Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Per Email und cc SG München
23. Okt. 2019
Beschwerde über “Richter” und Verbrecher Ehegartner vom SG München
Guten Tag Arbeitsminister Heil,
In der PRESSEMITTEILUNG vom 20. SEPTEMBER 2019 verkündet das BMJV eine bundesweite Informations- und Kommunikationskampagne „Wir sind Rechtsstaat“. Ich muss dies als Scherz auffassen.
Seit Jahren dümpeln Klagen von mir und meiner tibetischen Tochter unter diesem “Richter” und Verbrecher Ehegartner. Trotz klar argumentierter Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters der 42. Kammer Ehegartner an das Gericht vom März 2019, führt dieser in der Beihilfe zum Betrug und Urkundenunterdrückung tätige “Richter” unbehelligt sein Unwesen weiter aus.
Verfahrensverzögerungsrügen, Untätigkeitsklagen und schlussendlich Entschädigungsklagen sind unter dieser durchtriebenen mit dem Jobcenter München kungelnden Person notwendig und fruchtlos. Hier nur ein Auszug:
- Zwei Urkunden (aus Jan. 2016) von mir und meiner Tochter ihren Ferienjobverdienst betreffend wurden von dieser durchtriebenen Person Ehegartner unterdrückt (§ 274 StGB) und damit Beihilfe zum Betrug (§ 263 StGB) geleistet.
- Dieser durchtriebene Richter stützt Urteile auf ein BSG Urteil v. 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R, das das komplette Gegenteil aussagt und betrügt uns damit um Geld.
- Klage von 2017 wegen Nichtanerkennung des Untermietvertrags meiner Tochter (Vertrag “nicht glaubwürdig”) bis heute ungeklärt. Wird mit Sicherheit, da unter € 750 liegend, abgewimmelt. Was kümmert schon eine Migrantin im Rassistenland Deutschland!
- Widersprüche per Email nicht anerkannt trotz Verweise auf ‘Der Rechtsschutz im SGB II. Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz BA-Zentrale-GR 11’ und das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 21.06.2017 – 5 K 7/16 u.a. Urteile.
- Klagen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und Kostenübernahme für ein Vorstellungsgespräch meiner Tochter liegen über Jahre bis dato herum.
- Antrag auf Akteneinsicht meiner Anwältin wird über drei Monate nicht beantwortet!
- Klage wegen Kostenübernahme eines Tabletcomputers für meine Tochter bis heute unbearbeitet.
- Nun grub dieser tricksende “Richter” einen Fall S 42 AS 515 aus 2015 aus. Nach neun Monaten Untätigkeit durch einen Fly-by Night Anwalt reichte meine Tochter vergeblich Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Berlin in 2016 ein. Nicht einmal die Sachbearbeiterin konnte mir nach Telefonat dieser Woche mitteilen, um was es in der uns unbekannten 2015er Klageschrift dieses “Anwalts” aus der Leopoldstrasse geht!
Mit besten Grüssen
... (1)
(1) Diese digitale Unterschrift erfüllt nicht die Formerfordernisse des BSG, denn und es folgt nun ein Pablum des BSG:
"Ein Absehen vom Formerfordernis der qualifizierten elektronischen Signatur kommt auch nicht ausnahmsweise deshalb in Betracht, dass sich aus den E-Mails oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das elektronische Dokument in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt oder, dass die E-Mail vom Beklagten ausgedruckt wurde”.Mit anderen Worten, Sie beim BMAS wissen nicht, ob ich der bin, der ich bin. Ob ich willentlich auf den 'Senden' Knopf bei der Email gedrückt habe und Sie wissen nicht, ob Sie nach dem Ausdruck dieses PDFs, dieses auch wirklich zu meinem Wissen ausgedruckt haben.
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