2/07/2019

Frau Präsidentin Ehrt,in der Vollstreckungssache mit Geschäftsnummer 74 DR 67/19, in den vertrauten Händen der von mir geschätzten Hauptgerichtsvollzieherin Monika Vierthaler sich befindend, sehe ich mich leider gedungen, eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE zu lancieren

Die Präsidentin des Amtsgerichts München
Beate Ehrt

Pacellistraße 5
80315 München

(per E-Mail: poststelle@ag-m.bayern.de)

07. Feb. 2019

Guten Tag Frau Präsidentin Ehrt,

In der Vollstreckungssache mit der Geschäftsnummer 74 DR 67/19, in den vertrauten Händen der von mir geschätzten Hauptgerichtsvollzieherin Monika Vierthaler sich befindend, sehe ich mich leider gedungen, eine

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

zu lancieren. Als cisgendered Chevalier darf ich vorab mein Bedauern ausdrücken und bin an einer Remedierung dieser schmerzlichen kommunikativen Divergenz zuvörderst interessiert.

Begründung:

Geschätzte Hauptgerichtsvollzieherin Monika Vierthaler hat mich für Mitte Februar zu einem Besuch in ihr dienstliches Etablissement geladen und zu diesem Behuf auch die Vorlage von Dokumenten erbeten. Ihrem Wunsch gewogen und als emotionaler Verfechter des Pariser Abkommens zum Klimaschutz schlug ich am 06. Feb. 2019 in einem Telefonat der Hauptgerichtsvollzieherin Monika Vierthaler vor, diese Dokumente umweltschonend und nachhaltig der Verschwendung von Forstresourcen begegnend per Email in Pdf Form zu senden. In diesem Ansinnen erbat ich ihre Email Adresse.

Zu meinem Betrübnis verwies Madame Hauptgerichtsvollzieherin Vierthaler nachhaltig und repetitiv stolz auf ihre Faxnummer und trotz Anwendung aller Formen meines konsiderablen Charmes blieb mein Anliegen fruchtlos. Ich kann nicht umhin kommen Erwähnung zu sprechen, dass mein Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz bei Madame auf Unkenntnis stiess.

Nach § 802b ZPO soll ein Gerichtsvollzieher auf "Gütliche Erledigung" bedacht sein und dies liegt mir zuvörderst am Herzen. Gerade und insbesondere der wohltuende Umstand, dass die Digitalbeauftragte der Bundesregierung, Dorothee Bär, aus Bayern stammt, erweckt in mir Gewissheit, auch in Bayern erfreuen sich Gerichtsvollzieher dieser neuartigen und revolutionären digitalen, paradigmensprengenden Kommunikationsmethode “Email”.

So wird auf der Website des 'Bundeszentralamt für Steuern' explizit auf die Bevorzugung von Emailkorrespondenz mit Gerichtsvollziehern hingewiesen:
Die von Ihnen übermittelten Daten bilden die Grundlage für die Teilnahme am Kontenabrufverfahren. Sobald sich diese Daten ändern, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Änderungen dem Bundeszentralamt für Steuern unverzüglich - bevorzugt per E- Mail mit dem Kontaktformular oder postalisch - anzeigen.
Zu meiner Konsternation erklärte Frau Hauptgerichtsvollzieherin Monika Vierthaler auf meine Erwähnung des Informationsfreiheitsgesetzes, sie kenne ein solches nicht. Ich halte dies für bedauerlich, gleichzeitig jedoch leicht remedierbar. So bestimmt
§ 1 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetz - IFG
(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
§ 5 Abs. 4 IFG
(4) Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist.
Mich dünkt, im 21. Jahrhundert und unter vorigen Bezug auf das 'Bundeszentralamt für Steuern’ darf dazu auch die Email gezählt werden.
§ 7 Abs. 3 IFG
(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
In der Tat trug ich mein Anliegen mündlich per Telefonanruf vor. Der heutige Einwand von Frau Rechtspflegeamtsrätin Prischenk, wonach “E-Mail-Adressen keinen Zugang für Erklärungen in Rechtssachen eröffnen”, vermag nicht zu überzeugen. Die “Erklärung in Rechtssachen” erfolgt durch meine persönliche Anwesenheit und mittels Vorlage meines Ausweises und persönlicher Inaugenscheinnahme meines zuvor per Email übermittelten Pdf kann die Authentizität dieses Dokuments von mir bestätigt werden und dieses dann als Beleg “in Papierform” ausgedruckt werden (vgl. § 18 - Personalausweisgesetz (PAuswG). Ich kommuniziere mit LG, OLG und der Staatsanwaltschaft blendend und ohne Probleme in nahezu allen Belangen per Pdf via Email.

So hat die Digitalbeauftragten-Amazone Dorothee Bär, MdB, den strengen deutschen Datenschutz als Hindernis für digitale Entwicklungen ausgemacht: "Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre … Das blockiert viele Entwicklungen …”. Der engagierten Dame muss beigepflichtet werden.

Darf ich mir gestatten anzuregen, dass Madame Hauptgerichtsvollzieherin Vierthaler auch in den Genuss dieses binären Kommunikationsinstrumentariums “Email” einbezogen wird oder, sofern sie schon das Instrumentarium konsumiert, dies auf dem Briefkopf angezeigt wird. Es wäre ein gewichtiger Beitrag, das Ziel des Pariser Klima-Übereinkommens, dargelegt in Artikel 2 „Verbesserung der Umsetzung“ des UNFCCC, zu erreichen. Eine Einbindung in die vernetzten Flugtaxis von Dorothee Bär sehe ich für Hauptgerichtsvollzieherin Vierthaler derzeit nicht für dringlich.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.


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Dieses Dokument wurde unter strikter Beachtung der Feinstaub Grenzwerte erstellt entsprechend des im Jahr 1987 eingeführten National Air Quality-Standard for Particulate Matter.

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