Von Münchner Polizei und Justiz gedeckter Verbrecher Jürgen Sonneck alias "C. Paucher" hat die Empathie. |
§ 6 SGB XII Fachkräfte
Rn 16
Ein Indiz für die Ungeeignetheit einer Person ist häufig eine einschlägige Vorstrafe (zum Beispiel wegen Untreue – § 266 StGB, wegen Aussagedelikten – §§ 153 ff. StGB oder nach dem BtMG). Geprüft werden sollte in diesen Fällen allerdings, ob die Indizwirkung noch fortbesteht.
In Einzelfällen kann eine einschlägig strafrechtlich vorbelastete Person nämlich möglicherweise gerade besondere Empathie für die zu Betreuenden aufbringen (z.B. früherer Drogenabhängiger). Ungeeignet können Personen auch sein, die sich durch ein bisheriges Verhalten disqualifiziert haben, weil sie sich beispielsweise pauschal abfällig über die Leistungsempfänger des SGB XII geäußert haben.
Rn 26
IV. Rechtsfolgen
Die Befolgung der durch § 6 SGB XII formulierten qualitativen Standards ist wünschenswert und wirkt sich bei der Personalauswahl als Zielvorgabe auf die Ermessensausübung aus. Ihre Nicht- befolgung scheint insbesondere bei der Beschäftigung von völlig ungeeigneten Personen geeignet, Amtshaftungsansprüche auszulösen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.