F A X
Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
cc Jobcenter München
13. Okt. 2019
Ich erhebe hiermit
K L A G E
gegen das rassistische Jobcenter München, vertreten durch die bandenmässige Betrügerin A. Farrenkopf und in Pasing die bandenmässige Betrügerin Sabine Nowack
wegen Verstosses gegen § 21 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 SGB X in Sachen Betrug und Urkundenunterdrückung betreffs des Ferienjobs meiner tibetischen Tochter in 2015.
Unter Verweis auf § 21 Abs. 3 SGB X verlange ich die Ladung der Personen des JC München Strama und Ehrhardt zur Vernehmung durch mich in einer mündlichen Verhandlung bzgl. der zugesandten Dokumente von mir und meiner Tochter vom 14. und 18. Jan 2016. Ebenso verlange ich unter Bezug auf § 25 SGB X und § 20 SGB X Akteneinsicht in diesem Fall.
Begründung
In ihrem Schreiben vom 14. April 2016 schreibt die JC Mitarbeiterin Erhardt : “Auf meine Anhörung vom 10. Dezember 2015 haben Sie nicht geantwortet. Daher habe ich nach Aktenlage entschieden. Die Entscheidung ist wegen Erzielung von Einkommen aufzuheben …”.
Dies ist gelogen, denn am 14. und 18. Jan. 2016 erhielt die JC MA Strama per nachweislicher Email zwei Dokumente, die Auskunft über den Ferienjob gaben. Durch strafbewehrte Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) setzte die Mitarbeiterin Erhardt des rassistischen JC München Pfändung durch.
Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Diese verlange ich zu sehen!
Dieses Unterfangen der rassistischen Verbrecher-Behörde JC München reiht sich ex post ein in das hirnrissgige Unternehmen des Nazi-Stil Verbrechers Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ im Mai 2015, mit dem Ziel dieses völlig verblödeten beamteten Verbrechers, mir und meiner Tochter durch Absendung einer verleumderischen Anzeige unter falschem Namen Schaden zuzufügen. Nicht umsonst der Moniker “Der Hässliche Deutsche” für diese widerlichen Deutschen.
Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes des Rassistenlandes DE mir auf meine Beschwerden jüngst mitteilte, “gibt es in Deutschland auch in staatlichen Stellen strukturellen Rassismus, und auch in Gerichtsverfahren kann es zu Benachteiligungen durch die staatlichen Organe der Rechtspflege kommen” und “da das AGG in diesen Fällen jedoch nicht gilt”, ist verbrecherisches Beamtengesindel im Land Deutschland mit seiner braunen Tradition auf der sicheren Seite.
Sollte dieser Fall an diesen Richter Ehegartner übertragen werden, ergeht unverzüglich Beschwerde an das BSG und BMJV.
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