Richelstr. 11
80634 München
03. Mai 2018
(cc Manni Jäger)
Az. S 24 SV 21/18
Herr Fochler,
Ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 25.04.2018 zu meiner Klage vom 22. April 2018 gegen Manfred Jäger, Agentur für Arbeit Ingolstadt, 85037 Ingolstadt u.a. wegen Nötigung § 240 StGB mit der impliziten Intention, mir und meiner tibetischen Tochter Schaden zuzufügen.
Darin heisst es, die Gerichte (sic!) seien nicht für die Bearbeitung von Strafanzeigen zuständig. Dies sei Angelegenheit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft.
Nun ist von einer Münchner Polizei nichts zu halten, die angeblich kein Telefontranscript eines Telefongesprächs vom Aug./Sept. 2012 zwischen C. Bechheim von der Agentur für Arbeit München und der Polizei hat. Schon überhaupt nichts ist von ihr zu halten, wenn sie die Identität eines Behörden-Halodris des Jobcenter München trotz Kenntnis der IP-Adresse nach Sendung einer Strafanzeige per Email unter Angabe eines falschen Namens nicht eruiert.
Die Staatsanwaltschaft München ist derart im Bett mit der Agentur für Arbeit/Jobcenter München, dass sämtliche unserer Strafanzeigen über Jahre abgebügelt wurden. Das wissen sie natürlich alle beim SG München, schliesslich unterstehen die SGs dem BMAS.
Nun denke ich mir, ich mache Sie einfach mal vertraut mit dem § 374 StPO - Zulässigkeit; Privatklageberechtigte und siehe da, es heisst dort doch tatsächlich:
(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,
5.eine Nötigung (§ 240 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches) ...Tragen sie nun bitte beim SG München Sorge, dass der Nötiger Manni Jäger vor Gericht erscheint. Keine dahergelaufene bayerische Behörden-Type wird mich jemals erpressen! Es geht ausserdem um dieses Bild.
Und für diese Deutschen mein Dissklemmer. |
Niemand greift in mein Recht der freien Meinungsäusserung ein! Ich freue mich, Manni Jäger vor Gericht zu sehen. Sie glauben gar nicht, wie ich den Bundesministerien die Hölle heiss machen werde, bis der Bully vor Gericht steht!
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