Was ist also ein Ferienjob. Frau/Herr ??? Kneißl vom Jobsilowski München nahm sich dieses Mysteriums an in ihrem/seinem ??? Schreiben vom 9. Februar 2015 in Erwiderung einer Klage meiner Tochter wegen gestohlenen Feriengelds durch die Billiglohn-Mafia Firma Jobcenter:
"Entgegen den Ausführungen des Bevollmächtigten des Widerspruchsführers handelt es sich vorliegend nicht um eine Ferienarbeit, da die Tochter des Widerspruchsführers die Aushilfstätigkeit laufend ausübt und ein monatlich (sic!) Einkommen erzielt hat."
In Extension bedeutet das, ein geschäftlich geleastes Fahrzeug kann nicht für die Zeit der Benutzung während der Ferien steuerlich abgesetzt werden, denn das Fahrzeug wird in all den anderen Monaten auch geschäftlich benutzt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.