12/03/2018

Die Lügen der Münchner Staatsanwaltschaft/Richter haben mittlerweile eine ekelerregende Geschmacksnote

Generalstaatsanwaltschaft München
Karlsstr. 66
80335 München
(per Email gesandt an: poststelle@gensta-m.bayern.de)

Az. 21 Zs 3396/18 g
(Az. 120 Js 119571/17)
Betreff: Beschlagnahme von Smartphone ohne richterlichen Beschluss.

02. Dez. 2018

Guten Tag Frau Oberstaatsanwältin Osthoff,

Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.11.2018, in dem Sie mich von der Einstellung gemäss § 170 Abs. 2 StPO informieren. Gleichzeitig erhielt ich die Belehrung unter Hinweis auf § 172 StPO eine gerichtliche Entscheidung unterschrieben von einem Rechtsanwalt beantragen zu können innerhalb einer Frist von einem Monat. Diese Frist bitte ich zunächst auszusetzen und begründe dies wie folgt.

Sie behaupten, "die einschlägigen Vorgänge ... unter Beiziehung der Akten überprüft" zu haben. Dies ist in Zweifel, ja ich muss sagen in Dreifel¹ zu ziehen, als Sie auf "eine Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 24.02.2017" hinweisen. Dies ist unmöglich! Am 26.04.2017, also zwei Monate später, teilte das Polizeipräsidium (Zeichen P3-6430-804/16) mir mit, meine Schreiben vom 21.11.2016 und 16.01.2017 "werden ... nunmehr der Staatsanwaltschaft München I zur Entscheidung" vorgelegt (siehe Anlage).

Die der Wahrheit widersprechenden Aussagen der Münchner Staatsanwaltschaft/Richter, siehe u.a. Behauptung von OStAin Tilmann vom 01.06.2017 mit Az. GA 313E-23/2017, häufen sich bedenklich. Vielleicht könnte die wörtliche Aussage eines Rechtsanwalt am 06. Mai 2015 auf dem Vorplatz der Nymphenburger Strasse nach meiner Verhandlung vor dem LG München Licht in diese justiziale Opazität bringen: "Wenn Sie weiter bloggen, machen die Sie fertig." Er meinte die Münchner Justiz und meine Tochter war Zeuge.

Ich bitte Sie, Ihre Aussage zu reflektieren und bin gern bereit anzuerkennen, etwas übersehen zu haben, wenn dem so sein sollte. Sodann darf ich jetzt schon meinen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung avisieren und zu diesem Behufe Pkh beantragen und sehe zunächst Ihrem Schreiben entgegen. Das bin ich einfach diesem beamteten Behörden-Halunken Jürgen Sonneck alias C. Paucher schuldig.



¹ Ich beziehe mich beim Begriff 'Dreifel' auf eine briefliche Kommunikation eines Amerikaners, der Germanistik studierte, in den 70er Jahren mit uns im Studentenwohnheim Freimann anlässlich seiner Tour durch Deutschland. Er war über irgendeinen Vorgang absolut verblüfft. Wir haben alle schallend gelacht. Dies ist kein Witz und ich denke, sein Copyright ist gewährt.

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