4/13/2018

Auch Vermieter haben ein Anrecht, sich über das Bayerische Landessozialgericht vor Lachen zu bepissen

cc Jobcenter, SG München und LSG Bayern

Guten Morgen beim Vermieter,

Ich kann nun die seit letzten Jahres, genauer gesagt seitdem meine Tochter ausgezogen ist, immer wieder auftretenden Nichtzahlungen der Miete durch das Jobcenter unter der Geschäftsführerschaft von Anette Farrenkopf und in Pasing Sabine Nowack (1) erklären.

Es war zwar schon im letzten Jahr offensichtlich, aber manchmal lohnt es sich zu warten, denn da könnte sich noch ein richtiger Klops ergeben. Und in der Tat, der Klops kam am 28.03.2018 vom Bayerischen Landessozialgericht. Halten Sie sich bei der IGEWO schon jetzt fest, denn das wird eine Lachnummer auf bayerischem Niveau.

Doch zunächst die Erklärung: Meine Wiederanträge wurden immer verzögert, damit ich Anfang des jeweiligen Monats eine Konto-Einzahlung leisten muss für die Strafzahlungen und Internet. Nun hatten meine Tochter und ich einen Fundraiser bei einer amerikanischen Plattform gestartet. Hieraus entstand ein Kontakt, der bereit steht, bei offensicht behördlich induzierten Engpässen finanziell einzutreten. Dies ist also nicht unser Geld und es stellt auch keine Einnahmen dar.

Genau diese Einzahlungen deklariert nun die Verbrecherbehörde JC als Einnahmen und zieht sie ab. Nun gibt es ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 04.11.2016 - Az: 1 K 2470/14 L  (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2016/1_K_2470_14_L_Urteil_20161104.html) nach dem solche Zahlungen keine Einnahmen darstellen. Das SG und LSG gehen mit keinem Wort auf dieses Urteil ein!!!

Damit soll mir in perfidem Komplott mit SG und LSG die Möglichkeit genommen werden, einen Anwalt zu nehmen. Einen Anwalt, um gegen die Rassisten-Kaschemme JC München die Rückgabe des gestohlenen Feriengeldes meiner Tochter durchzusetzen als auch das Vermittlungsbudget, Kosten für Wahrnehmung des Umgangsrechts, den von der Münchner Justiz mutwillig (!) beschädigten Computer....und Erpresser Manni Jäger.

Die jüngste Nichtzahlung der Miete verlief so: das JC hatte alle notwendigen Unterlagen inklusive eines Zip files. Als der Zahlungseingang ausblieb, ging ich am 03. April 2018 zum SG mit fertig ausgearbeitetem Schreiben, in dem u.a. stand, die lügende MA Strama würde behaupten, das Zip file sei nicht zu öffnen gewesen und ich dies aber schon im März in einem Internet Cafe ohne Probleme getestet habe. In der Tat, dieses dreckig lügende Gör behauptete genau das in einem Schreiben vom 03.04.2018. Alle Verzögerungen/Nichtzahlungen der Miete sind bewusst provoziert vom Jobcenter.

Ich hatte doch den Typen Jürgen Sonneck (stellv. GF des JC) als dringend Tatverdächtigen erwähnt. Der gute Jürgen ist seid Mitte 2017 nicht mehr beim JC. Meine erdrückenden Indizien waren dem BMAS wohl etwas zuviel und so wurde Schnullerbaby Jürgen gegangen. Diskret natürlich. Der Knaller hat eine Herberge beim Referat für Bildung und Sport gefunden. Ich denke, das fällt ins Bildungsministerium ...

Jetzt zum Klops des LSG. Mit Förmlicher Zustellung erhalte ich am 28.03.2018 die Gelegenheit zur Stellungnahme zu meiner Beschwerde. Darin heisst es, die Stellungnahme muss bis zum 02.04.2018 bei Gericht eingegangen sein! Der 30.03.2018 war ein Karfreitag, der 01.04.2018 war der Ostersonntag und entsprechend war der 02.04.2018 der Ostermontag.

Daraus folgt nun eindeutig der Beleg, wie JC, SG und LSG munter miteinander kungeln wie in einer Bananen Republik. Kein Wunder, denn alle Parteien unterstehen dem BMAS in Berlin. SG und LSG sind keine ordentlichen Gerichte.

Nun darf ich mich entschuldigen, eine weitere Verfassungsbeschwerde wegen des LSG Urteils steht an. Das JC darf auch davon ausgehen, dass ich den Ministerien in Berlin die Hölle heiss machen werde wegen dieser Verbrecherbehörde.

Die Umstände bedauernd verbleibe ich


Mit besten Grüssen

________

(1) gegen beide GFs u.a. MA des JC hatte ich Klage wegen Bandenmässigen Betrugs beim SG eingereicht. Dies zeigte sich nicht zuständig (!) und leitete die Klage weiter an das Landgericht München I. Letzte Woche teilte mir das LG seine Unzuständigkeit mit. Ich werde nun Klageerzwingung bewirken. Dazu ist ein Anwalt notwendig. Genau das wollen die Verbrecherbehörde JC im Verbund mit SG und LSG verhindern.

Die Verbrecherbehörde JC sendet seitdem auch nur noch anonyme Briefe, damit Klagen verhindert werden sollen. Das LSG Bayern hat dies mit einem Beschluss abgesegnet. Dieser Beschluss ist offenkundiger Nonsense.

Grundsätzlich sieht das Gesetz die Namensnennung des Sachbearbeiters vor, so § 33 Abs. 3 SGB X vor und das hat auch seinen guten Grund. Wie soll der Leistungsberechtigte ansonsten ggf. eine Voreingenommenheit oder Befangenheit im Sinne von § 17 SGB X im Verwaltungshandeln feststellen. 

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