Richelstr. 11
80634 München
18. Jan. 2017
Vermittlungsbudget - BG Nr.
Sehr geehrtes Gericht,
Ich reiche heute eine Klage ein zur Erstattung von Bewerbungskosten entstanden für eine Bewerbung mit Interview und Test im Februar 2014 für meine Tochter ...... Am 02. Dez. 2016 hatte ich ein Pdf an Frau Strama gesandt mit der Auflistung unserer entstandenen Kosten und ausführlicher Begründung für die rechtliche Grundlage meiner Forderung. Nach ausbleibender Antwort bat ich nochmals um Erleigung bis zum 16. Jan. 2017 in einer Email vom 09. Jan. 2017. Wie zu erwarten blieb vom Jobcenter München (Erläuterung im Anhang), blieb auch dies unbeantwortet.
Ich hatte bereits am 07. Juli 2014 Kosten für entsprechende Kleidung für Jobbewerbungen für meine Tochter geltend gemacht, nachdem ich auf diese Möglichkeit durch eine Broschüre von Harald Thomé vom Verein Tacheles aufmerksam wurde. Genauer gesagt, war es lediglich eine voll umfassende Bewerbung, die dann schlussendlich zu ihrer heutigen Vollzeitschäftigung seid September 2016 führte.
Ich darf hier noch mein tiefes Bedauern ausdrücken, dass das perfide Unterfangen von JC MA Jean-Marc Vincent trotz seiner beeindruckenden schleimenden Art, meine Tochter gleich in 2014 aus der FO Schule herauszulocken - denn bekanntlich ist Bildung für in Hartz 4 Parallelgesellschaft und Sippenhaft Befindliche ein dispensabler Ausgabeposten - und in einen teutonischen Billig-Job zu bugsieren, fehl schlug. Genauer gesagt schlug es ja nicht fehl, sondern dank des Souffleurs und siebten stellvertr. GF Jürgen Sonneck, sowie der verrotteten Münchner Justiz und des Desinteresses der Rotkutten in Karlsruhe liegt die weitere Angelegenheit nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter der Beschwerde Nr. 35285/16.
Ich listete damals im Juli 2014 folgende Posten auf (siehe Anlage 1):
- Business Suit € 249,85
- Schuhe € 34,90
- Änderungskosten € 12,00
- Fax € 3,00
- Sehtest € 6,43
- Fahrtkosten zu Vorstellung € 11,70
GESAMTKOSTEN: € 317,88
Daraufhin meinte besagter JM Vincent sich mit einem Schreiben vom 17. Juli 2014 (Anlage 2) auf irgendwelche nicht vorhandenene Antragsfristen zu berufen und darauf seine Ablehnung zu stützen. JM Vincents überaus seichte Begründung wurde sodann von mir unter Anführung mehrerer Quellen in überzeugender Weise widerlegt, woraufhin JM Vincent ein Time-out nahm und in verbale Schockstarre verfiel, wie üblich beim Jobcenter.
JM Vincent argumentierte in verzweifelter Natur mit angeblichen Fristen bzw. Vorabanträgen, die gestellt werden müssten, um Kostenübernahme zu erhalten. Er führte auch Paragraphen an, die leider nicht das belegen, was er zu belegen vorgab, wie in seinem Brief zu sehen.
Noch viel düpierender war JM Vincents völlige Unkenntnis, wie kurzfristig oft Bewerbungsgespräche in der freien Wirtschaft anberaumt werden. Kein Wunder, wenn man gewohnt ist, auf Steuerzahlerkosten in einer muffigen Behörde für staatlich garantierte Dilettanz sein Dasein zu fristen.
Nach gewissenhafter Lektüre des § 16 Abs. 1 und 3 SGB II, den JM Vincent auf sein Panier erhob, erschliesst sich mir nicht, dass eine Antragsstellung vor Kostenanfall notwendig ist. Ebensowenig gibt dies der § 37 SGB II her, da dieser andere Bereiche abdeckt.
Auch der § 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget dekretiert explizit keine Frist und justament in diesem Zusammenhang denke ich, ein Verweis auf einige Passagen des PDF von Ministerialrat Martin Weiland, Berlin den 28. Juli 2010 stünde einer sachdienlichen Vertiefung durchaus vortrefflich an. So heisst es daselbst z.B. in der Präambel:
Mit dem zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Eingliederungsleistungen des SGB II neu geordnet und die Gestaltungsspielräume für die Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunalen Träger und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (im Folgenden: Grundsicherungsstellen) gegenüber der alten Rechtslage erweitert worden. Insbesondere mit den in Bezug genommenen Arbeitsförderungsinstrumenten Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III) sowie mit der neu geschaffenen Freien Förderung (§ 16f SGB II) werden den Verantwortlichen vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei deren Eingliederung in Arbeit eröffnet. Dies gilt sowohl für die Prüfung von offen formulierten Anspruchsvoraussetzungen als auch für die einzelfallbezogene Ausübung des Ermessens. Diese Handlungsmöglichkeiten sollen vor Ort aktiv und umsichtig ausgeschöpft werden.Weiters werden "Gestaltungsspielräume" angesprochen als auch einer "neuen Förderphilosophie" das Wort geredet.
Nicht genug damit, appelliert die Gemeinsame Erklärung auch explizit an die Eigeninitiative, der JM Vincent anscheinend abhold ist, wenn es dort auf Seite 2 heisst:
Bund und Länder ermutigen die Grundsicherungsstellen, die eröffneten Handlungsspielräume zu nutzen. Die vorliegende gemeinsame Erklärung stellt den örtlichen Verantwortlichen verlässliche Leitplanken für die Umsetzung zur Verfügung. Dabei gilt: Spielraum vor Ort ist unmittelbar verbunden mit entsprechender Verantwortung, Transparenz und Initiative. Insbesondere bedeuten die größeren Gestaltungsmöglichkeiten auch höhere Anforderungen an eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation der Entscheidung.Sie ermuntert darüber hinaus auch eine "vertretbare Auslegung":
Es wird davon ausgegangen, dass Unsicherheiten im Hinblick auf eine vertretbare Auslegung der neuen Regelungen bis zur Veröffentlichung der in diesem Papier einvernehmlich getroffenen Leitplanken nicht zu Lasten der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehen dürfen.Das PDF endet mit der heiteren und motivierenden Passage in prospektivem Duktus:
Mit der Bildung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde auf eine außergewöhnliche arbeits- marktpolitische Herausforderung reagiert: Die effektive Umsetzung der neuen Instrumente war gefährdet durch zögerliches Handeln der Grundsicherungsstellen im ersten Halbjahr 2009. Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, einschließlich der zugelassenen kommunalen Träger, haben dies ebenfalls erkannt und daher die Schaffung einer verlässlichen und einheitlichen Arbeitsgrundlage für die neuen Instrumente von Bund und Ländern eingefordert.Ich denke, das Papier trägt lobenswerte orthogonale Züge, ist zeitnah und themenzentriert abgefasst, lösungsorientiert und handlungsinduzierend in seinem Tenor. Unbenommen davon stünde salvatorisch die Frage des Qui tam der GFin bzw. des betreffenden Mitarbeiters des Jobcenters im Raume. MAW, Jobcenter sind angehalten, alles zu unternehmen, um Hartz IV Rezipienten in ihrem sozialen Umwelt zu halten, Bildung zu unterbinden und alles für eine Karriere im Billig-Lohn Sektor zu tun als auch Drückung der Kosten.
Es hält sich nachhaltig das Gerücht, Deutschland wolle Migranten integrieren. Wir halten das aufgrund diverser persönlicher als auch Erfahrungen Dritter für einen Treppenwitz.
Mit besten Grüssen
Xxx
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Erläuterung zu Jobcentern und Jobcenter München
Die deutschen Jobcenter sind sozial-faschistische (vgl. FA Hayek, Road to Serfdom) Staatsbehörden, die in geistesaffiner Manier, u.a. durch eine Sippenhaft wie im Nationalsozialismus im SGB kodifiziert, eine Parallelgesellschaft garantieren mit dem Ziel, durch Lohndeflation zum einen der deutschen Export-Industrie wohlfeile Arbeitskörper zwangsweise bereit zu stellen als auch durch eben diese Lohndeflation die Inflation niedrig zu halten, wofür Adolf Hitler, wie er in einem Zitat freimütig bekannte, seine SS hatte.
Bei der Dependance München der sozial-faschistischen Jobcenter handelt es sich um eine kriminelle (Betrug, Betrugsversuche, Nötigung, Kommunikationsunterschlagungen) Staatsbehörde, geschützt und gedeckt durch die bayerische Justiz, bekannt u.a. für Korruptheit und Neonazi Affinität, sowie der Polizei München.
Basierend auf einer Online Anzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens bei der Polizei vom Mai 2015 und mit mit absoluter Sicherheit von einem Jobcenter München Mitarbeiter oder angeheuertem Strohmann aufgegeben, wurde unsere komplette IT Ausrüstung beschlagnahmt!
Nicht genug damit beschlagnahmte die Münchner Polizei in Nazi Manier mein Smartphone OHNE richterlichen Beschluss und schnüffelte nach weiteren herum. Damit verstiess die Polizei gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2005.
Desweiteren wollte diese Münchner Polizei auch - Parallelen zur Sippenhaft des Nationalsozialismus drängen sich auf - meine tibetische Tochter einer Körperdurchsuchung unterziehen und auch ihr Smartphone beschlagnahmen. Ich habe Strafanzeige gestellt gegen die involvierten Polizisten und ich wäre überracht, wenn die nicht ebenso abgebügelt wird vom Kangaroo Court München.
Dies ist lediglich das jüngste Beispiel, wie diese kriminelle Behörde gegen dissidierende Meinungen vorgeht. Ein umfassender Bericht über die Verbrechermassnahmen von Jobcenter und Agentur für Arbeit im Beischlaf mit der bayerischen Justiz und kungelnden Anwälten wurde von mir am 14. Okt. 2016 an den EGMR unter dem Titel 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' in englischer Sprache gesandt. Dieser Report wurde in unsere Beschwerdeakte aufgenommen.
Bezeichnend ist auch, wie ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter von der bayerischen Justiz, sowie der Hamburger und Berliner Justiz abgesemmelt wurden. Der EGMR hat sich in einer Entscheidung befremdet geäussert, wenn von einer Justiz alle Strafanzeigen abgelehnt werden!
Herausragend der lächerliche und glatzköpfige Staatsanwalt Peter Preuss, wie er meine Tochter schnoddrig-rotzfrech abkanzelt, als sie um Akteneinsicht bat. Daraufhin machte ich diesen bayerischen Provinz-Staatsanwalt, dem auch infantile Stare-down Spiele während einer Verhandlung nicht zu dumm sind, mit einer EGMR Entscheidung den Artikel 6 EMRK betreffend bekannt und die Tore öffneten sich. Und dann hätten wir noch einen Oberstaatsanwalt Hummer, der sich allen Ernstes erdreistet, mir Kritik an Geschichtsfälschungen über die NS Zeit zu verbieten. Der EGMR zeigte sich interessiert an diesem Brief.
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