Ludwigstr. 15
80539 München
03. April 2018
Az L 7 AS 222/18 B ER (S 42 AS 2994/17 ER)
Bonjour LSG,
Ich erhielt eine Epistel mit Datum 23.03.2018 und Förmlicher Zustellung am 28.03.2018.
Dem Schreiben gebricht es an den Mindestanforderungen eines Kosmopoliten, dem nach gepflegter Korrespondenz dürstet. Schon überhaupt mangelt es an jeglicher juristischer Validität.
Eine Stellungnahme des Gerichts zu diesem Schreiben erschiene mir opportun.
Des guten Geschmacks und des schicklichen Umgangs willen erlaube ich mir den Vorschlag, von ähnlicher Korrespondenz zukünftig abzusehen. Die Annahme, ich würde aus Bayern stammen, würde die Integrität meines gereiften Egos unerträglich kompromittieren.
Gleichwohl könnten die Zeilen das Interesse des Bundesverfassungsgerichts und, so Bedarf, des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erheischen.
Der Hinweis wäre müssig, ein Beschluss zu diesem Zeitpunkt würde jeglichen rechtsstaatlichen Konventionen kontravenieren.
Ich empfehle mich auf das Vorzüglichste
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