9/05/2014

Kein Studium trotz bester Noten

Der ganz normale und alltägliche Rassismus in Deutschland


Er hat sein Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,6 gemacht und im ersten Anlauf einen Studienplatz für sein Wunschfach Angewandte Mathematik bekommen. Und trotzdem darf Roman Bulatow nicht studieren. Dafür braucht der 21-Jährige die Erlaubnis der Ausländerbehörde des Kreises. Und die bekommt er nicht. Denn er besitzt kein gültiges Ausweisdokument, lebt - wie rund 94 000 Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde - mit dem Status einer Duldung in Deutschland.


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"Ich möchte Ingenieur werden und etwas zur Entwicklung Deutschlands beitragen. Und ich möchte finanziell auf eigenen Beinen stehen", sagt der junge Mann. Doch als er sich Ende Juli an der FH einschreiben will, wird er trotz Zulassungsbescheid abgewiesen. "Um sich einzuschreiben, muss sich die Person eindeutig ausweisen können", sagt FH-Sprecher Detlev Grewe und fügt hinzu: "Wenn wir einen entsprechenden Hinweis der Ausländerbehörde bekämen, dann würden wir allerdings auf die Passvorlage verzichten."
Doch die Ausländerbehörde lehnt die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ab. Bulatow wirke nicht mit an der Feststellung seiner Identität und deshalb bekomme er weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Ausbildungserlaubnis, teilt eine Sprecherin auf HK-Anfrage mit.

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