4/16/2018

Vielleicht ist dem Bayer. Landessozialgericht der Grundsatz 'ne bis in idem' und zum Überfluss auch der Artikel 103 Abs. 3 GG geläufig

Bayerisches Landessozialgericht
Ludwigstr. 15
80539 München

15. April 2018

Az L 7 AS 222/18 B ER (S 42 AS 2994/17 ER)

Beschwerde gegen Nichtzulassung

Guten Tag,

Ich erhielt eine Epistel vom LSG mit Datum 23.03.2018 und Förmlicher Zustellung am 28.03.2018 zusammen mit drei anderen Schreiben vom SG München mit gleichem Datum 23.03.2018. Auf mein Schreiben vom 03. April 2018 wurde nicht geantwortet!

Ihrem Schreiben vom 23.03.2018 fehlt es an den allerelementarsten Ansprüchen an ein Gericht in einem demokratischen Staat! Es wird darin einmal mehr belegt, dass L/SGs dem BMAS unterstehen und damit keine ordentlichen Gerichte sind.

Besagtes Schreiben versagt in drei Punkten jämmerlich: der Fristsetzung und der bewusst verschwiegenen Rechtsmittelbelehrung als auch der Nichtberücksichtigung des juristischen Grundsatzes des 'ne bis in idem'! Sie sollten sich schämen, aber so ist Bayern.

1. Das Gericht besitzt die Zumutung, mir "Stellungnahme bis zum 2.4.2018 (Eingang bei Gericht)" zu gewähren.

Sind sie in Bayern vertraut mit einem Kalender? Der 28.3. war ein Mittwoch, der 30.3. war der Feiertag Karfreitag, Samstag hat ein Gericht wohl geschlossen, der 1.4. war Ostersonntag und entsprechend der 2.4. der Ostermontag. Case closed!

2. Eine fehlende Rechtsmittelbelehrung

Der § 145 Abs. 1 SGG bestimmt
(1) 1Die Nichtzulassung der Berufung durch das Sozialgericht kann durch Beschwerde angefochten werden. 2DieBeschwerde ist bei dem Landessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten einzulegen.
3. Verbot der Doppelbestrafung

Ist dem LSG der Begriff 'ne bis in idem' geläufig oder zu allem Überfluss der Art. 103 Abs.3 Grundgesetz?

Der Beschluss vom 05. April 2018 fusst somit auf bewusstem Rechtsbruch.

Es ist unschwer zu erkennen, wie sowohl das SG als auch das LSG alles daran setzen den Erpresser Manni Jäger vor einem Gerichtsverfahren zu schützen. Ebenso die weiteren Mitglieder des Zensur-Trios Bechheim und Bockes, als auch die komplette Lachnummer, den ex stellv. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck.

Ich fordere das Gericht auf, Stellung zu nehmen zu dem von mir angeführten Beschluss des Finanzgerichts. Weiters fordere ich das Gericht auf, Stellung zu nehmen zum Grundrecht auf Internetzugang!

Schlussendlich lege ich dem Gericht dringend nahe, meine Klage genauestens durchzulesen (dies betrifft auch die vorige in gleicher Sache) unter dem Grundsatz 'ne bis in idem' und vielleicht ist dem Gericht auch der Artikel 103 Abs. 3 GG geläufig.

Ich empfehle mich auf das Vorzüglichste

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