1/13/2018

Email Kommunikation mit SG München - EGVP ist tot und die lebende Leiche De-Mail ist mit Kosten verbunden.

Geehrtes SG München,

Auf die Einsendung meiner Klage gegen StA Preuss per Email fühlte sich das Gericht gewogen mir mitzuteilen:
In Rechtssachen ist die Übermittlung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen per E-Mail nur zulässig, wenn die Übermittlung aus einem De-Mail-Konto erfolgt. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Aus diesem Grund kann Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden. Ihr Inhalt gilt als nicht zugegangen und ist insbesondere nicht geeignet, eventuell laufende Fristen zu wahren.

Eine elektronische Einreichung ist auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php und unter http://www.egvp.de.

A. Ich darf auf Bedenken über 'De-Mail' bei Netzpolitik.org hinweisen und hier insbesondere auf die Kommentare zu selbigem Post hinweisen.

Weiters gälte es zu bedenken, die 'Lebende Leiche De-Mail' kostet Geld und verpflichtet zur Einrichtung eines deutschen Email Accounts mit Authorisierung in - typisch deutsch - umständlicher Weise.

B. EGVP ist tot und beA das deutsch-digitale Pendant von BER.

Eine mit Kosten verbundene Option als einzige Möglichkeit der Kommunikation kann das SG nicht verlangen (siehe BGH Urteil 'Sofortüberweisung'). Schon überhaupt nicht mit kommerziellen Email-Providern, von denen einer in jedem Fall nicht einmal mit der Feuerzange berührt werden sollte.

C. Bayern.de bietet eine solche Möglichkeit.

Verschlüsselung

Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Wir setzen – wie viele E-Mail-Anbieter – Filter gegen unerwünschte Werbung (SPAM-Filter) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen können. E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern oder die Nachricht auf konventionellem Postwege an uns zu senden.
Mit S/MIME verschlüsselte E-Mails können Sie schicken an poststelle@stk.bayern.de .
Den öffentlichen Schlüssel der Poststelle können Sie hier runterladen:
https://www.ebca.de/nutzung-der-ebca/zertifikate-finden/
Die Schlüssel der root-CA (PCA-1-Verwaltung-15) und der Zwischenzertifizierungsstelle (Bayerische VPKI Class3 Issuing CA-2016) finden Sie hier:
Download der Schlüssel (ZIP-Datei)Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen verschlüsselte E-Mails übersenden können und ob Sie – falls dies nicht möglich ist – mit einer unverschlüsselten Antwort per E-Mail auf Ihr Schreiben einverstanden sind. Wenn Sie über keine Möglichkeit zum Empfang verschlüsselter E-Mails verfügen, bitten wir uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdiger Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.

Dann allerdings, wertes SG, stünde ich vor der Problematik, einen Computer zur Verfügung haben zu müssen. Den liessen doch aber deutsche faschistische Arbeitsbehörden mittels bayerischer Justiz schon zwei Mal klauen beschlagnahmen.

Ich muss vor diesem Hintergrund auf die Annahme meiner Korrespondenz per Email bestehen. Meine Identität und Zusammenhänge sind dem Gericht bekannt. Konkludierend darf ich auf das Grundgesetz verweisen.

Quran Recitation - Abdur Rahman Al Ossi


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Speech to text. Be careful what you read

Just a tiny twist is enough.

Audio Adversarial Examples: Targeted Attacks on Speech-to-Text (Pdf)

Nicholas Carlini David Wagner University of California, Berkeley

Abstract

We construct targeted audio adversarial examples on automatic speech recognition. Given any audio waveform, we can produce another that is over 99.9% similar, but transcribes as any phrase we choose (at a rate of up to 50 characters per second). We apply our white-box iterative optimization-based attack to Mozilla’s implementation DeepSpeech end-to-end, and show it has a 100% success rate. The feasibility of this attack introduce a new domain to study adversarial examples.

I. INTRODUCTION

As the use of neural networks continues to grow, it is critical to examine their behavior in adversarial settings. Prior work [6] has shown that neural networks are vulnerable to adversarial examples [41], instances x similar to a natural instance x, but classified incorrectly by a neural network. While neural networks are being used in increasingly many new domains, existing work on adversarial examples has focused largely on the space of images, be it image classification [41], generative models on images [26], image segmentation [1], face detection [37], or reinforcement learning by manipulating the images the RL agent sees [5, 21]. In the discrete domain, there has been some study of adversarial examples over text classification [23] and malware classification [16, 20]. Neural networks are commonly used used for speech recognition — given an audio waveform x, perform the speechto-text transform that gives the transcription y of the phrase being spoken (as used in, e.g., Apple Siri, Google Now, and Amazon Echo). On audio, untargeted adversarial examples are uninteresting, as simply causing word-misspellings would be regarded as a successful attack.

...

IV Conclusion

We introduce audio adversarial examples: targeted attacks on automatic speech recognition. With powerful iterative optimization-based attacks applied completely end-to-end, we are able to turn any audio waveform into any target transcription with 100% success by only adding a slight distortion. We can cause audio to transcribe up to 50 characters per second (the theoretical maximum), cause music to transcribe as arbitrary speech, and hide speech from being transcribed. We give preliminary evidence that audio adversarial examples have different properties from those on images by showing that linearity does not hold on the audio domain. We hope that future work will continue to investigate audio adversarial examples, and separate the fundamental properties of adversarial examples from properties which occur only on image recognition.

Pdf here

H/T MR

1/11/2018

All you need to know about investing: The Aida Silver Jubilee


H/T Richard Murphy

Klage gegen StA Peter Preuss wg. Betrugs § 263 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 3 und 4 StGB in Verbindung mit § 163a Abs. 1 und 2 StPO; Verstoss gegen Artikel 6 Abs. 1 und 3 EMRK

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
(per Email)

10. Jan. 2018

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen StA Peter Preuss, Linprunstr. 25, 80335 München wegen Betrugs § 263 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 3 und 4 StGB in Verbindung mit § 163a Abs. 1 und 2 StPO; Verstoss gegen Artikel 6 Abs. 1 und 3 EMRK und Artikel 10 EMRK.

Weiters gegen StA Weinzierl (Adresse wie oben) wegen Betrugs aus verweigerter Akteneinsicht betreffs des Faxes von C. Bockes sowie Weigerung einer Entschädigung für den Entzug des Computers (sein Schreiben vom 14.11.2016).

Dies betrifft die Strafsache mit Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 gegen mich nach Anzeige durch das Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger von der Agentur für Arbeit München Ende 2012 (siehe hierzu insbesondere vergleichende Bilder unten).

Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Wie schon in meinen Klagen zuvor sei angemerkt, dass ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter von der Justiz abgelehnt wurden, was im Kontext eines Hartz 4 Rezipienten arge Zweifel an der Justiz dieses Landes mit einer Wirtschaftspolitik der Aggression und Dominanz inklusive Betrugs und eines Bundesjustizministers ohne jegliche Berufserfahrung und einem mittelmässigen Examensabschluss, aber ausgestattet mit einem grundgesetzwidrigen NetzDG, aufkommen lässt. Einer Justiz, die im Komplott mit Polizei und Arbeitsbehörden im Stile des Nazis Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich' alles unternimmt, um einen kritischen Blogger zum Schweigen zu bringen.

Diese Justiz exaltierte sich erst jüngst im Spätherbst wieder zu einer kompletten Burleske durch OStAin Tilmanns virtuose Demonstration des Doppelstandards, wenn es darum geht, einen pestilenten Blogger auszuschalten. Zu lesen unter dem Reissertitel 'Oberstaatsanwältin Tilmann, Sie wirken mit Ihren Doppelstandards in Sachen Swastika noch adretter und attraktiver'.

Begründung (1)

I.
Ich beklage zunächst einen Verstoß gegen die Rechte meiner Verteidigung durch StA Preuss. Der § 163a Abs. 1 StPO besagt:
Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. 2§ 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 sowie § 58b gelten entsprechend. 3In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.
Dies ist mir nie gewährt worden, da man in der Münchner Justiz davon ausging - und dies ist nun retrospektiv bar jeglichen Zweifels bewiesen -, einen Hartz 4 Rezipienten im Schnellverfahren abzudeckeln. Retrospektiv liegt hier auch schon der Grundstein für die bewusste Intention der Staatsanwaltschaft, mich finanziell und prozessual zu betrügen in der Hoffnung, mich so kalt zu stellen durch finanzielle Austrocknung und lange Computerbeschlagnahme.

Denn wenn ich als Beschuldigter nie zur Sache vernommen wurde, konnte ich auch keine Gelegenheit haben, mich zu meiner Aussagebereitschaft zu erklären und die Aufnahme der in § 163a Abs. 2 StPO genannten Entlastungsbeweise zu beantragen. Deren Behandlung darf bekanntlich nicht an den Ablehnungsgründen des § 244 Abs. 3-5 StPO gemessen werden. Solche Beweise zu erheben, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, soweit diese von Bedeutung sind. Von Bedeutung war eine Beweiserhebung schon deshalb, als der Beschlagnahme Beschluss der Computerausrüstung vom Dez. 2012 nicht von dem ausstellenden Richter unterschrieben war. Dies schien der Münchner Justiz wohl dispensabel bei Hartz 4 Pack (siehe Checkliste, Burhoff).

Weiters hat eine Anklageerhebung oftmals eine empfindliche Schlechterstellung des Beschuldigten zur Folge. Er ist nicht nur einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt, sondern im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ist das Gericht zu keiner Beweiserhebung verpflichtet. Darüber hinaus vereitelt eine solche Behandlung dem Beschuldigten die Möglichkeit, auf eine Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO oder eine Erledigung im Wege des Strafbefehls hinzuwirken und dadurch die Anklageerhebung zu vermeiden.

Genau dies war beabsichtigt, als die Münchner Justiz im Komplott mit meiner Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth zunächst über Richter Grain mein geistiges Wohlbefinden in Frage stellte (1) und dann konsequent von 2013 bis Juli 2017 (!) Einsicht in den essentiellsten Teil der Fallakte verweigerte.

Zwei Anträge auf Auskunft über die Identität des Anzeigenden an die Staatsanwaltschaft Mitte 2015 sowohl von mir als auch meiner Tochter wurden von StA Peter Preuss abgewiesen unter Bezug auf den § 147 Abs. 7 StPO:
(7) 1Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. 2Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
(Hervorhebung durch mich)
Im Dezember 2015 erging noch einmal eine Ablehnung von StA Preuss mit Bezug auf die §§ 475 und 477 StPO. Es bestanden also "schutzwürdige Interessen Dritter".

Erst unter Verweis auf eine EGMR Entscheidung erhielt ich im Mai 2016 Teileinsicht in die Akte und damit Kenntnis, das der Anzeigende der Erpresser (Nötigung) Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit war und der auf ein weiteres 19-seitiges Schreiben an die Polizei verwies. Dies lag nicht der mir vorgelegten Akte bei!

Es war somit glasklar, dieses fehlende Schreiben ist die Smoking Gun, die unter allen Umständen versteckt gehalten werden musste.

II.
Mehrere Schreiben an StA Weinzierl mit der Bitte um Einsicht blieben unbeantwortet! Erst mittels meiner Anwältin (nicht die Kungeltante A. Muth!) und damit weiterer Kosten erhielt ich im Juli 2017 Einsicht und damit Kenntnis, dass die Agentur für Arbeit drei Mitarbeiter abgestellt hatte zur Bildung des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger, um gegen mein Recht auf freie Meinungsäusserung massiv und klandestin vorzugehen. Der Umfang und die Art ergeben sich aus meiner Klage gegen gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim vom 03. Sept. 207 mit Az. S 25 SV 48/17.

Durch diese verweigerte Akteneinsicht war ich nicht in der Lage gewesen, mich adäquat zu verteidigen. Insbesondere wurde mir dadurch die Möglichkeit genommen, die involvierten Personen Bechheim, Bockes und insbesondere den Erpresser Manfred Jäger zur Befragung zu laden. Daraus resultierte meine Verurteilung zu einer Geldstrafe von insgesamt € 2.707,86 (inklusive "Vergütung" für "anwaltliche" Beischlafsleistung von "Rechtsanwältin" und Kungeltante Aglaia Muth von € 1.242,36).

Es sei angemerkt, dass sich die bayerische Justiz mit Klauen und Zähnen gegen mehrere Anträge auf Wiederaufnahme des Falles wehrt, weil sonst das ganze kriminelle Komplott der modernen demokratischen Nazi Version von Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich' ans Licht käme. Derzeit läuft ein weiterer Antrag.

In Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 
Der EGMR hat mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole entschieden:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. 
Dies ist wohl kaum anzunehmen, wenn man sich die Bilder ansieht (siehe unten) und insbesondere ob der Doppelstandards der Münchner Justiz.

StA Preuss und Weinzierl sahen offenkundig "die behördlichen Eingriffe" als eine "Notwendigkeit in einer demokratischen bayerischen Gesellschaft" mit besonderer "Rücksicht auf Staatsgrenzen" der bayerischen Provinz an, um freier Meinungsäusserung und kritischer Berichterstattung den Hahn abzudrehen. Anders ist die jahrelange Weigerung in Akteneinsicht nicht zu erklären. So wollte das Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger z. B. folgende Blog Posts nicht veröffentlicht sehen:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte),
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32),
  • 'Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34),
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40),
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".) und
  • meine offene Email an das BMAS. (S. 43/44).
Basierend auf geheimer Absprache entschied sich die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage (siehe Bilder unten).

III.
Im Urteil des AG München vom 11.02.2014 steht auf S. 3 unter Punkt 6 geschrieben "Keine Einziehung des Apple Mac mini". Der Computer wurde erst mit Schreiben vom 15.04.2015 freigegeben (Az. 112 Js 203869/12 UL-Nr. 8026/2013).

Die Justiz München lehnt Entschädigung für Nutzungsausfall ab, da offensichtlich Hartz 4 Pack von jeglicher Meinungsäusserung fernzuhalten ist, wenn es, gleich Richtern und Staatsanwälten, auf Staatskosten logiert. Siehe ablehnendes Schreiben von StA Weinzierl vom 14.11.2016.

Dies alles reflektierend sei eine Aussage des BGH aus dem Jahr 1989 angeführt:
„Unvertretbar ist dabei eine Entscheidung dann, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Vornahme einer Maßnahme gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (Vgl. BGH NJW 1989, 96.).“ 
Diese ist bei der Betrachtung der Bilder unten beim besten Willen "nicht mehr veständlich".

IV.
Abschliesend sei bemerkt, dass sich dieses Comportement der Münchner Justiz im Komplott mit der Münchner Polizei KFD 4 deckt mit dem Fall 3 unter Az. 18 Ns 112 Js 168454/15. Hier wurde trotz Kenntnis der IP Adresse nicht einmal im Traum daran gedacht, die Identität des Anzeigenden festzustellen.

Auch das ledige blonde unverheiratete Fräulein Richterin Pabst aus dem Diwan-e-Khas des AG München sah keinerlei Anlass auf meine Bitte um Identitätsfeststellung zu antworten, geschweige denn zu dringen. Stattdessen verlief sie sich in abwegigem Grammatikalgestrüpp und versuchte in verzweifelt femininer Effektheischerei eine Beleidigungsklage zu ondulieren und so nolens volens wieder einmal Pierre Bourdieu's 'Masculine Domination' zu bestätigen:
"Swept along by their aspiration to identify with the dominant models - as shown by their tendency towards aesthetic and linguistic hypercorrection - they are particularly inclined to appropriate at any price (which generally means on credit) the distinctive and therefore distinguished properties of the dominant classes and to contribute to their imperative popularization, in particular with the aid of the circumstantial symbolic power that their position in the apparatus of production or circulation of cultural goods (for example, in a women's magazine) may confer on their proselytizing zeal."
"Von ihrem Bestreben, sich mit den dominanten Modellen zu identifizieren, getrieben - wie ihre Tendenz zur ästhetischen und sprachlichen Hyperkorrektur zeigt - neigen sie besonders dazu, zu jedem Preis (der allgemein auf Kredit beruht) die unverwechselbaren und daher distinguierten Eigenschaften der herrschenden Klassen und zu ihrer imperativen Popularisierung beizutragen, insbesondere mit Hilfe der umständlichen Symbolkraft, die ihre Stellung im Produktions- oder Zirkulationsapparat von Kulturgütern (zB in einer Frauenzeitschrift) ihrem missionarischen Eifer verleihen kann." (Google translate)
Aus meinen bisher gesammelten Erfahrungen mit der bayerischen und insbesondere Münchner Justiz böte sich eher ein/e Relokalisierung/Outsourcing des jurisprudentialen Geschäfts nach Zimbabwe oder Nord Korea an.

Ich darf das Sozialgericht aus dem Land mit einem grundgesetzwidrigen NetzDG, einem Justizminister ohne jegliche  berufsspezifische praktische Erfahrung cum Team von "Rechtslaien" um die Annahme meiner Klage bitten.

Mit den besten Grüssen


(1) Belege sind nicht angeführt, da alles in meiner Gerichtsakte zu finden ist.

. . . . . . . . . . .

Das Medien-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München (gedeckt durch Polizei, Justiz und "Rechtsanwältin" Aglaia Muth)

Zensur-Trio Bockes/Bechheim/Erpresser Jäger


Kein Verstoss gg. §86a StGB (StA Mainz)

Kein Verstoss gg. §86a StGB (OStAin Tilmann aus München)

StA Hamburg noch in Entscheidungsfindung?!?

Verstösst gegen §86a StGB (OLG München)
Strafanzeige per Telefon durch obiges Zensur-Trio
Agentur für Arbeit München

Sozialgericht München, die zunehmende Quantität der Kommunikation lässt Austeritätsmassnahmen opportun erscheinen

Guten Tag beim SG,

Die zunehmende Quantität der Kommunikation lässt eine Notwendigkeit erkennen, von traditioneller und mittlerweile überholter Form des postalischen Weges abzukehren und sich moderner Techniken zuzuwenden. Auch und gerade um Kosten senken.

Aus Gründen persönlicher Austeritätsmassnahmen - ich freue mich hier auf EU Linie zu liegen, auch wenn ich sie als MMTler nicht teile - werde ich von nun an Klagen bzw. allgemeine Kommunikation zu Fällen per Email einreichen.

Leider erfuhr meine am 16. Dez. 2017 gesandte Bitte um Nennung einer Email Adresse, über die ich Pdf Dokumente senden kann, noch keine Resonanz.

Meine Identität ist ja hinreichend bekannt. Dies funktioniert bei Staatsanwaltschaften wunderbar.

Die Rationalität wird dem Gericht leicht ersichtlich werden, wenn in den nächsten Tagen meine Klage zur Kostenübernahme durch das JC München für die Wahrnehmung meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung in Form von Druckkosten, Portokosten, Kopien und Anwaltkosten für Verfassungsbeschwerden eingehen wird.

Es handelt sich hier also um Ausgaben, die man gemeinhin mit einem demokratischen Staat, noch dazu wie es ein Innenminister diskussionsinduzierend anregte mit christlicher Leitkultur, nicht assoziieren würde.

Die in Briefen des SG erwähnte Möglichkeit über egvp.de zu kommunizieren, steht mir nicht zu Verfügung, da die Münchner Justiz in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich' Manier unter tatkräftiger Initiative neoliberaler Arbeitsbehörden unsere Computer beschlagnahmt hat lassen und einen mutwillig (!) beschädigt zurückgegeben hat. Ausserdem las ich, der EGVP Downloader stehe gar nicht mehr zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen