beginn machte das JC jegliche im Business Plan beschriebene Reinvestition und geplante Vorhaben zunichte, dass ich einen Anwalt nehmen musste, um überhaupt zahlungsfähig zu bleiben. Sämtliche Kontakte mit dem JC zur Remedierung dieser Situation blieben unbeantwortet. Ich begann, darüber auf einem Blog zu schreiben (meinjobcenter.blogspot.com). Das brachte die Agentur für Arbeit/JC gegen mich auf. Alle drei unten aufgeführten Strafanzeigen, instigiert durch das JC und Agentur für Arbeit München, stellen Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Meinungsäusserung dar. Mein Blog wird durch die Polizei überwacht und die bislang zwei Computerbeschlagnahmen zielten darauf ab, den Blog löschen zu können und finanziellen Schaden zuzufügen.
- Nötigung § 240 STGB durch Manfred Jäger, jetzt Chef Arbeitsagentur Ingolstadt, mittels Drohung einen Blog Post zu löschen oder € 10.000,- Vertragsstrafe entgegenzusehen im August 2012. StA München lehnte Strafverfolgung ab!
- Nötigung durch Martina Musati, vormals GFin JC München und jetzt Arbeitsagentur Stuttgart, im August 2012 mittels kopiertem Schreiben von Manfred Jäger. StA München lehnte Strafverfolgung ab.
- Nötigung in gleicher Sache durch eine weitere Mitarbeiterin vom JC, die leider der deutschen Sprache nicht mächtig war. Nötigungsbetrag € 2.500,-.
- 2012 klammheimliches Telefongespräch mit Polizei München durch Presse-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München bestehend aus Bechheim/Bockes/Jäger. Geheim gehalten durch die bayerische Justiz, meine damalige Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, Manfred Jäger und Martina Musati als Teil des Komplotts bis Juli 2017, als ich schlussendlich unter Zuhilfenahme von unsere RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Jürgen Sonneck eingereicht hatte, Akteneinsicht erhielt. Die Verweigerung der Akteneinsicht widerspricht Artikel 6 EMRK.
- Nachfolgend in 2012 Strafanzeige wegen Blog Posts über die Finanz-Aggression Deutschlands gegen Griechenland durch diese drei MAs der Arbeitsagentur. In dieser Sache läuft eine Beschwerde beim Präsidenten des OLG München. Antrag auf Übersendung des Telefonprotokolls bislang durch Polizei nicht beantwortet! Hier erfolgt in Kürze Klage gegen Polizist Carstens vom Kriminalfachdezernat München.
- 2014 Eingriff in freie Meinungsäusserung durch Jürgen Sonneck, stellvertr. GF des JC München nach diskriminierendem Versuch des JC meine Tochter von der Fachoberschule zu locken. Diese Angelegenheit liegt als Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor (http://meinjobcenter.blogspot.ch/p/egmr.html).
- Mai 2015 Online Strafanzeige unter Angabe eines falschen Namens von einer Person, die mit 99,9999%iger Sicherheit aus dem Jobcenter München stammt. Dringend tatverdächtig aufgrund auffälliger Indizien Jürgen Sonneck vom JC München.
- Brief mit "Bitte um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" am 13. Juli 2017 an das Polizeipräsidium gesandt (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/07/bitte-um-amtshilfe-zur-festellung-der.html).
- Brief "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015." am 13. Juli 2017 ebenfalls an das Polizeipräsidium München gesandt mit der zusätzlichen Bitte "Desweiteren bitte ich um Beschlagnahme des/der Heimcomputer(s) von Jürgen Sonneck und anschliessender forensicher Untersuchung" (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/07/amtshilfe-erwunscht-bei-der-telekom-die.html). Kopien schickte ich gleichzeitig an das Bundesjustizministerium und BMAS in Berlin. Auffällig, dass der stellvertr. GF Jürgen Sonneck seid mindestens 01. Aug. 2017 nicht mehr unter seiner Email Adresse beim JC München zu erreichen ist (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/08/jurgen-sonneck-jobcenter-munchen-email.html)!
- Nach oben angeführter Strafanzeige unter falschem Namen folgte im Oktober 2015 die zweite Computerbeschlagnahme, sowie die Beschlagnahme des Computers meiner Tochter. Der Beschlagnahmebeschluss war NICHT unterschrieben!
- Der Computer meiner Tochter wurde von der Münchner Justiz beschädigt zurückgegeben. Da er unbrauchbar ist, habe ich ihn im Januar 2017 an das BMAS geschickt. Selbstverständlich fordern wir vollen Schadensersatz.
- Zu dieser Beschlagnahme kamen drei bewaffnete Polizisten und beschlagnahmten auch mein Smartphone. Der Beschlagnahmebeschluss führte KEINE Beschlagnahme des Smartphones an.
- Diese drei Polizisten bestanden aus zwei Männern und einer Frau. Meine Tochter sollte also wie in Himmler SS Nazi Manier von dieser Münchner Polizistin durchsucht und ihr Smartphone beschlagnahmt werden. Bislang weigerte sich StAin Tilmann vom OLG München Stellung zu nehmen nach meiner Beschwerde! Wie im Faschismus!
- 2017 Diebstahl des Ferienverdienstes meiner Tochter durch das JC München.
Ich darf darauf hinweisen, dass ich im Oktober 2016 eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einsandte mit dem Titel 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' (http://meinjobcenter.blogspot.ch/2016/10/report-to-european-court-of-human.html). Dieser Report wurde in unsere Beschwerde Akte Nr. 35285/16 aufgenommen (http://meinjobcenter.blogspot.ch/p/egmr.html).
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