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8/22/2018

Derweil Bundesbeauftragte für den Datenschutz bestätigt, DSGVO ist ein Red herring. Bei De-Mail diesen Datenschutz am besten in den Arsch schieben

Ui, ich denke geneigt zu einer Rephrasierung zu sein. Den Datenschutz rektal zu konsumieren, klingt wohltemperierter.

Die Bundesbeauftragte in Gestalt eines Mannes schickte mir einen typischen Lappen zu meiner Beschwerde über dieses unsägliche deutsche Ding De-Mail.

Zu dem Kiosk an der Truderinger Strasse. Hier das BFDI live:
"Nach Angaben der 1&1 De-Mail-GmbH werden die Identprüfblätter in einer Schublade in einem Nebenraum verschlossen und bis zum täglichen Versand aufbewahrt."
Ja dann ist doch alles bestens.

Moment, das hier noch. Die Handynummer wird angeblich zur Doppelidentifizierung benötigt, um den Zugang zu De-Mail abzusichern. Davon steht aber nichts im Signup Prozess.

Aber das ist Nebensache, denn die Handynummer wird schon beim Eröffnen eines normalen Email Accounts verlangt. Damit ist eine Email selbst mit einem Phantasienamen und unter Einsatz von VPN eindeutig zuzuordnen.

Die BFDI ist eine Lachnummer.

Im Verlaufe der Zeit bestätigte dann sowohl GMX als auch Web.de, dass mein Email Account nun geschlossen sei. Meine Emails dahingehend fanden ja nie irgendeine Resonanz. Bestätigung kam nicht per Email. Nein, so etwas machen tummgute Deutsche nicht, das geht mit Brief. Ja ja. Von Web.de gabs sogar zwei Briefe im Abstand von einer Woche. Ich mag Deutsche. Solange sie nicht in meiner Nähe sind.

. . . . . . . .

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

21. Aug. 2018

cc an das Sozialgericht München und Bayer. Landessozialgericht

Geschäftszeichen: 24-193-2 II#1131

Guten Tag Herr Bortnikov,

Danke für Ihre Antwort vom 16.08.2018 anlässlich meiner Beschwerde über De-Mail unter dem DS-GVO.

Die Essenz Ihrer Antwort nach zwei Monaten ist die beruhigende Auskunft, nach der dieses deutsche IT-Fachkräfte-Ingenieur Produkt De-Mail, das genialerweise nur in DE funktioniert, nur von "akkreditierten Diensteanbietern" betrieben wird, die "an strenge gesetzliche Anforderungen ... nach dem De-Mail-Gesetz" gebunden sind.

Daraufhin gönnte ich mir die Lektüre des De-Mail-Gesetzes. Das Pdf trägt das Ausfertigungsdatum: 28.04.2011. Die DSGVO gilt ab Mai 2018 und kann also nicht Eingang gefunden haben. Ich las diagonal und stiess auf ein paar Paragraphen, die meine Bedenken über dieses unsägliche Konstrukt De-Mail - auf das auch nur Deutsche kommen können - bestätigen.

§ 1 De-Mail-Dienste
(1) De-Mail-Dienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen.

Nein, sie sind nicht vertraulich. Die Header Metadata sind lesbar und interpretierbar. Und zwar tief.
§ 15 Datenschutz
Der akkreditierte Diensteanbieter darf personenbezogene Daten beim Nutzer eines De-Mail-Kontos nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Bereitstellung der De-Mail-Dienste und deren Durchführung erforderlich ist; im Übrigen gelten die Regelungen des Telemediengesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die De-Mail Anbieter sind kommerzielle Unternehmen. Siehe hierzu Forbes Artikel!
Kommunikationen mit Sozialgerichten z.B. sind gefundenes Fressen für Firmen wie Check24 Kreditangebote in der Inbox. Da gibt es Kick-backs für den jeweiligen De-Mail Anbieter. Wen interessiert da ein De-Mail Gesetz??? Wir reden Kohle, Schienen, Denari, Penunzen.

§ 16 Auskunftsanspruch
(5) Die durch die Auskunftserteilung erlangten Daten dürfen nur zu dem bei dem Ersuchen angegebenen Zweck verwendet werden.

Handy Nummer ist nicht erforderlich, wird aber gefordert. Siehe hierzu Forbes Artikel und meine dezidierten Ausführungen vom Juni 2018. Auf diese gingen Sie, wie zu erwarten, gar nicht erst ein. Aber ich nehme an, der Kiosk in Trudering hat auch das De-Mail-Gesetz unterschrieben.

§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
(1) Als Diensteanbieter kann nur akkreditiert werden, wer
4. bei der Gestaltung und dem Betrieb der De-Mail-Dienste die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Ach nein. Hatte die EU, lies Deutschland, nicht dieses ominöse Datenschutzgesetz im Mai 2018 in Kraft gesetzt? Das De-Mail Gesetz ist von 2011.

Ich will es einmal anders formulieren und dies in meiner bekannt irreverenten Manier. Die Chance, ein Milliardenunternehmen zu werden unter konsequenter Beachtung "strenger gesetzlicher Anforderungen", ist gering.

Noch andes ausgdrückt: die DSGVO ist ein Red Herring, Datenschutz ist das Geschenkpapier der Optik halber. Und so ist natürlich der Passus von Viel-Twitterin Katy Barley, im Nebenberuf Justiz Ministerin, dem Übertragungsteufel anheim gefallen. Er lautet richtig:
Seit dem 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erstmals wird damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen können. Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DS-GVO von geringer Bedeutung. Denn durch die neuen Regelungen werden Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre Daten vorgeblich gefragt.
„Das neue Recht gibt den Menschen das Gefühl von mehr Kontrolle über ihre scheinbar persönlichen Daten. Das ist ein gewaltiger Fortschritt für die Selbsttäuschung der Privatsphäre von Millionen Europäern.“
Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Dass Sie meine Ausführungen lässig im Obskuren liessen, nehme ich nicht übel. Es liegt im Eigenleben von Behörden.

In diesem Sinne mit den besten Grüssen

6/28/2018

Beschwerde über De-Mail unter dem DS-GVO bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

28. Juni 2018

cc an das Sozialgericht München und Bayer. Landessozialgericht

Betreff: Beschwerde über De-Mail unter dem DS-GVO

Sehr geehrte Frau Voßhoff,

Ich wende mich heute an Sie in Sachen De-Mail in Verbindung mit der DS-GVO des Konsortiums 'DE cum 27', vulgo auch Europäische Union genannt. Laut Website der Sozialgerichte SG und LSG in München ist für die Kommunikation in Klageangelegenheiten die Nutzung von De-Mail mandatorisch.

Zur DS-GVO heisst es beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erstmals wird damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DS-GVO von großer Bedeutung. Denn durch die neuen Regelungen werden Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre Daten gestärkt.
„Das neue Recht gibt den Menschen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Das ist ein gewaltiger Fortschritt für die Selbstbestimmung und Privatsphäre von Millionen Europäern.“
Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Mit der Insistierung der Sozialgerichte in München auf mandatorische Nutzung von De-Mail ist die Selbstbestimmung und Kontrolle über persönliche Daten alles andere als gestärkt und "die Selbstbestimmung und Privatsphäre" ausser Hand gegeben. Nachfolgend die Gründe basierend auf meinen eigenen Erfahrungen.

Zunächst gilt es festzuhalten, De-Mail Provider wie Web.de, GMX (absolut identisch mit Web.de) etc. sind kommerzielle Unternehmen. Bei Wikipedia heisst es z.B. über Web.de:
Beschreibung: Portal, Suchmaschine und E-Mail-Dienst
Eigentümer: 1&1 Mail & Media GmbH
Der Eigentümer 1&1 ist im Hauptgeschäft ein Internet Service Provider (ISP). Damit hat er Einblick in alle Surfgewohnheiten seiner Kunden, solange diese kein VPN benutzen. Aufgrund der starken Konkurrenz unter den ISPs besteht eine negative Preiselastizität. ISPs müssen also andere Geschäftsbereiche zur Gewinnmaximierung nutzen und ein dominanter Bereich ist die Werbung. Hier gilt, den Werbenden ein attraktives Werbeumfeld zu bieten und dies fusst zuvörderst auf der Kenntnis der Gewohnheiten der potentiellen Kunden zur gezielten Plazierung von Werbung.

Wie verdient z.B. Web.de Geld? Bei Wikipedia heisst es:
Das Geschäftsmodell der Web.de GmbH basiert auf den beiden Säulen Onlinewerbung und digitale Dienstleistungen. Zu letzterem wie zum Beispiel dem Web.de Club, einem Abonnement für Kommunikationsdienste. Im Rahmen der Stärkung der Säule Onlinewerbung wurde 2004 mit Ad Europe ein Netzwerk mehrerer Webportale gegründet, das mittlerweile Mitglieder in 60 Ländern umfasst. Die Onlinewerbung wird jedoch vor allem in E-Mails platziert.
(Hervorhebung durch mich)
Nachfolgend meine Erfahrung bei der Anmeldung für De-Mail mit der Firma Web.de. Die Anmeldung läuft konsekutiv über ein paar Seiten:
  • Zunächst Anmeldung für eine normale Emailadresse "xyz@web.de" bei Web.de.
  • Von diesem E-Mail-Konto "xyz" aus kann man auf die Anmeldung für De-Mail zugreifen.
  • Auf Seite 1 wird neben dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum die Handynummer abgefragt!
  • Es kommt noch besser, denn um die nächste Seite der Anmeldung zu erreichen, ist das Ausfüllen der Handynummer zwingend erforderlich! Die zweite Seite erklärt dann die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Identifikation. Es gibt auch eine OHNE die Notwendigkeit einer Handynummer.
  • Unterwegs erfolgt irgendwo noch die Vergabe der De-Mail Adresse. Diese muss den persönlichen Namen beinhalten! Sodann geht es zu den Identifikationsoptionen
  • Eine Möglichkeit zur Identifikation besteht darin, ein persönlich genehmes Datum auszuwählen, an dem man angerufen werden möchte. Für mich war es der 9. Mai zwischen Mittag und 16 Uhr. Natürlich ist dies eine deutsche Firma und niemand hat angerufen! Stattdessen hatte ich am 7. Mai einen Anruf und der landete in meiner Mailbox
  • Laut Tellows wird diese Identifizierung über die Firma ID8 abgewickelt, die dazu unter der Telefon Nr. 0211-68773228 anruft. Die Kommentare bei Tellows sind teils ernüchternd.
  • ID8 firmiert nunmehr als 'identity Trust Management AG'. Auf deren Home page gibt es unten eine 'Auswahl unserer Kunden'. Sehr erheiternd in Bezug auf Datenschutz
  • Später erfuhr ich von einem Mitarbeiter, dass eine Identifizierung per Handy gar nicht möglich ist. Dies dient nur dazu, einen Besuch von einem Mitarbeiter zur persönlichen Identifizierung zu Hause zu bestimmen. Entschuldigung, aber das könnte auch per Email an 'xyz@web.de' erfolgen; diese Adresse besteht ja
  • Es wird noch unterhaltsamer. Man kann ein PDF mit seinen Daten ausdrucken. Mit diesem Datenblatt mit den persönlichen Daten und dem Reisepass (in meinem Fall) gelangt man zu einem einzigen (es gibt nur einen!) Standort in München. Dies ist ein DPD (Paketdienst) Shop in der Truderinger Straße 261. Dort angekommen kennt niemand einen DPD Shop! Weil ..
  • der DPD Shop ist ein Kiosk! Unbedingt auf Google Streetview bewundern. Ohne eine Trennwand direkt angebunden ist ein Fast-Food-Restaurant oder so etwas. Dort übergibt man sein persönliches Datenblatt an den Verkäufer des Kiosks. Ich war zwei Mal dort und das zweite Mal kam eine andere Person, die sich zunächst im hinteren Teil des Fast-Food-Restaurants aufhielt, nach vorne. Der Kiosk war nicht besetzt und die Bürotür im hinteren Bereich war offen. Dort geht also das persönliche Datenblatt hin und man hat keine Ahnung, wer sonst noch Zugang zu diesem Büro hat oder was diese bestimmte Person mit den persönlichen Daten macht, bevor sie sie abschickt.
Mit anderen Worten, die Handynummer ist zur Identifikation nicht notwendig. Aber die Web.de-Leute bieten einen großzügigen Rabatt von 4,00 €, wenn man damit einverstanden ist, seine Telefonnummer öffentlich zu listen!

Web.de, ein kommerzielles und über Werbeeinnahmen sich finanzierendes Unternehmen, ist somit in der Lage, sämtliche Kommunikationsparteien eines De-Mail Benutzers zu sehen und darauf basierend Werbung zu schalten. Dieser De-Mail Benutzer ist der Firma 1&1 (United Internet), eine Firma mit einem Börsenwert von etwa 11 Milliarden Euro, mit seinem Namen, Alter, Adresse und Handy Nummer bekannt als auch seinen Kommunikationspartnern.

Ich denke, die Art der Werbungen bei Kontakten mit Sozialgerichten z.B. bedarf keiner sonderlichen Phantasie und man sollte sich schon recht bald über Spam Emails mit phantastischen Kredit- und Jobangeboten freuen dürfen.

Ein Blick in meine Inbox am heutigen Tag zeigte eine Email von Web.de von 13:30 Uhr mit der Mitteilung, meine De-Mail  Adresse stünde bereit und es fehle nur noch die Identifikation. Ich hatte im Mai schon zwei Mal gekündigt. Keine Antwort! Dafür bekam ich vor etwa drei Wochen an zwei Tagen Anrufe vom Web.de Call Service. Es ist mir auch bis heute nicht möglich, den Account zu schliessen, da angeblich noch etwas aussteht. Die Inbox ist voll mit Werbung, obwohl ich den Account nie benutzt habe.

Nachfolgend ein Gourmet Exzerpt von 'identity.tm' unter 'Wer wir sind', das man sich auf der Zunge zergehen lassen muss (Hervorhebungen durch mich):
"Nach unserer Erfahrung scheitert aktuell etwa jeder zweite Vertragsabschluss, für den eine Personenidentifizierung erforderlich ist, an zu komplizierten oder kundenunfreundlichen Identifizierungsprozessen.
Mit der Konversionsrate verhält es sich wie mit dem Zappen: Gefällt dem Konsumenten das Programm nicht, ist er weg. Die Verbindung ist unterbrochen, die gerade begonnene Geschäftsanbahnung und noch schlimmer, jede Folgende ist dahin.
Mit unserem Identifizierungs-System aus identity Video, Giro, eID, De-Mail, Shop und Kurier steigern wir den Anteil an erfolgreich durchgeführten online Geschäften, wie die Eröffnung von Online-Konten, Beantragung von Online-Krediten, den Abschluss von Online-Käufen und der Nutzung eines De-Mail-Accounts.
Durch unser identity Management, welches einen nutzerfreundlichen Wechsel des Identifizierungsverfahrens zulässt, passt sich unser System der Zukunft, der immer stärker anwachsenden Digitalisierung an. Wer also jetzt schon seine Konversionsrate steigern kann, wird den Gewinn in den nächsten Jahren erst recht maximieren.
...
Wesentliche Grundlagen der Prozesse sind die elektronische Datenübernahme, eine softwaregesteuerte Auftragsbearbeitung und eine abschließende archivierungsfähige Daten- und Dokumentenrückübermittlung."
Fazit: De-Mail ist ipso facto in Gänze ungeeignet, irgend eine Form von Datenschutz zu bieten, da es auf einer kommerziellen Plattform operiert. Dies mit mehreren Partnern interessiert daran, die "Konversionsrate (zu) steigern (und) den Gewinn in den nächsten Jahren erst recht (zu) maximieren".

Ein Schreiben an den Datenschutzbeauftragten des SG München vom 19. Juni 2018 erfreute sich bis dato noch keiner Resonanz. Justizministerin Barley, die in einem Tweet ihre "Leidenschaft für den Rechtsstaat" bekundete, vermochte es nicht, meinem Pdf vom 30. Mai 2018 mit dem Titel 'German Justice Minister Barley, DE-Mail is in contravention of the General Data Protection Regulation (GDPR)' ihren weiblichen Emotionen Pixelform zu gönnen. Ich sehe dies meiner niedrigen Kaste geschuldet.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Sozialgerichte als weitere Option die des EGVP bieten. Zur Nutzung von EGVP ist ein Computer notwendig. Diese Voraussetzung wurde mir genommen, als ein charakterlich heruntergekommener Behörden-Halunke namens Jürgen Sonneck, bis Mitte 2017 stellvertr. GF des Jobcenter München, am 07. Mai 2015 um 20 Uhr eine Online-Strafanzeige gegen mich an die Polizei sendete. Er unterzeichnete sie mit einem falschen Namen! Daraufhin wurde die komplette IT Ausrüstung von mir und meiner Tochter beschlagnahmt. Der Computer wurde mutwillig (!) beschädigt von der Justiz zurückgegeben und ist, da unbrauchbar, von mir an das BMAS geschickt worden. Diese Anzeige war sechs Monate vorher geplant. Diese Person wurde konsequent von der Münchner Polizei und der Justiz gedeckt und trotz meines Vorladungsersuchens sah das Münchner Gericht keinerlei Anlass, dem nachzukommen. Nach Schreiben an den Polizeipräsidenten, das BMJV und BMAS wurde diese Person klammheimlich in das Münchner Referat für Bildung und Sport entsorgt.

Mit den besten Grüssen

6/20/2017

Beschwerde über das Jobcenter München bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

20. Juni 2017

cc und bcc an das Sozialgericht München und JC München

Betreff: Beschwerde über das Jobcenter München

Sehr geehrte Frau Voßhoff,

Ich wende mich heute an Sie mit einer Beschwerde über das Jobcenter München. In dieser Behörde wird Datenschutz als nicht existent angesehen und offenkundig als dispensabel bei Menschen aus der Kaste der Hartz 4 Bezieher.

Von dieser Behörde werden Schreiben versandt mit Angabe einer Emailadresse, die eine Sammeladresse ist: <jobcenter-muenchen.pasing@jobcenter-ge.de>. (1) Jüngstes Beispiel war mein Wiederbewilligungsantrag im Mai 2017 für den Zeitraum Juni bis Nov. 2017. Das Formular wurde mir zugesandt von einer Person ohne Namen. Dieses anonyme Procedere ist schätzungsweise seid gut einem Jahr usus. Ich adressiere meinen Antrag dennoch immer an meine Sachbearbeiterin Frau Strama, da ich auch deren Emailadresse kenne. An sie sende ich auch meine Kontoauszüge per Email.

Es kam zu einer Nachfrage von Frau Strama per Post, in der zur Klärung Belege gefordert wurden. Diese sandte ich per Email an Frau S. mit dem Resultat einer automatischen Email und dem Hinweis der Abwesenheit bis zum 06. Juni 2017 und die Email nicht weitergeleitet würde. Angegeben war als Kontaktemail die o.g. Sammeladresse. Eine umgehend gesandte Emailanfrage mit der Bitte der Namensnennung des nunmehrigen Sachbearbeiters blieb, wie üblich bei dieser Armutsbehörde, unbeantwortet.

Es ist mit dem Datenschutz unvereinbar, Kontoauszüge und sonstige persönliche Dokumente an eine Sammelemail zu senden. Meine Email Inbox sowie Spambox beherbergt des öfteren seltsame und einschlägige Angebote (insbesondere Emails von einem wechselnden Namen mit der Endung <@arbeitsagentur.de> und einem Angebot von Geldwäschejobs und meiner kompletten Adresse).

Bei der Sendung von persönlichen Dokumenten, insbesondere Kontoauszügen für den Zeitraum von sechs Monaten und ev. mit Überweisungen an Drittpersonen und damit deren Kontodetails an eine Sammeladresse stellen sich die Fragen, wer öffnet diese Email, wohin wird sie geleitet und auf wieviel Festplatten befinden sich nun schlussendlich diese Dokumente? Hinzu kommt, wie jüngst in der Presse zu lesen: "95 Prozent der Beschäftigten in Jobcentern nur auf Zeit angestellt". Bei derartiger Konstellation der Humanresourcen kann ein Abgreifen von Sozialdaten ohne grosse Phantasie nach Beschäftigungsende lukrativ sein.

Der § 35 SGB I Sozialgeheimnis besagt:
(1) Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfaßt die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, daß die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. Sozialdaten der Beschäftigten und ihrer Angehörigen dürfen Personen, die Personalentscheidungen treffen oder daran mitwirken können, weder zugänglich sein noch von Zugriffsberechtigten weitergegeben werden.
Wie es der Zufall will, erschien am 19. Juni 2017 ein Post mit dem Titel "Datenschutz im Alltag für lau: 10 Tipps für jedermann" bei Datenschutzbeauftragter-Info.de. Dort heisst es u.a. unter 7. Anhänge verschlüsseln. Wäre die Lösung hier am besten, das PW der Datei in den Eingangsbereich des JC München zu nageln???

Diese bundesdeutsche Behörde Jobcenter ist ein neoliberaler Affront gegen jegliche Form der Ethik, des Anstands und der Integrität.

Mit den besten Grüssen

(electronic signature)
________________
(1) Mit Ausnahme des Wiederantragsformulars kommuniziere ich mit dieser Behörde ausschliesslich per Email, um Beweise der Korrespondenz zu haben. Das JC München ist nämlich eine völlig verlogene und intrigante als auch hochkriminelle Behörde.

Drücken Sie mir und meiner tibetischen Tochter doch bitte die Daumen, dass unsere Beschwerde vom EGMR angenommen wird.

10/06/2016

Nigerian 419 hat mehr Stil als Jobcenter München

Nigerian 419 gentleman
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

05.10.2016

Beschwerde über Jobcenter München

Sehr geehrte Frau Voßhoff,

Ich bin der Vater meiner mittlerweile fast 21-jährigen Tochter, die nach ihrem Abitur nun seit 1. Sept. 2016 eine Vollzeitstelle hat und erhielt vom Jobcenter München (im Folgenden JCM) ein Schreiben vom 15.09.2016 mit Poststempel 23.09.2016 und der Aufforderung, den Arbeitsvertrag, den Nettoverdienst als auch den "Nachweis über den Zufluss des Einkommens (Kontoauszüge bzw. Barquittung)" meiner Tochter bis zum 02. 10.2016 enzureichen. Das Schreiben trug keinen persönlichen Namen, sondern stammte vom 'Team Selbständige'! Die Existenz dieses Teams ist uns neu.

Dazu scheinen mir mehrere Dinge kommentierungswürdig. Zum einen scheint das JCM nicht zu wissen, wann Volljährigkeit besteht, es sei denn, man ist ganz von der neoliberalen Paralleljustiz des SGB II eingenommen. Ich denke, jedoch meine Tochter sollte der korrekte Adressat sein für dieses Boudoir der Niederträchtigkeit, zumal ich nicht in die Kontobewegungen meiner Tochter blicke und auch nicht in den Arbeitsvertrag, der ohnehin das naseweisige JCM eine mit Feuchtigkeit durchsetzte Erde angeht. Gut, dass ich dies gleich final klären durfte in meiner bekannt attraktiv offenen Art.

Zum anderen, und hier wende ich mich nun an Sie als Datenschutzbrauftragte, verlangt ein 'Team Selbständige', also eine anonyme Gruppe, persönliche Unterlagen meiner Tochter. Es wäre nicht das JCM, wenn es nicht auch um Betrug (§ 263 StGB) ginge, wie z. B. meine Strafanzeige gegen JCM Mitarbeiter vom 17.09.2016 zeigt wegen des versuchten Abzockens des Ferienverdienstes meiner Tochter.

In diesem Schreiben erfand das 'Team Selbständige' einfach Geldbeträge, um die Sozialleistungen zu drücken. Siehe den angeblichen Verdienst meiner Tochter von € 2.000,- Netto (!!!) oder die angeblichen € 190 Kindergeld (!). Eine Berufstätige bezieht also für ihre eigene Person Kindergeld?!

Ist Ihnen, verehrte Frau Voßhoff, etwas bekannt geworden über Alkoholismus im Jobcenter München, Koks gesnifft? € 2.000 Netto setzen einen Bruttoverdienst von ca. € 3.200 voraus. Dieses Land, regiert von der Plunse aus der DDR, ist doch ein Billiglohn-Land bittascheen.

Nun will ich mich diesem 'Team Selbständige' zuwenden, denn dieser Begriff ist wie gesagt absolut neu. Wochen vorher wurden wir von einer Frau Ehrhard angeschrieben, dann trat jemand mit Namen Preukschat in Erscheinung. Seltsam, finden Sie nicht auch? Beide Personen, wie typisch für die Sozialverbrecherbehörde Jobcenter, antworten nicht auf Emails.

Zwei Emailanfragen nach dem vollständigen Namen des Sachbearbeiters blieben, wie bei dieser verrotteten Behörde üblich, unbeantwortet. Selbst Nigerian 419 Scammer haben den Anstand, einen Namen zu nennen. Das hebt sich angenehm ab von der Kundenorientiertheit der reichsdeutschen Billig-Lohn-Mafia Behörde Jobcenter.

Persönliche Dokumente an ein anonymes 'Team' zu senden; also wie primitiv muss eine solche Behörde sein? Was hat diese Behörde zur Vermittlung von Billiglohn Jobs zu verbergen? Hinzu kommt, an wen kann man sich später wenden, wen kann man später bei Bedarf verklagen?

Es ist bedauerlich, dass die blonde Gfin des JCM Anette Farrenkopf nicht den Beschluss des Landesarbeitsgericht  Schleswig Aktenzeichen: 3  Sa  305/07 öD 6  Ca  955  b/07 ArbG  Lübeck kennt. Ja selbst die Provinz Bayern scheint ihr unbekannt zu sein (http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k19.html#19.1).

Doch, werte Frau Voßhoff, es gibt auch gute Nachricht! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strasbourg scheint sich für unsere Beschwerde zu interessieren. Wir reichten diese Beschwerde ein, nachdem wir von dem Jobcenter MA Jürgen Sonneck angezeigt wurden und vom Kangaroo Court München ich in allen Instanzen für schuldig befunden wurde. Alles Nähere finden Sie startend von hier:

http://meinjobcenter.blogspot.com/2016/10/good-and-encouraging-news-from-echr-in.html

Ich darf mich nun entschuldigen, um die zweite Betrugsanzeige gegen diese neoliberale Kaschemme aufzusetzen, die natürlich wie üblich von der verrotteten Münchner Justiz abgelehnt wird. Einen netten korrupten Staat haben die Deutschen hier.

Mit besten Grüssen

"John" - seriöser als jeder Jobcenter MA

12/31/2014

Tritt in die coglioni von Jean-Marc Vincent durch Bundesbeauftragte für den Datenschutz

Wir erinnern uns flüchtig an jene vorfrühlingshafte Zeit des Monates März des Anno 20 und Vierzehn zu der engagierter Jüngling des Jobcenters zu München, daroselbst liegend an dem lieblichen Flusse der Isar, und selbiger Mitarbeiter der Reichs Rassisten und Diskriminanten Org, aka Jobcenter München, auf den mellifluenten Namen Jean-Marc Vincent hörend und in der Karrieredependance Arbeitsvermittlung U25 kreativ und ambitioniert schaffend sich anschickte, seinen aufkeimenden der Jahreszeit geschuldeten Hormonen folgend, meinem lieblichen Töchterlein mit dezent asiatischen Schlitzaugen ein gar schleimigs Brieflein postalisch beflügelt zu übermitteln in bekannt primitiv-bürokratischer Art so selbstverständlich für jene heruntergekommene Organisation der Billig-Lohn-Mafia, so sich seinem Gutdünken zufolge ein temporär gar schickliches Fenster bot, sein schmieriges Anliegen, ihrer schulischen Fortbildung ein seinem Berufsfeld spezifischem Ende zuzuführen, um daselbst seinen eigenen Vorteil opportun zu erheischen und un peu seine ureigenen, wenn auch mageren, Pfründe einer marginalen Aufbesserung zuzuführen.

Selbige platte Anmache beflügelten mich, Chevalier der gehobenen Bildung und exaltierter Proponent eines standesaffinen Comportements, selbigen vorlauten Bengel zur Ordnung zu rufen, worauf dieser sich beflissen sah, ob meiner Bezeichnung seiner niederen Person als "schleimiger Mitarbeiter" die Dienste der korruptesten und heruntergekommensten Justiz der Bananenrepublik D-Land, mithin also der bayerischen Justiz, in seine Dienste einzuspannen, als er sich ob meiner Bezeichnung "schleimiger Mitarbeiter" beleidigt sah. Welch ridiküles Wesen bar jeglichen Rückgrates. Wo findet man heute noch Männer mit Eiern im Medima Doppelrippschlüpfer? Es sei noch hinzugefügt, so möchte ich mich anschicken, zu bedenken zu geben, dass selbiger Adoleszenz offenkundig nicht eines einschlägigen BGH Urteiles kundig ist. Nun ja, so ist nun einmal die Plebs der Jobcenter im Billiglohnland mit der dahergelaufenen Plunze aus der DDR als Kanzler.

Sodann ich mich beschwerend bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ob seiner rassistisch-diskriminierenden Art beschwerte, was daselbst sich nun in gar feiner Pixelform des werten Lesers Augen kredenzt.

Ein paar Bonmots des selbigen Schreibens lesen sich wie darofolgt:

Hier das verrottete Jobcenter München in O-Ton und bar jeglicher gesetzlicher Grundlage, verlogen und abgefuckt und rassistisch wie immer:
"Die Vorlage Ihres Zeugnisses sei gefordert worden, um eine passgenaue Beratung zu ermöglichen bzw. eine Entscheidung zur Durchführung der Ausbildungsvermittlung zu treffen. Das Zwischenzeugnis sei angefordert worden, um überprüfen zu können, ob das Klassenziel erreicht werde oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden müsse."
Wir konstatieren: das abgefuckte Jobcenter München unter der Geschäftsführung der kriminellen Erpresserin und Prozessbetrügerin Martina Musati fordert, nicht erbittet, ein Zeugnis. Well, fuck you! 

Es wäre nicht das Jobcenter München, wenn es nicht noch abgefuckter und verlogener kommen würde:
"Bei dem Angebot der anonymen Anmeldung in der Jobbörse seien keine persönlichen Daten von Ihnen betroffen."
Fuckedyfuckedyfuck, bitchy bitchy baby Martina Musati, how is that fucking possible??? Es gibt keine anonyme Bewerbung in der Bananenrepublik D-Land und ausserdem biederte sich der schleimende Mitarbeiter Jean-Marc Vincent an, bei der Anmeldung hilfreich meiner Tochter zur Seite zustehen.

Martina Musati, wollen Sie etwa zärtlich feminin anklingen lassen, dieser Bengel würde ein paar persönliche Daten meiner Tochter bei der Anmeldung zur siebtklassigen Jobbörse der Staatlich Akkreditierten Agentur zur Arbeitsmarktdatenfälschung, aka Agentur für Arbeit, unter der Ombudsschaft von Regimentshauptmarinegebirgsjäger Frank-Jürgen Weise und Realschullehrer manqué Heini Alt, fälschen? Par bleu! Holy shite!




Nun, der Rest ergibt sich aus dem Schreiben. Selbiges ging noch an eine Anwältin in München, der ich  in recht jüngster Zeit meine Schilderung vorlegte und die sich beflissen sah, dem Jobcenter tendenziell verständnisvoll zuzustimmen.

Oh, bevor ich es vergesse, selbige Anwältin wird auch geführt auf der Anwaltsseite von Tacheles. Just saying, aber ich hatte ja schon vor einiger Zeit von einer Paralleljustiz gesprochen und wo die existiert, etabliert sich auch eine Parallel-Ökonomie (1). Ich jedenfalls stehe in Erwartung der Replik jener, durchaus hübschen, Anwältin.

Hatte ich schon der Erwähnung gesprochen, in dieser Chose auch Frank-Jürgen vom BA zu kontaktieren? Wenn nein, aber das ist doch einfach de rigueur.

_____________________
(1) Ich werde zum Thema Parallel-Ökonomie Hartz IV zu gegebener Zeit etwas schreiben.

8/09/2014

Beschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
D-53117 Bonn


offene Email

11. August 2014



Beschwerde gegen das Jobcenter München

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich reiche hiermit Beschwerde ein gegen das Jobcenter München wegen Verstosses gegen den Datenschutz sowie versuchter Erschleichung von Emailadresse und Handy-Nummer zum Zwecke des potentiellen Herumschnüffelns auf den Social Networks.
Meine Tochter xxx erlangte im Sommer 2013 ihre Mittlere Reife und besucht seit Herbst 2013 eine FOS in München. Das Jobcenter ist durch Schulbescheinigung seit Herbst 2013 davon unterrichtet, dass der Schulbesuch bis 2015 andauern wird. Sie ist asiatisch-deutscher Abstammung mit deutscher Geburtsurkunde.

Vorlage des Schulzeugnisses gefordert
Am 5. März erhielt sie von einem Jobcenter Mitarbeiter die Aufforderung, ihr Halbjahreszeugnis vorzulegen. Auf meine Anfrage nach dem Behuf dieses Ersuchens wurde dies wie folgt kaschiert:
Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte.

Der Jobcenter Mitarbeiter trug den Titel 'Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25'

Anmeldung bei Jobbörse
Der Brief des Jobcenters bot aber noch viel Besseres, nämlich das freundliche Angebot, meine Tochter bei der Jobbörse anzumelden:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Ausbildungsstellen ganz wichtig.
Meine Tochter besucht eine Schule und ist nicht auf Arbeitssuche! Sie benötigt auch keine "Hilfe" zur Anmeldung bei einer drittklassigen Jobagentur, deren Website noch dazu für ihre desolaten Sicherheitsstandards bekannt ist.

Dieses Hilfeangebot dient dem Erschnüffeln ihrer Emailadresse und ihrer Handy-Nummer. Mit diesen Daten kann das Jobcenter und die BAA illegal persönliche Daten auf den Social Networks abgreifen (siehe Presseberichte). Es stellt weiters einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die freie Berufswahl dar.

Es ist frappierend, wie das Jobcenter unter Brechung von Grundgesetzen junge Menschen zum Schulabbruch bewegen will, um Billiglohn-Jobs zu füllen. Das Jobcenter nutzt die mangelnde Rechtskenntnis von Heranwachsenden und Migranten in schamloser Weise aus.

Zwei schriftliche Anfragen im April und Mai bei der Geschäftsführung des Jobcenter München nach der Rechtsgrundlage für eine Vorlage des Schulzeugnisses blieben unbeantwortet.
Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und verbleibe

Mit besten Grüssen