10/05/2017

Dame Preukschat vom Jobcenter muss auf ihren vorlauten Schnabel achten

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

04. Okt. 2017

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit

K L A G E

gegen Frau Preukschat - Postanschrift: Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München

wegen

  • Verletzung der Grundrechte Art. 3 und Art. 6 Abs. 1 und 2 sowie
  • Verstoss gg. § 19 Abs. 1 und 2 AGG 

Am 27. Feb. 2017 schloss ich mit meiner voll berufstätigen tibetischen Tochter einen Untermietvertrag.

Dem JC Pasing wurde am 28. Febr. 2017 der Untermietvertrag per Email zugesandt, beginnend vom 01. März 2017 und aus dem eine Mietzahlung für meine Tochter von € 300,- pro Monat hervorgeht. Bis dahin betrug der hälftige Mietanteil € 322,25. Die Kenntnisnahme wurde nie bestätigt vom JC und resultierte in einer Mahnung. (Anlage Untermietvertrag)

Im Juni 2017 erhielt ich ein Schreiben unseres Vermieters vom 11.06.2017 mit der Mitteilung, es bestehe ein Zahlungsrückstand von drei Mal € 22,25 (also zusammen € 66,75) für die letzten drei Monate zzgl. Mahnkosten von € 2,60, insgesamt € 69,35.
In einem Schreiben vom 03. Juli 2017 schreibt Frau Preukschat auf Seite 2:

"Ein Untermietvertrag ist nur dann anzuerkennen, wenn er bezüglich des vermieteten Wohnraums glaubwürdig ist ...". Desweiteren führte sie den Bestand einer Bedarfsgemeinschaft an. Dies ist offenkundig falsch, da meine Tochter seid letzten Jahres voll berufstätig ist.

Da meine Tochter, in der unsäglichen Parlance dieser Deutschen, "Migrantin" ist, sehe ich eine Verletzung ihres Grundrechts auf Gleichbehandlung gemäss Art. 3 und 6 GG sowie § 19 AGG. Ich verwahre mich auch gegen eine schnodderige behördliche Unterstellung ihrer mangelnden Glaubwürdigkeit bei Vertragsabschlüssen. Dies insbesondere, wenn meine Tochter nicht mehr in den diskriminierenden und rassistischen Dunstkreis dieser neoliberalen Behörde zur Zwangshaften Garantie der Armut fällt.

Ich verlange den pekuniären Ausgleich von € 69,35 durch diese Behörde Jobcenter.

Mit freundlichen Grüssen

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