3/31/2016

Hatte die Schlichtungsstelle Berlin dies bei Europarecht Brecherin RAin Aglaia Muth vergessen?

RAin Aglaia Muth
Europarecht Brecherin
Der Einfachheit halber geht diese Email cc an meine talentierte, in Tiefmeditation verharrende Medusa des teutonischen Rechts, Aglaia Muth.

Flashback: Selbige lächerliche RAin verweigerte Akteneinsicht.

Ich verweise auf den Fall

FOUCHER v. FRANCE

(Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997 und berufe mich auf Artikel 6 Abs. 1 des Übereinkommens zusammen mit Abs. 3 (Art. 6-3 + 6-1). Die relevanten Passagen davon sind:

1. Jede  Person hat  ein Recht  darauf,  dass über Streitigkeiten  in Bezug  auf  ihre  zivilrechtlichen  Ansprüche  und  Verpflichtungen  oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und  unparteiischen,  auf Gesetz beruhenden  Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
...
3. Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
(a)  innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden; ...
(b)  ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben; ...
(c)  sich selbst zu verteidigen, ...

Wie der Europäische Gerichtshof erinnert, war in diesem Zusammenhang das Prinzip der Waffengleichheit, als eines der Merkmale des weiter gefassten Begriff des fairen Verfahrens, nicht gegeben. Es muss jeder Partei eine angemessene Gelegenheit gegeben werden, ihren Fall in Bedingungen zu präsentieren, die sie nicht in Nachteil gegenüber ihrem Gegner (siehe insbesondere das Bulut v. Österreich Urteil vom 22. Februar 1996 Berichte 1996-II, pp. 380-81, Abs. 47) stellt.

RAin Muth entpuppte sich nicht nur als völlig inaktiv und interesselos. Sie offenbarte sich in den Verhandlungen als meine passive Gegnerin.

Die Entscheidung des EGMR führt ausserdem Schadensersatz an.
Artikel 50 der Konvention lautet:

 Stellt der Gerichtshof fest, dass eine Entscheidung oder eine von einer Justizbehörde oder einer anderen Behörde eines der Hohen Vertragsparteien getroffene Maßnahme ganz oder teilweise im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen ergebenden ... und wenn das innerstaatliche Recht des genannten Partei erlaubt nur eine unvollkommene Wiedergutmachung für die Folgen dieser Entscheidung oder Maßnahme getroffen werden, die Entscheidung des Gerichts wird, falls erforderlich, nur die Zufriedenheit an den Geschädigten leisten.

Ein Kommentar aus der Parallelwelt Berlin ist jederzeit willkommen.

3/25/2016

Fall FOUCHER v. FRANCE (Application no. 22209/93), STRASBOURG und das lächerliche Bundesverfassungsgericht

Bin durch Zufall auf eine Knallerentscheidung von BVerfG Präse Vosskuhle und Justizgenossen gestossen (irgendwo hier).

Bei den Rotkutten ist/war (?) man der regierungstreuen Ansicht, dass Angeklagten ein Einblick in die Akten nicht gewährt werden muss.

BVerfG zur Akteneinsicht in 2012

Strafanzeige gegen RAin und Europarecht Brecherin Aglaia Muth

RAin und Europarecht Brecherin
Aglaia Muth
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

25. März 2016




Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Rechtsanwältin Aglaia C Muth

Isabellastr. 33 (im Innenhof), 80796 München

wegen
Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 und 3 der Europäischen Menschenrechts Konvention
Verstoss gegen § 242 BGB
Verstoss gegen § 263 STGB - Prozessbetrug

Ich beklage einen Verstoß gegen die Rechte meiner Verteidigung durch die gerichtliche Beistellung der Pflicht"verteidigerin" Muth, die in dem Strafverfahren Az.18  Ns  112  Js  203869/12 sich weigerte, mir Akteneinsicht zu gewähren. Dadurch war ich nicht in der Lage gewesen, mich adäquat zu verteidigen. Erschwerden kam die völlige Inaktivität und Interesselosigkeit der RAin Muth hinzu.

I.
Ich verweise auf den Fall FOUCHER v. FRANCE (Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997 und berufe mich auf Artikel 6 Abs. 1 des Übereinkommens zusammen mit Abs. 3 (Art. 6-3 + 6-1). Die relevanten Passagen davon sind:

1. Jede  Person hat  ein Recht  darauf,  dass über Streitigkeiten  in Bezug  auf  ihre  zivilrechtlichen  Ansprüche  und  Verpflichtungen  oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und  unparteiischen,  auf Gesetz beruhenden  Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
...
3. Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
(a)  innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden; ...
(b)  ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben; ...
(c)  sich selbst zu verteidigen, ...

Wie der Europäische Gerichtshof erinnert, war in diesem Zusammenhang das Prinzip der Waffengleichheit, als eines der Merkmale des weiter gefassten Begriff des fairen Verfahrens, nicht gegeben. Es muss jeder Partei eine angemessene Gelegenheit gegeben werden, ihren Fall in Bedingungen zu präsentieren, die sie nicht in Nachteil gegenüber ihrem Gegner (siehe insbesondere das Bulut v. Österreich Urteil vom 22. Februar 1996 Berichte 1996-II, pp. 380-81, Abs. 47) stellt.

RAin Muth entpuppte sich nicht nur als völlig inaktiv und interesselos. Sie offenbarte sich in den Verhandlungen als meine passive Gegnerin.

Die Entscheidung des EGMR führt ausserdem Schadensersatz an.
Artikel 50 der Konvention lautet:

 Stellt der Gerichtshof fest, dass eine Entscheidung oder eine von einer Justizbehörde oder einer anderen Behörde eines der Hohen Vertragsparteien getroffene Maßnahme ganz oder teilweise im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen ergebenden ... und wenn das innerstaatliche Recht des genannten Partei erlaubt nur eine unvollkommene Wiedergutmachung für die Folgen dieser Entscheidung oder Maßnahme getroffen werden, die Entscheidung des Gerichts wird, falls erforderlich, nur die Zufriedenheit an den Geschädigten leisten.

Diesen Schadenersatz verlange ich in Form der vollumfänglichen Annulierung der Rechnung der Anwältin. Darüber hinaus verlange ich Schadensersatz wegen überlanger Computerbeschlagnahme (siehe z.B. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09). Im März 2013 beschlagnahmt, wurde er nach 25 Monaten im April 2015 herausgegeben. Im Urteil des AG vom 11.02.2014 ist die Freigabe des Computers angeführt.

RAin Muth missbilligte wohl diese richterliche Entscheidung und teilte mir noch in der Verhandlung mit: "Nein, den bekommen Sie nicht, weil Sie in die Berufung gehen."

II.
Weiters beklage ich Rechtsmissbrauch der Anwältin. Der §242 BGB besagt:

„Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“

Das Verhalten dieser Anwältin kann nur als unsittlich gewertet werden.

Ferner beging RAin Muth Prozessbetrug. Der § 263 STGB erklärt:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich bitte daher, Ermittlungen gegen RAin Muth einzuleiten.

Sweet Smoke


3/23/2016

Neoliberale Billiglohn-Kaschemme Jobcenter München verstösst mehrfach gegen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - CASE OF FOUCHER v. FRANCE

Anette Farrenkopf,

Sie liessen die Aufforderung meiner Tochter in ihrer Email vom 18.11.2015, die Strafanzeigen von 2012 und mit grösster Wahrscheinlichkeit ebenso von 2015 herauszurücken, in typischer Jobcenter Manier unbeantwortet.

Ich teile Ihnen heute mit, das kriminelle und rassistische Jobcenter München verstösst gegen Europarecht!

Heute ging folgender Brief an die Staatsanwaltschaft München:

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

23. März 2016

AZ: ER II GS - 6711/15 und Anzeige des Jobcenter München in 2012 AZ 18 Ns 112 Js 203869/12

Nachdem Staatsanwalt Peter Preuss die Bitte meiner Tochter in Q4 2015 um Aushändigung der Anzeigen, getätigt durch das Jobcenter München (im Fall 2012 ohne jeden Zweifel und in 2015 mit sehr hoher krimineller Wahrscheinlichkeit), wie zu erwarten negativ beschied - unter der selbstentlarvenden Vorgabe eines "schutzwürdige(n) Interesse(s)" des hiervon Betroffenen und damit vielleicht das Interesse, ein Grundgesetz brechendes Verhalten dieser neoliberalen Skandalbehörde zu kaschieren? - fordere ich die Münchner Justiz nochmals auf, uns diese Anzeigen auszuhändigen!

Ich gestatte mir hiermit, den sicher ausbaufähigen intellektuellen Horizont der Münchner Staatsanwaltschaft zu elongieren und verweise auf

CASE OF FOUCHER v. FRANCE

(Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997

Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht. Die Weigerung der StA, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 III, 7 I und I EMRK. Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig, EGMR, Urt. V. 17.02.1997 - 10/1996/629/812.

Ich danke auch im Namen meiner Tochter im Voraus.

Anregung, die Münchner Staatsanwaltschaft wolle doch ihren sicher ausbaufähigen intellektuellen Horizont auf den EGMR in Strasbourg elongieren

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

23. März 2016

AZ: ER II GS - 6711/15 und Anzeige des Jobcenter München in 2012 AZ 18 Ns 112 Js 203869/12

Nachdem Staatsanwalt Peter Preuss die Bitte meiner Tochter in Q4 2015 um Aushändigung der Anzeigen, getätigt durch das Jobcenter München (im Fall 2012 ohne jeden Zweifel und in 2015 mit sehr hoher krimineller Wahrscheinlichkeit), wie zu erwarten negativ beschied - unter der selbstentlarvenden Vorgabe eines "schutzwürdige(n) Interesse(s)" des hiervon Betroffenen und damit vielleicht das Interesse, ein Grundgesetz brechendes Verhalten dieser neoliberalen Skandalbehörde zu kaschieren? - fordere ich die Münchner Justiz nochmals auf, uns diese Anzeigen auszuhändigen!

Ich gestatte mir hiermit, den sicher ausbaufähigen intellektuellen Horizont der Münchner Staatsanwaltschaft zu elongieren und verweise auf

CASE OF FOUCHER v. FRANCE

(Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997

Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht. Die Weigerung der StA, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 III, 7 I und I EMRK. Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig, EGMR, Urt. V. 17.02.1997 - 10/1996/629/812.

Ich danke auch im Namen meiner Tochter im Voraus.

3/21/2016

Ob die Komparsen von @sanktionsfrei auch WIRED lesen???

@sanktionsfrei hatte ich prägnant in drei Posts kategorisiert:
Noch ist Hoffnung, dass bei dem Trio diese Lektüre den Darwinismus nicht obsolet erscheinen lässt.

Crowdfunding for the Public Good Is Evil


Bundesverfassungsrichter Müller und Maidowski walzen den Schutzbereich der Grundrechte für meine Tochter bis auf Atomstärke (1) aus

BVerfG Richter Müller
m. Schlabberlätzchen
RE. Eilantrag (unten)

Diese Paragraphen überzeugten schlussendlich die Spanische Inquisition, dass freie Meinungsäusserung in der Bananenrepublik Deutschland rektal konsumiert gehört und paraphrasiert  in billiger Papierform gemäss §32 Abs. 1 in Verbindung mit §93d Abs. 2 BVerfGG Pixelform erlangten, zudem im Sinne des §90 Abs. 1 BVerfGG inhaltlich eine Verletzung von Rechten nicht nachvollziehbar ist.

Die Protagonisten der Enklave Karlsruhe

Peter Mueller, Verfassungs oder Verfarcungsrichter?

Wie nämlich Herrn Müllers konkretes Verhalten im Hinblick auf einen weithin bekannten sowie äußerst gravierenden Fall von Behörden- und Justizwillkür hier im Saarland zeigt, ist seine Verfassungstreue erkennbar selektiv bzw. situativ. Obwohl besagter Skandal, der ausführlich im Internet unter www.rechtsverweigerung.de aufgezeigt ist, sich sowohl durch schwerste Grund- als auch Menschenrechtsverletzungen auszeichnet, zeigt der künftige „Verfassungs“-Richter Peter Müller, in voller Kenntnis der Hintergründe, seit Jahren schon ein Verhalten, das nichts anderes ist, als Verfassungsbruch durch Unterlassen. Fortgesetzte Grundrechtsverletzungen seitens Behörden und Gerichten, so u.a. gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 I GG, gegen das Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG, die Rechtsweggarantie des Art. 19 IV 1 GG, das rechtliche Gehör, Art. 103 I GG, den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG, gegen die Handlungsfreiheit und Freiheit der Person, Art. 2 GG, gegen die Menschenwürde, Art. 1 I GG, fernerhin: Verstöße gegen die Menschenrechte, Art. 6 EMRK (konkret: wegen Verfolgung Unschuldiger), berühren Herrn Müller dabei erkennbar wenig. Obzwar laut der saarländischen Landesverfassung der Ministerpräsident Garant der „verfassungsmäßigen Ordnung“ ist, ist hiervon im Falle Peter Müllers nichts zu spüren.

Aus einer E-Mail des Chefredakteurs des Handelsblatts, Gabor Steingart, vom 25.11.2011:
    Heute werden wir Zeuge einer weltlichen Heiligsprechung: Peter Müller – Parteipolitiker, ehemaliger saarländischer Ministerpräsident und “Bierbotschafter des Jahres 2004” – soll vom Bundesrat zum Verfassungsrichter ernannt werden. Sein bisheriger Kontakt mit dem Verfassungsrecht war von einem Verstoß gegen selbiges geprägt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied mit Urteil vom 1. Juli 2010, dass die Regierung Müller unzulässig Wahlwerbung betrieben hatte. Müller ließ im Wahljahr zu den Besoldungsabrechnungen der Beamten eine Broschüre über die glorreichen Leistungen der Landesregierung beilegen.
Auch die Süddeutschen Zeitung vom 25.11.2011 verreisst Müller.
    Schädlich ist Müllers Wahl trotzdem. Denn der böse Schein, den ein Spitzenpolitiker im Richteramt wirft, ist mehr als ein Kratzer am Image. Das Bundesverfassungsgericht lebt von seiner hohen Reputation. Deren wichtigste Wurzel ist der größtmögliche Abstand zu den Parteien.

Dr Ulrich Maidowski
und sein Taliban > Gender Roundtrip
Der zweite im Bunde der noblen Elite der Holocaust Verleugner und Kopftuch Hü-hott Verfassungs-Fuhrmänner ist Gender Bender , der in Kabul nie auf das gestossen ist.

Danisch zerlegt den promovierten Rotkuttenträger auf Rollsplittniveau. Ein wenig enttäuscht bin ich vom Gender-Heini Maidowski schon. Schliesslich ist meine Tochter ja weiblich. Wahrscheinlich konvenierte ihre Kaste nicht.

"Seine Pubertät erlebte er aber in Kabul: „Ein Paradies - alles was heute kaputt ist, war noch da.“ Zu dem Satz kann man nur applaudieren.

Eigentlich ist man mit dem roten Bademantel und der Schwimmkappe ja kein ReichsBundesverfassungsrichter. Nein, das läuft ganz anders. Man sitzt als "Richter oben auf der Mauer. Und das ist etwas, das er heute noch gerne tut. Ohne rote Robe Verfahren ergründen, Kontrahenten versöhnen. „Oft sind wir Moderatoren“, sagt er, „die Leute reden mit uns.“

So bodenständig kann Jurisprudenz sein und so scheissegal das Recht auf freie Meinungsäusserung, dass Computerbeschlagnahme locker über den Tisch geht.

Dann war da noch der frühere Thüringer Innenminister und heutige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber - Beleg für verlässliche Mutation -  der in seiner Freizeit larmoyant eine "Sinnkrise in Deutschland" beklagte, denn „gerade als Einwanderungsland ist Deutschland auf einen Staat angewiesen, der seine Werte durchsetzt und seinen Staatsbürgern Vertrauen und Stolz vermittelt.“

Er kann sich des Kopfschüttelns meiner Tochter sicher sein und ihrer völligen emotionalen Distanz zum Rassistenland Deutschland.
___________
(1) "Die Straßburger Richter haben vom Bundesverfassungsgericht gelernt, den Schutzbereich der Grundrechte bis auf Atomstärke auszuwalzen und staatliche Freiheitseingriffe stattdessen über die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu regulieren. Diese Lektion treiben sie hier ins totale Extrem. Ein solchermaßen verflüssigter und in Proportionalitätsfläschchen gezogener Grundrechtsschutz kann – wie dieses Urteil zeigt – zu jedem beliebigen Ergebnis zusammengeschüttet werden, das der Kammermehrheit gerade einleuchtend erscheint."

Und in den Kommentaren:

Matthias, Mi 2 Jul 2014 / 21:53

@AL: Mich würde ja interessieren, wie man auf Maidowski gekommen ist. Aber das wissen Sie wahrscheinlich auch, und werden es mir trotzdem nicht sagen. Ich selbst hätte ja (wenn schon BVerwG) auf jemand anderes gewettet…
Aufmerksamer Leser, Mi 2 Jul 2014 / 23:39

@Matthias: Ich kann da auch nur spekulieren; es sollte wohl entweder eine Frau werden. Oder halt jemand aus Kabul.

. . . . . . . .
München, 25. Januar 2016

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk   3
76131  Karlsruhe  

E I L A N T R A G
gemäss § 32  BVerfGG

der  Frau xxx
g  e  g  e  n 

den Beschluss des Landgerichts München I vom 08. Januar 2016, Az 2 Qs 25/15 

(Anlage 1) der Beschluss des Landgerichts München I vom 08. Januar 2016, Az. 2 Qs 25/15
(Anlage 2) der Beschluss des Amtsgerichts München vom 08. Oktober 2015, Az. ER II Gs 6711/15
(Anlage 3) Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 28. Oktober 2015, Az. BY 8644-000804-15/7 
(Anlage 4) Verzeichnis über sichergestellte/beschlagnahmte Gegenstände, Az. 8644-000804-15/7
(Anlage 5) Blogpost vom 05. April 2015 'Aglaia Muth und ihr Akteneinsicht-Tête-à-tête mit Richter Grain' 
(Anlage 6) Blogpost vom 16. April 2015 'A corrupt Munich court, racist Germany and a criminal government agency Jobcenter'

Ich erhebe einen Eilantrag gegen den Beschluss des Landgerichts München I und   beantrage:

1. 
Festzustellen, dass der Beschluss des Amtsgerichts München vom 08. Oktober 2015, Az. ER II GS 6711/15 und der Beschluss des Landgerichts München I vom 08. Januar 2016, Az. 2 Qs 25/15 mich in meinen Grundrechten   aus
Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG und
Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 3
 in  Verbindung   mit   Art.   20   Abs.   3   GG   verletzen.
Ferner fortgesetzte Schikane § 226 BGB gegen mich betrieben wird.

2.  Die  Entscheidungen   aufzuheben   und   die  Sache  zur  erneuten   Entscheidung  an   das Amtsgericht bzw. Landgericht   München   zurückzuverweisen.  

3.  Das   Land   Bayern   zu   verurteilen,   dem  Beschwerdeführer  die  ihm  im  Verfassungsbeschwerdeverfahren   entstandenen   notwendigen   Auslagen   zu  erstatten.

B  e  g  r  ü   n   d   u   n   g

Die Eilantrag richtet sich gegen eine andauernde Beschlagnahme unserer kompletten IT Ausstattung seid 28. Oktober 2015.

Am 28. Oktober 2015 beschlagnahmten drei Polizisten (zwei Männer, eine Frau) in unserer Wohnung in München unsere komplette IT Ausrüstung. Dies war die zweite Beschlagnahme nach 2013 für 25 Monate! Die Anlage 4 listet die beschlagnahmten Gegenstände auf. Ich war zu dieser Zeit auf dem Weg in die Schule.

Wie mein Vater mir berichtete, waren die Polizisten bewaffnet. Mein Vater wurde einer Körperdurchsuchung unterzogen. Die Polizisten betraten mein Zimmer ohne anzuklopfen. Da eine weibliche Polizistin dabei war, sollte ich mit Sicherheit ebenso einer Körperdurchsuchung unterzogen werden. Mir sollte vermutlich ebenso das Smart Phone abgenommen werden.

Mit der kompletten Beschlagnahme inklusive Router soll uns jede Möglichkeit einer Informationsbeschaffung genommen werden. Es soll uns jegliche Möglichkeit der Verteidigung genommen werden. Wir sollen komplett isoliert werden, zu Social Outcasts degradiert werden. Alles wird unternommen, um mich an der Schulweiterbildung zu hindern und in einen Job zu pressen.

Ich möchte hier meine absolute Bestürzung ausdrücken über das Verhalten deutscher sogenannter Rechtsorgane. Ich bin ausserdem verängstigt über diese behördliche Willkür.

Die der Beschlagnahme zugrunde liegende Anzeige stammt mit Sicherheit wieder vom Jobcenter München (siehe unsere Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2141/15). Die Staatsanwaltschaft verweigert, wie in einem anderen Fall zuvor, die Nennung des Anzeigenden.

Es liegt überhaupt kein Grund für eine Beschlagnahme vor, da die beanstandeten Blog Posts offen zugänglich sind und die Behörde ohnehin Screenshots angefertigt hat. Alle beanstandeten Bilder stammen von den Websites deutscher Medienhäuser.

Mit der Beschlagnahme wurde von interessierten Seiten versucht, an den Blog zu gelangen und ihn löschen zu können.

Die wohl beanstandeten Blog Posts:

05. April 2015
Aglaia Muth und ihr Akteneinsicht-Tête-à-tête mit Richter Grain (Anlage 5)

16. April 2015
A corrupt Munich court, racist Germany and a criminal government agency Jobcenter (Anlage 6)
Der Blog Post wurde per Email gesandt an Jobcenter, Prof. Butterwegge, BMAS, JustizMin, Fam Min, Bildungs Min.
Der Post wurde von meinem Vater bewusst in Englisch gehalten wegen breiterer Leserschaft sowie ev. Schutz vor dem die Meinungsfreiheit unterdrückenden Rechts auf Vergessen.

02. Mai 2015
Wo war die Sufragette der Zensur und Jobcenter München Geschäftsführerin Martina Musati, als RTL den Hitler Film zeigte?
Offene Email an Arbeitsministerin Nahles.

10. Mai 2015
Seltsam, wieviel Hitler das Jobcenter München klaglos passieren lässt. Probleme mit Pressefreiheit eventuell?

3/20/2016

Beschwerde beim Verbraucherschutz über 'my-sozialberatung.de' und Harald Thomés Antwort im Jobcenter Stil.

Als Nichtjurist, der anständigerweise ich mich stolz zu nennen pflege, kreuchte ich anlässlich des teutonischen 'Reichsdezernenten für adaptierte Armuts- und Prekärselbstentfaltung' Harald Thomé aus Wuppertal - dort wo die Eisenbahn verkehrt aufgehängt ist - und dessen altruistischer Plattform im Mutter Teresa Stil 'my-sozialberatung.de' in den Fluchten und Rattenlöchern der Gesetzesunterwelt herum. Ich blieb irgendwie hängen am

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 5a Irreführung durch Unterlassen

Wurde dann aber etwas müde und setzte eine Beschwerde an den Verbraucherschutz ab:

Meine Tochter und ich möchten uns über die kommerzielle Rechtsanwaltvermittlung ' my-sozialberatung.de' beschweren. Diese Website bietet, wie wir erst vor kurzem erfuhren, einen Eintrag für Rechtsanwälte für einen Jahresbeitrag von € 120,-. Dieses wäre nicht weiter tragisch, wenn es sich nicht um eine Website für Rezipienten von Hartz IV handeln würde. Menschen also, die in Rechtsnot sind und jeden Cent umdrehen müssen.

Wir haben nun über diese Website einen Anwalt gefunden, der uns nur Kosten verursachte, völlig unsere Zeit verschwendete und nichts in unserer Angelegenheit gegen das Jobcenter unternahm. Nachdem er eine teilweise Rückzahlung seiner Gebühren verweigerte, haben wir uns nun an die Schlichtungsstelle in Berlin gewandt. Bei unbefriedigendem Ausgang werden wir Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihn erstatten.

Wir halten diese Website für grob irreführend.

Die Antwort vom Hartz IV Don kam umgehend über den Verbraucherschutz. Sie in voller Pracht wiederzugeben, hiesse wertvolle Pixel zu ermüden. Kurz, Harald gab sich völlig überrascht, der Name des Anwalts sei nicht genannt worden, alles könne sicherlich mit der RAK München geklärt werden und dann holt der Harald aber den Baseballschläger raus:
Wenn bei uns Beschwerden eingehen, gehen wir dem nach, so weit wir es können. Dafür bedarf es aber einer Sachverhaltsdarstellung und einer Schweigepflichtsentbindung. Wir versuchen dann ein Klärungsverfahren durchzuführen. Das kann auch dazu führen, dass wir den Kontrakt mit dem Anwalt beenden.
Ist das wahr, Harald? Du willst also einen promofünften Rechtsanwalt so einfach im Regen stehen lassen? Ich bin schockiert und brauche erst mal einen Fernet.

Aber dieser Absatz ist interessant:
Wir hielten es für geeignet, wenn Verbraucherschutz e.V. den Petenten dahingehend aufklärt, das ein Anwalt der Hartz IV-Mandate übernimmt, somit Beratungshilfe- und PKH-Mandate, neben der Zuzahlung zur Beratungshilfe keine weiteren Gebühren fordern darf. Wenn das der RA nicht umgesetzt hat, hat der Petent einen Erstattungsanspruch der unzulässig erhobenen Gebühren. Solch eine Sachverhaltsaufklärung sollte Verbraucherschutz e.V. bei einem Petenten  durchführen. 
Das muss docRA Petersen entgangen sein.

Meine Antwort auf dieses andere Gesabber:

Harald Thomé,

Wie zu erwarten bestätigt deine Antwort mein Vorurteil über das ganze Jobcenter Umfeld, das du zu deinem Geschäftsfeld erkoren hast: es wird gelogen!

Haraldchen, aber sicher warst du informiert. In einer Email vom 5. Feb. 2016 mit dem Titel 'Entertaine ich nur etwas naive Schrullen, wenn sich mir irgendwie der Begriff 'Interessenskonflikt' suggerieren will?'

schrieb ich u.a.:
"Zudem offerierst du noch in bester deutscher Manier einen zuvorkommenden Kunderservice als du TN-Bescheinigungen als FAO Nachweis ausstellst.
Vielleicht entertaine ich nur etwas naive Schrullen, wenn sich mir irgendwie der Begriff 'Interessenskonflikt' suggerieren will, und so würde ich es schätzen, wenn du hier etwas Licht ins Opake bringen könntest. Der Transparenz gar ausserordentlich förderlich wäre eine Offenlegung der pekuniären Ausstattung dieser Businesslinie."
Ich erwähnte da noch keinen Namen und du zogst es vor, wie in DE und bei den Jobcentern üblich, zu schweigen.

Dann sandte ich diese zweite Email am 13. Feb. 2016 mit dem Titel 'Vorsicht Anwalt' mit dem Link zu diesem Post

Dort kommentierte ich auch die Lachnummer RAK München.

Hier sind unsere Beschwerden an die Schlichtungsstelle in Berlin über den Anwalt, die natürlich wie üblich im korrupten Deutschland abgebügelt werden.

Email meiner Tochter:
Dieses tête-à-tête bedarf der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in der Reichshauptstadt

und meine Erlebnisse mit Durchlaucht RA:

Darf man von einem teutonischen promovierten Anwalt etwa nicht elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten?

  Ach Harald, wie man auf den Intertuben auch noch lesen kann, wolltest du doch auch noch unter deiner Anwaltskundschaft im Bereich Mobilfunk abzocken.
Wir sind grade dabei, für alle eingetragenen Stellen (Beratungsstellen/Kanzleien) Rahmenverträge zu verhandeln. Ein Rahmenvertrag steht schon (Handyvertrag im O2-Netz, für 19,99 € in a l l e deutschen Netze telefonieren zu können, einschließlich SMS Flatrate (unbegrenzt) und 500 MB Internet). Dann stehen wir mit juristischen Verlagen in Verhandlung, wo uns auch positive Rückmeldung gegeben wurde …. Ziel ist es, damit mehr Attraktivität für die eingetragenen Stellen und für hoffentlich noch viele neue Einträge zu schaffen. Das Handyangebot gibt es ab nächstem Jahr.
In der Tat, man kann im Dunstkreis der neoliberalen Hartz IV Mafia so manches zynische Geschäftsfeld entdecken.

Cheerio,

Ist DER SPIEGEL vom § 86a STGB ausgenommen im Gegensatz zu einem Blogger? Strafanzeige gegen SPIEGELnet GmbH

Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg

19.  März 2016

Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen die

SPIEGELnet GmbH

SPIEGELnet GmbH, Ericusspitze 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hass

wegen

• des Verstosses gegen den § 86a STGB.

Begründung:
Am 24. September 2012 veröffentlichte der Spiegel unter dem Titel "Goebbels' Liebesbriefe werden versteigert" ein Foto von Goebbels in Uniform und mit deutlich erkennbarem Hakenkreuz auf seinem Ärmel. (Anlage1)

Goebbels im Spiegel

Der Titel des Artikels lässt in seiner vermutlich bewusst romantisch formulierten Art jegliche Kritik am Nationalsozialismus vermissen. Es ist uns ausserdem völlig unerfindlich, wie zu diesem Sujet überhaupt eine Distanzierung vom Nationalsozialismus erkennbar sein soll.

Am 28. Sept. 1981 erscheint auf der Titelseite des Spiegels ein auffallendes Hakenkreuz zu der Überschrift 'Mephisto - Die Gruendgens Legende'.


 "Auf seinem Dienstschreibtisch im Berliner Kronprinzenpalais hatte er, solange die Geschichte dauerte, in silbernem Rähmchen ein Photo mit Widmung von Hermann Göring stehen. Auge in Auge mit dem, der ihn für seine Kreatur hielt, übte er seine Amtsgeschäfte aus: äußerst korrekt, äußerst brillant, äußerst erfolgreich.

Dennoch hielt ihn niemand im Ernst für einen gläubigen Nazi, wohl nicht einmal Göring selbst. ... In dem Betrieb mit annähernd 1000 Beschäftigten, den er leitete, war der Gruß "Heil Hitler!" verpönt."

Wenn Gruendgens kein Nazi war, dann darf wohl dem Spiegel unterstellt werden, das Hakenkreuz als verkaufsfördernde Applikation und in unkritischer Form verwendet zu haben. (Anlage2)

Am 19.01.2012 entdeckt der umtriebige Spiegel die auflagenstärkende Gesundheits- und Reichs Fitness Komponente der Faschisten unter dem vitamingeladenen Boostertitel 'Nationalsozialismus: Vitaminschub für den Volkskörper' vom Spiegel post-Reichs Journalisten Markus Grill. Markus stellt begeistert fest:
"Die Soldaten an der Front bekamen "V-Drops", die Waffen-SS Vitamin C aus Gladiolen - und Hausfrauen sollten Hagebutten einkochen: Die Nationalsozialisten waren fasziniert von Vitaminen. So schufen sie den ersten Massenmarkt für die Nährstoffe."  (Anlage 3)
Spiegel begeistert von Hitlers Vitamin Drops
U
Wir können trotz aller Vitaminshakes keinerlei nationalsozialismus kritische Komponente entdecken.

Am 14.03.2016 erschien unter dem Titel 'Gerechtigkeit - Undercover auf Facebook: Was ich auf rechten Hetz-Seiten erlebte' auf der Jugendseite (!) Bento des Spiegels ein Foto Hitlers mit Hakenkreuz. (Anlage 4)

Spiegel sorgt für ein wenig Hitler auf Bento

Eine explizite Distanzierung vom Nationalsozialismus ist beim besten Willen nicht zu entdecken. Wir sind der Meinung, gerade bei knospenden Jugendlichen gilt es mandatorisch - und wir sprechen hier das Wort der Münchner Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte als auch jene mit einem Doktortitel drapierten Zeitgenossen der bayerischen Jurispotenz Peter Preuss, Schütz, DOKTOR Beckstein, Bombe (sic!), Hummer als auch Richter Grain, Birkhofer-Hoffmann und Bassler - eine explizite Ablehnung des Nationalsozialismus prominent gleich neben dem Bild zu applizieren, denn es gilt"jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden."

Die SPIEGELnet GmbH wusste und wir zitieren hier den Oberstaatsanwalt aus München Steinkraus-Koch:
"Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger (Symbole nationalsozialistischer Gewaltherrschaft), ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist - wie ihr auch bekannt war - in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden." (1)
Nicht genug damit, die Bilder mit nationalsozialistischen Hakenkreuze im Spiegel sind auf dem “Internet, also einer völlig unkontrollierbaren Vielzahl von Nutzern” (2) zugänglich.  Diese “Bilder können - weil im Internet kursierend - nie mehr gelöscht werden”. (3)

Erschwerend bei dem Verstoss des Spiegels kommt hinzu, bei den Bildern “war auch für sich  genommen nicht ausreichend erkennbar, dass” der Spiegel “offenkundiger Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist”. (4)

Auszugehen ist “von dem Grundsatz …,  wonach - bei Vorliegen auch der weiteren  Voraussetzungen des § 86a STGB - jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von einem  NS-Kennzeichen den Tatbestand des § 86a STGB erfüllt und es nicht darauf ankommt, ob der  festgestellten Verwendung des Kennzeichens ein für den Nationalsozialismus werbender  Charakter zukommt (vgl.  dazu  BayObLGSt  2002,  43,  44;  BVerfG NJW 2006, 3052, 3053).” (5)

Bei den beispielhaft (es finden sich im Spiegel noch weit mehr derartige Bilder. Siehe u.a. den Artikel 'Wie hitler ist der Spiegel?' vom 2.11.2012) angeführten Bildern gilt unserer Meinung nach: "Eine Ablehnung wird nicht ersichtlich." (6) Es ist bei den Abbildungen "auch nicht erkennbar, dass sich der (Beschuldigte) eindeutig gegen den Nationalsozialismus ausspricht." (5) Vielmehr werden die Bilder billigend und den Verkaufserlös fördernd verwendet: Hitler sells!

Da der Spiegel ein kommerzielles Unternehmen ist, ist vielmehr davon auszugehen, "dass der (Beschuldigte) dieses Bild mit Hakenkreuz seinem Artikel voranstellte, um einen plakativen Aufhänger für seinen (Artikel) ... zu haben. Gerade dies soll aber durch den § 86 a STGB vermieden werden. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzbeugen", wie Richterin Bassler vom LG München beschied. (7)

Wir bitten Sie daher,  ein Ermittlungsverfahren  einzuleiten  und uns über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. Wir gestatten uns in diesem Zusammenhang auf den Artikel 3 des Grundgesetzes hinzuweisen.
_________________________
(1) Anklageschrift gegen mich vom 21.10. 2014_ Az 112 Js 170286/14 von Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch
(2) Zitat aus dem Urteil im Namen des Volkes von Richter Grain am 11.02.2014, AZ 855 Cs 112 Js 203869/12, Seite 3, gegen mich 
(3) ebenda 
(4) ebenda 
(5) Zitat aus Beschluss des OLG München I vom 26. Feb. 2015, AZ 5 OLG 13 Ss 1/15 gegen mich
(6) Zitat Urteil LG München Seite 7 vom 10. Mai 2015, AZ 18 Ns 112 Js 170286/14 (Richterin Baßler)
(7) ebenda, Seite 7 und 8

3/16/2016

A sober assessment of the recent German elections from abroad

It is quite telling when someone from abroad captures the mood and reasons around the recent three state elections in Germany and the results so concise. Unlike those from the German gazettes and mandatory fee-based state TV.

Here he goes:
Considering that such a big electoral upset can happen even in Germany – a country with very low unemployment, a still fairly strong economy and high stock prices – establishment politicians elsewhere in Europe have every reason to fear even more upheaval (it couldn’t happen to a more deserving bunch). We enjoy their discomfort as just much as the discomfort of the Washington elites in the face of Mr. Trump’s ascent, although we remain extremely wary of what is rising in their wake in many places.
Superficially the recent wave of migrants combined with Ms. Merkel’s tone-deaf reaction to the resentment it has caused appears to be responsible for this stunning political backlash. However, as we have mentioned previously, we believe there is actually a deeper underlying trend that is finding expression.
The refugee crisis very likely only proved to be a convenient trigger event – if it hadn’t been that, it would have been something else. After all, the AfD was originally founded in opposition to the EU and the euro. In short, one must try to differentiate between actual causes and mere symptoms. In all likelihood, a big influx of refugees wouldn’t have provoked a similar backlash in the 1990s, a time when optimism was generally still in an upswing, this is to say, “social mood” was still positive.
One thing readers need to keep in mind about all this is that growing disenchantment with the system and resentment against the established order is likely to greatly affect political and economic stability and with it financial market volatility in coming months and years. This is not a trend that is going to go away quickly or quietly.
Just a year ago Merkel was at the peak of her power, front page TIME and crushing Greece from behind the curtain. These days she has to kowtow to Turkey. The times they are a changin'.
This resentment is by no means confined to “uneducated extreme right-wingers”. One often gets the impression that Germany’s mainstream press would dearly like its fast-dwindling readership to believe so, but it is simply not true. By way of anecdote, here is a remark we recently overheard that is worth relating in this context (it was uttered by a lawyer who can definitely not be associated with the “extreme right”). We are paraphrasing below:
    “Western citizens have to put up with ubiquitous surveillance nowadays and are often treated like common criminals at airports. All of this is being done to ostensibly “protect us” from terrorists coming from the Middle East. At the same time, millions of people from the very same area are now crossing our borders and are essentially just being waved through. Our political elites have completely lost touch with reality and are treating us like total morons”.
The man has become so disgusted with the bulk of mainstream press reportage in recent years, that he insists on using the moniker “lying press” for it these days (which has become quite popular in Germany). This is just one example – the change in social mood epitomized by such opinions is palpable everywhere and across all social classes. It is by no means confined to so-called “radicals”.
Full post here

Angela Mürkül

Macedonian police beats back refugees

http://soldan56.tumblr.com/post/141041381513/la-polizia-macedone-picchia-tutti-quelli-entrati

via Soldan

3/12/2016

Kool Bavaria


Oberstaatsanwalt Bombe, welchen Teil von 'Nein' hatten Sie nicht verstanden?

Den Oberstaatsanwalt plagen gewisse Restzweifel, denn

"Aus hiesiger Sicht erscheint zweifelhaft, ob das Schreiben als Beschwerde auszulegen ist und ob eine Reaktion erfolgen soll, denn eine weitere Korrespondenz wird nicht erwünscht."

Öh, äh, puuh, also wenn ick mir dat so durchlese mitte 'Korrespondenz nich erwünscht', also weisse, isch glaub, die will ihr Ruh.

Was erschwert das Verständnis dieser Email?

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München


07. Feb. 2016

In der Angelegenheit Strafanzeige  gegen


Jürgen Sonneck

Jobcenter  München, Mühldorfstr. 1, 81671 München

wegen Verstosses gegen
Art. 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK)
Artikel 5 GG
§ 226 BGB

vom 10. Jan. 2016 und in Bezug auf, ja ich weiss nicht wie, ich dieses bayerische Elaborat vom 01.02.2016 dieses DOKTOR Oberstaatsanwalt Beckstein nennen soll ....?

Diese zur Pixelform gebrachte Anrede meiner Tochter als

"Sehr geehrter Herr ..."

Notabene zum zweiten mal nach des DOKTOR Oberstaatsanwaltes Schreiben vom März 2015. Ach Gott, Bayern ...

Diese primitiv kondeszendierende Schnodderigkeit

"Die übrigen Vorwürfe sind haltlos und unverschämt."

Meine Tochter lässt ausrichten, sie lässt sich in diesem Land Deutschland und dieser Provinz Bayern nicht provozieren durch billige Attacken und hält eine weitere Korrespondenz mit dieser Art von Justiz und Kangaroo Court für unter ihrem Niveau liegend.


Falls noch Zweifel bestehen,
besteigen Sie doch diesen Korb
und unterziehen sich einem
empirisch erlangten Erkenntnisgewinn.


Gute Nachricht von Münchner Oberstaatsanwalt Bombe (!). Meine Tochter ist nun weiblich.

Sage hier keiner was gegen tollpatschige und verbal eingeschränkte Bayern, denn Münchner Oberstaatsanwalt Bombe (keine Ahnung, ob der flott in den Flieger kommt) hat sich da nochmal mit dem Doktor Oberstaatsanwalt Beckstein ausgetauscht.

Nun ist es wohl amtlich, meine Tochter ist als "weiblich" gelistet. Dies vermutlich nach intensiven Studiums meines Prosatextes von bekannt edler Provenienz:

Münchner Oberstaatsanwalt Dr. Becksteins Cultural Learnings for Make Benefit Great Nation Bayern.


Doch gemach, das liest sich in bayerischer Schriftform so:

"Die Anzeigeerstatterin wird in der EDV (sic!!!) als " weiblich" erfaßt."

In der EDV, so so. Also so richtig elektronische Verarbeitung von Daten!?!? OH! Im 21sten und in Bayern wird das elektronisch gemacht??? Oberstaatsanwalt Bombe wird beim Autoverkauf auch noch extra das Vorhandenseins eines Motors anführen.

Doch den Oberstaatsanwalt plagen noch Restzweifel ob der Interpretation eines Reliktes aus dem Mittelalter: dem des Korbes gebens. Nun, wir sind in Bayern.

3/08/2016

R E Q U E S T to remove Munich Chief prosecutor Hummer from public service

Prosecutor Hummer, Munich
English  version  (for chronological  documentation  and  presentation at  the  USCIS.gov)

Munich, March 08,  2016

Good day at the Bavarian State Ministry of Justice,

After we had first approached the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection in Berlin, we were told in a letter dated 02 March 2016 that the Federal Ministry can not intervene in this matter for legal reasons, because the administrative supervision of the courts and prosecution of federal state workers - without prejudice to its independence - lies in the judicial authority of the respective federal state. We therefore turn now to the Bavarian State Ministry of Justice.

 My daughter and I hereby table the

 R E Q U E S T

 to remove from public service

 Chief prosecutor Hummer, Munich

R E A S O N

 On the occasion of my written appeals pertaining the case Az 18 Ns 112 Js 170286/14 of May 10, 2015 - a case based on racist and discriminatory insinuations against my daughter and related by an employee of the German government agency Jobcenter - a court case which in a country with free speech would have been rejected by a judge as frivolous and thrown out - I referred among other things to quite considerable historical falsifications in the film "The Rise of Evil", which was aired on the channel RTL at the beginning of April 2015 at prime time. Moreover, on TV financed by a compulsory monthly fee!

 The number of historical falsifications in this movie about Hitler is substantial. So substantial and misleading that the US state of Texas decided against showing the film. The German magazine Spiegel ridiculed the movie, the Canadian film critic Scott Feschuk called it " Hitler for Dummies". I referred to these facts in my written appeals as further evidence that in Germany latent glorification of the Nazi period is being broadcasted on several German TV stations on several days per week. To our knowledge at least since ten years, but according to a report of a South American journalist since nearly fifteen years.

 I received the following letter from chief prosecutor Hummer (see attachment) after having submitted my appeals. Mr. Hummer is professionally active as chief prosecutor in Munich, the city which was the springboard of Adolf Hitler! It should be noted, that in 2013 a well-known Neonazi served as judge in Bavaria for a year!

 This letter contained the following unbelievable passage:

 "Apart from that, comparisons between the acts of the accused on the one hand and press and TV coverage on the other hand are out of the question, because the latter regularly serve as political information, report on events of current affairs or history and therefore are according to § 86 no. 3 in conjunction with § 86 a no. 3 Penal Code exempted from the offense. The actions of the defendant, however, do not fall under that exception as the Court of Appeal has set out in detail and without any error of law (UA p.7)."

 My daughter and I are shocked that such a person is employed at a court in a democratic country. If he thinks a critique of clear historical falsifications of events of the Nazi era, broadcasted on German television and financed by a compulsory levy, is prohibited, then there can be no place for such a person in public office in a democratic state.

 Such an objectionable statement, which we believe is a reflection of his true mental attitude, is incompatible for a civil servant. A civil servant's foremost duty is fostering and preserving democratic and liberalist values. Mr. Hummer failed dismally.

 We therefore ask to restore the dignity of this position with a person of merit.

 Sincerely,

ANTRAG Oberstaatsanwalt Hummer, München, aus dem Staatsdienst zu entfernen.

München, 08. März 2016

Guten Tag im Bayerischen Staatsministerium der Justiz,

Nachdem wir uns zunächst an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin gewandt hatten, wurde uns dort mit Schreiben vom 02. März 2016 mitgeteilt, dass das BuMi in unsere "Angelegenheit aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann, da die Dienstaufsicht über die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eines Bundeslandes Tätigen – unbeschadet ihrer Unabhängigkeit – nur der obersten Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes zusteht". Deshalb wenden wir uns heute an das BayStaJu.

Meine Tochter und ich stellen hiermit den

 ANTRAG

 Oberstaatsanwalt Hummer, München

 aus dem Staatsdienst zu entfernen.

 BEGRÜNDUNG

Anlässlich meiner Revisionseingabe zum Verfahren mit Az 18Ns 112 Js 170286/14 vom 10. Mai 2015 - einem Verfahren basierend auf rassistischen und diskriminierenden Unterstellungen gegenüber meiner Tochter und getätigt durch einen Angestellten der Behörde 'Jobcenter' - einem Verfahren, dass in einem Land mit freier Meinungsäusserung von einem Richter als frivol abgelehnt und rausgeschmissen worden wäre - verwies ich u. a. auf nicht unbeträchtliche Geschichtsfälschungen in dem Film "Aufstieg des Bösen", der Anfang April 2015 auf dem TV Sender RTL zur besten Sendezeit lief. Noch dazu in einem zwangsfinanzierten TV.

 Die Anzahl der geschichtsverfälschenden Szenen ist beträchtlich. So beträchtlich, dass sich der US Bundesstaat Texas entschied, den Film nicht zu senden. Der SPIEGEL verriss den Film, der kanadische Filmkritiker Scott Feschuk nannte den Film " Hitler für Dumme". Ich führte u.a. diese Tatsachen in meiner Revisionsschrift an als einen weiteren Beleg, dass in Deutschland latente Glorifizierung der NS Zeit in mehreren deutschen TV Sendern betrieben wird und dies an mehreren Tagen pro Woche. Unserer Kenntnis nach seit mindestens zehn Jahren. Wie wir einem Bericht eines südamerikanischen Journalisten entnehmen sogar seit fast fünfzehn Jahren.

 Ich erhielt nach Eingabe meiner Revisionsschrift folgenden Brief (siehe Anhang) von Oberstaatsanwalt Hummer. Herr Hummer ist beruflich tätig in München, also der Stadt, die das Sprungbrett von Adolf Hitler bildete und die Provinz, in der 2013 für ein Jahr ein bekannter Neonazi als Richter tätig war!

 Dieser Brief enthielt folgende unglaubliche Passage:

 "Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."

 Meine Tochter und ich sind bestürzt, dass eine solche Person bei einem Gericht in einem demokratischen Land beschäftigt ist. Wenn sich seiner Meinung nach eine Kritik an klaren Geschichtsfälschungen der Ereignisse der NS-Zeit, weit verbreitet im deutschen Fernsehen und finanziert durch eine Zwangsabgabe, verbietet, dann kann es keinen Platz für eine solche Person in einem öffentlichen Amt eines demokratischen Staates geben.

 Solche für einen Demokraten völlig abzulehnenden schriftliche Entgleisungen, die, wie wir vermuten, seine wahre und ureigene Geisteshaltung zeigen, sind mit einer Berufsausübung eines Staatsdieners völlig unvereinbar.

 Im Sinne der Erhaltung demokratischer Werte und liberalistischer Gedanken kann ein Staat, der der freiheitlichen Entfaltung eines jeden dienen möchte, eine Person, die solche Gedanken mit Verboten koppelt, nicht als seinen Diener dulden.

 Wir bitten Sie aus diesen Gründen, dieser Position eine würdige Person beizustellen.

 Mit vorzüglichen Grüssen

3/07/2016

Soccer - EU : Turkey 0 : 4 after overtime. Ahmet Davutoğlu scores hat trick, Merkel own goal


Mostly bland match in Brussels dominated by Turkish squad. Dominant player from the start Ahmet Davutoğlu. Again overweight player Merkel put the EU team in turmoil with trade-mark blunders topping it off with an own goal. Roaring laughter from Austrian fans.

3/06/2016

The beauty of having a sovereign currency

@MineforNothing
Via Coppola



Darf man von einem teutonischen promovierten Anwalt etwa nicht elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten?

Schlichtungsstelle der  Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin

München, 06. März 2016


Antragsgegner
RA Dr Aiko Petersen, Leopoldstr. 19, 80802 München

Ziel des Antrags
Rückzahlung von € 119,- unter Berufung auf § 280 BGB

Nachdem Sie schon von meiner Tochter gehört haben, hier nun mein

Sachverhalt

Nach dieser folgenden Anzeige des Junior Deputy zweiten stellvertr. GF des Jobcenter München und nebenbei "schnellster Chef" von München, Jürgen Sonneck, bat ich DOKTOR Petersen um Verteidigung in der Berufungsverhandlung.



(Dies ist nebenbei bemerkt die deutsche Kurzversion des bekannten Werks von Harry Frankfurt 'On Bullshit'.)

Am 13. Jan. 2015 wartet DOKTOR Petersen per Email  auf:
 "Sollten Sie meine Verteidigung wünschen, würde ich Sie bitten, die Zahlung eines Vorschusses von 200,00 + Umsatzsteuer, mithin 238,00 Euro zu veranlassen. Dann könnte zumindest einmal eine Prüfung der Angelegenheit, eine Akteneinsicht (nicht unwichtig) erfolgen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden."

 Ich überwies den Betrag am 14. Jan. 2015. Sodann trat angenehme und wohltuende Funkstille ein bis zum Termin der Berufung am 6. Mai 2015. So stimmt ein Dottore das weitere Vorgehen ab.

 Meine Ehrfurcht vor akademischer Omnipotenz - insbesondere wenn es sich um eine Promotion handelt in einer Tätigkeit, die bekannterweise keine Wissenschaft ist, es sei denn, man läse Popper rückwärts - gestattet mir die Vorstellungkraft, es könne durchaus Anwälte geben ausgestattet mit der Fähigkeit, eine Verteidigung bar jeglichen Interesses und jungfräulich jeglichen Wissens um des zugrunde liegenden Themas. 

Er habe meinen Blog nicht gelesen, erfahre ich noch nach der Verhandlung?!?!?! Nun, das wäre essentiell gewesen.

 Akteneinsicht? Die Akte musste ich mir selber im Juni beim Gericht besorgen.

 Protokoll musste ich extra von Dottore Petersen für die Verfassungsbeschwerde anfordern.

 "Schleimender Mitarbeiter Jean-Marc Vincent"

"Also aus der Beleidigung kommen Sie nicht raus," so RA Petersen. Zum einen ist ihm wohl die deutsche Sprachvielfalt als auch Etymologie fremd, zum anderen gibt es doch zu diesem Thema etliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die waren ihm offenkundig nicht bekannt und/oder interessierten ihn nicht. Ausserdem eine eklatante Fehleinschätzung als der lächerliche Vorwurf der Beleidigung fallen gelassen wurde.

Das bayerische Gericht nahm Anstoss an diesem Himmler Bild mit passendem Zitat zum Vorgehen der Jobcenter.

Ich darf doch von einem deutschen Anwalt, noch dazu armiert mit einem akademischen Titel, elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten. Ich weiss, ich renne bei der Schlichtungsstelle offene Tore ein, denn selbstverständlich wissen sie um Entscheidungen des ECHR wie:

 CASE OF FRESSOZ AND ROIRE v. FRANCE

 CASE OF ASSOCIATION EKIN v. FRANCE

CASE OF BROSA v. GERMANY

 und insbesondere diesen meinen Fall betreffend

 CASE OF VAJNAI v. HUNGARY

 CASE OF FRATANOLÓ v. HUNGARY

 Ich erhielt dann noch ein Gönnerangebot für die Abfassung der Revision zum ALDI Preis von €416,50. Welche Pixelform hätte die nur bekommen??

Also ich bin sprachlos, meine Damen und Herren bei der SDR. Gibt es keinerlei professionelle Ethik mehr im Gewerbe der Jurisprudenz in Teutonien? Nur der Vollständigkeit halber, ein Jüngling mit francophonem Namen Harald Thomé betreibt uneigennützig und speziell für die arrivierte Hartz IV haute volée ein Anwalts-Service-Portal 'my-sozialberatung.de', bei dem sich geneigte Anwälte gegen einen Jahresobulus von € 120,- eintragen können. Ich fand Herrn Petersen hier. Ich bin katastrophal im Englischen; wie wird 'honey trap' richtig geschrieben?

 Ich denke, € 100,- zzgl. UST sind des RAs Performance angemessen.

 Mit besten Grüssen 

Dieses tête-à-tête bedarf der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in der Reichshauptstadt

Schlichtungsstelle der  Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin

München, 05. März 2016


Antragsgegner
RA Dr Aiko Petersen, Leopoldstr. 19, 80802 München

Ziel des Antrags
Rückzahlung der Gebühr von € xxx wegen Untätigkeit

Sachverhalt
Ich bin in Asien geboren und besuchte 2009 meine Mutter in Asien und 2012 in P. Als das Jobcenter München sich weigerte, die Kosten zu übernehmen wendete sich mein Vater an RA Petersen. Der Ablauf war wie nachfolgend beschrieben. Wir haben nur Zeit vergeudet.

'Wahrnehmung des Umgangsrechts und 'Förderung aus Vermittlungsbudget - Kleidung für Bewerbung'

23. Aug. 2014 Email an RA P. wg 'Wahrnehmung des Umgangsrechts und 'Förderung aus Vermittlungsbudget - Kleidung für Bewerbung'

 Nach Antwort von RA P. am 4. Sept. 2014 Überweisung der geforderten € xxx am 8. Sept. 2014.

Es geschah für neun Monate nichts.

 Am 25. Mai 2015 senden wir eine Erinnerungsemail an RA P. und erhalten am 2. Juni 2015 die Bitte von RA P., die Unterlagen noch einmal zuzusenden.

 Am 9. Juni 2015 insgesamt zehn Anhänge an RA P. gesendet.

 Nachdem Monate später sich nichts rührte, veröffentlichte mein Vater seine Erlebnisse mit RA P. auf dem Internet. Wir haben in dieser Angelegenheit mehr als ein Jahr verloren.

Schulfahrgeld

 Am 16. Okt. 2014 bat mein Vater ihn, etwas zur Übernahme der Fahrgeldkosten durch das Jobcenter zu unternehmen.

 Nichts wurde erledigt durch RA P. Bis heute müssen wir in diesem Land das Fahrgeld vorstrecken und umständlich die Erstattung beantragen nach Monaten.

 Mit freundlichen Grüssen

3/04/2016

Spiegel: Just a kick in the balls of Greece and, hey, success in Cyprus

From the trusted department of the @Spiegel: How low and stupid can we go?

The Spiegel guys felt there were too many headlines on Greece, even as it now has become the dumping ground of refugees grâce à la stupidity of the most powerful female politician in the world. So head a hundred sea miles down south and report some real good news from Cyprus.

Why Cyprus did not become a second Greece

It's in German but the gist is,
The Cypriots are praised by their sponsors: "Economic growth and fiscal results continue to exceed expectations," it says in the last IMF report. Even the Nobel laureate Christopher Pissarides is satisfied. The completion of the program was a "great success story," said the native Cypriots SPIEGEL ONLINE. "Cyprus is moving toward a solid, sustainable recovery."
How awesome is the economy? Pretty:
Yet unemployment is, however, at 15 percent, the growth this year is estimated to be more modest 1.5 percent. Under these circumstances, finds journalist Seitanidis the word "success story" slightly high but a model could already be his home. For the responsible actions of politicians
Well let's look here. These are 2015 numbers. GDP, but keep an eye on the numbers of 2013 and 14:
The Gross Domestic Product (GDP) in Cyprus expanded 0.4 percent in the fourth quarter of 2015, slowing from a 0.5 percent growth in the previous three months, preliminary estimates showed. GDP Growth Rate in Cyprus averaged 0.30 percent from 2001 until 2015, reaching an all time high of 2 percent in the first quarter of 2007 and a record low of -1.90 percent in the first quarter of 2013. GDP Growth Rate in Cyprus is reported by the Statistical Service of the Republic of Cyprus.
GDP per capita here. Nice.

Now something unpleasant and typical EU South, unemployment.
Unemployment Rate in Cyprus decreased to 15.30 percent in January from 15.70 percent in December of 2015. Unemployment Rate in Cyprus averaged 7.38 percent from 2000 until 2016, reaching an all time high of 16.90 percent in October of 2013 and a record low of 3.30 percent in March of 2002. Unemployment Rate in Cyprus is reported by the Eurostat.
Fancy the inflation rate, where the ECB target is 2%?
Consumer prices in Cyprus dropped 2.60 percent in February of 2016 following a 1.3 percent fall in the previous month.
Ready for government debt to GDP?
Government Debt in Cyprus is expected to rise to 108.4 percent of GDP in 2015 from 108.2 percent in 2014, according to European Commission's Winter 2016 Economic Forecast. Government Debt to GDP in Cyprus averaged 66.21 percent from 1995 until 2014, reaching an all time high of 107.50 percent in 2014 and a record low of 48.90 percent in 2008.
Sure, there is still something lurking in the closet. Like NPLs. Nothing to worry, as some have only stopped serving those loans as they watch developments from the beach front.
Although the Institute sit according Zentralbank still nearly 50 percent on bad loans. Giannis Seitanidis, head of the economics department at the Cypriot newspaper "Politis", this figure considers it highly exaggerated. Many borrowers had their loans only temporarily not served, because they wanted to await further developments. Moreover, the number of bad loans through a new law is expected to sink facilitates foreclosures.
This gentleman begs to differ.
The loans, mainly non-performing but not only, will be sold at huge discounts. Some experts go as far as predicting that the price to various funds and other anxious takers will be even below the amount provided for by the Banks.  That in itself is very alarming as this will inevitably create further losses which will need to be covered by new capital. But the huge paranoia is with regard to the general belief that is put forward by some politicians in particular which suggests that if only we could somehow sell off the non-performing loans we will also get rid of the problem. What they fail of course to point out is that loans (whether non-performing or not) are assets that the banks hold and which secure the repayment of deposits and other obligations they have.  It is not serving anyone, least of all the tax payers who will inevitably be called to recapitalise a failed bank, to allow the current shareholders of our banks to sell off these assets at will and without regulating the price so as to ensure maximisation of value for the bank.
Read the whole.

Sure thing


Bundesministerium der Justiz zu Antrag auf Amtsenthebung von Oberstaatsanwalt Hummer, München

In der Angelegenheit OStawa Hummer vom

Donnerstag, 4. Februar 2016

Die Antwort vom:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
11015 Berlin

Berlin, 2. März 2016

Familie ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar 2016 an Herrn Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

 Ich bin beauftragt Ihnen mitzuteilen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Ihrer Angelegenheit aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann, da die Dienstaufsicht über die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eines Bundeslandes Tätigen – unbeschadet ihrer Unabhängigkeit –nur der obersten Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes zusteht.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – dessen Zuständigkeit nach Maßgabe der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung im Wesentlichen auf die Gesetz-gebung und die damit zusammenhängenden Aufgaben beschränkt ist – verfügt hier weder über Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse.

Sofern Sie sich über den von Ihnen benannten Oberstaatsanwalt beschweren möchten, stelle ich Ihnen anheim, sich an das Bayrische Staatsministerium der Justiz in der Prielmayerstraße 7 in 80335 München, als oberste zuständige Dienstaufsichtsbehörde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Hartung