Staatsanwaltschaft München I
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Jean-Marc Vincent
Jobcenter München
wegen
• Übler Nachrede, § 186 STGB
Begründung:
wegen
• Übler Nachrede, § 186 STGB
Begründung:
Mit Anklageschrift vom 21.10.2014 unter dem AZ 112 Js 170286/14 bin ich beschuldigt worden, den Mitarbeiter des Jobcenter München Jean-Marc Vincent mit den Worten
“Schleimender Mitarbeiter” beleidigt zu haben.
Die erste Verhandlung am 07. Januar 2015 bestätigte meine Vermutung, J-M Vincent hatte die Inhalte unserer kurzen Korrespondenz unterschlagen. Dem Gericht wurde diese Korrespondenz also bewusst vorenthalten.
Ich führe sie hier an. Vorab die Bemerkung, dass meine Tochter seit Herbst 2013 eine FOS in München besucht bis zum voraussichtlichen Ende in 2015. Bei Vollabitur bis 2016. Das Jobcenter war und ist per Schulbescheinigung davon informiert.
Briefauszug von J-M Vincent vom 05.März 2014 an meine Tochter: u.a. wurde die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses gefordert.
Die erste Verhandlung am 07. Januar 2015 bestätigte meine Vermutung, J-M Vincent hatte die Inhalte unserer kurzen Korrespondenz unterschlagen. Dem Gericht wurde diese Korrespondenz also bewusst vorenthalten.
Ich führe sie hier an. Vorab die Bemerkung, dass meine Tochter seit Herbst 2013 eine FOS in München besucht bis zum voraussichtlichen Ende in 2015. Bei Vollabitur bis 2016. Das Jobcenter war und ist per Schulbescheinigung davon informiert.
Briefauszug von J-M Vincent vom 05.März 2014 an meine Tochter: u.a. wurde die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses gefordert.
“Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Aus- bildungsstellen ganz wichtig.”
Auf meine Anfrage nach dem Behuf erhielt ich diese Antwort per Email:
Guten Tag, Herr ,
vielen Dank für Ihre erste Antwort. Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium. Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder xxx, mir die benannten Unterlagen vorzulegen.
Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen
Jean-Marc VINCENT
Jobcenter München Arbeitsvermittlung U25
Die Auslassungen von J-M Vincent sind an Anmassung, rassistisch-diskriminierender Provenienz und Heuchelei kaum zu überbieten. Es ist eine perfide Frechheit, meiner Tochter, ohne das irgend eine Person des Jobcenter München sie je gesehen hat, je um sie gekümmert hat, Nachhilfeunterricht in scheinheiliger Manier anzubieten.
Die Forderung nach Vorlage des Schulzeugnisses entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage und auf mein Nachfragen hüllte sich J-M Vincent in entlarvendes Schweigen.
Meine Tochter braucht auch keine Anmeldehilfe bei der drittklassigen Jobbörse der Bundesanstalt für Arbeit wenn sie eine Schule besucht. Dieses frivole Angebot dient der Erschleichung persönlicher Daten wie Emailadresse und Mobile Nummer.
Sie braucht auch keine Ausbildungsstelle während ihres Schulbesuches. Nebenbei bemerkt wurde der Vorfall der Datenschutzbeauftragten des Bundes vorgetragen und die Resonanz war eindeutig.
Gewöhnlich planen angehende Abiturienten auch ein nachfolgendes Studium und ein Jobcenter Mitarbeiter ist hierfür beim besten Willen kein Gesprächspartner.
J-M Vincent betreibt mit seiner Beleidigungsklage gegen mich die Unterdrückung meiner freien Meinung. Dies scheint gängig in Deutschland zu sein und ist von der KSZE am 24. Mai 2002 bemängelt worden. Er versucht, sein und des Jobcenters niederträchtiges Anliegen meine Tochter in einen Billiglohn-Job zu transferieren, in sykophantischer Art zu kaschieren.
Ich verweise auf einschlägige Urteile wie BGH vom 27.5.14 mit AZ VI ZR 153/13. Der
Beschluss des BVG vom 24. Juli 2013, 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 sowie ein jüngstes Urteil
aus Hamburg (siehe: http://altonabloggt.com/2015/01/29/die-anzeige-der-arge-wegen-ver-
leugnung-heute-kam-der-beschluss-des-amtsgerichts-hamburg-wandsbek/), pikanterweise
gegen das dortige Jobcenter.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
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