4/30/2018

Frau Farrenkopf, ich gestatte ich mir eine Anfrage bzgl. der Arbeitszeiten von JC München Mitarbeitern

Frau Farrenkopf,

Im Zusammenhang mit meiner Klage gegen das JC vom November 2017 wegen Schadensersatzes in der misslichen Sache 'Online Anzeige unter Angabe eines falschen Namens im Mai 2015' mit dem Az. beim LG München I 15 O 4865/18 (SG München Az. S 42 AS 2950/17) gestatte ich mir eine Anfrage bzgl. der Arbeitszeiten von JC Mitarbeitern.

Ich gehe von den üblichen Arbeitszeiten aus, komme jedoch in Schwulitäten, ob 19:57:40 Uhr (laut Polizeiprotokoll) noch zur Arbeitszeit eines engagierten JC Mitarbeiters gerechnet werden kann insbesondere unter dem Aspekt, dass die IP-Adresse der Email nicht zum JC gehört.

Würde dies ausserhalb der Arbeitszeit liegen, läge meiner Laieneinschätzung nach eher eine Klage gegen Privat vor.

Darf ich um zügige Antwort bitten. Selbstverständlich dünkt mich, ein helfendes Händchen von Hubertus Heil zu erhalten. Zur Not vom Bundesjustizministerium und Kanzleramt.

Mit den vorzügligsten Aufwartungen

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