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11/15/2013

KOMPAQT UNTERSCHLÄGT 10 JAHRE AUS LEBENSLAUF

ursprünglich veröffentlicht am 3.4.2009

RE. Die Fa. Ingeus stimmte einer Teilnahme an einem Amadeus CRS zu. Das Kompaqt Kompetenzcenter lehnt eine Teilnahme ab.

Sehr geehrter Herr Jetting,

Ich habe mit der Antwort auf Ihr Schreiben vom 18. März, in dem Sie die  Förderung  eines Amadeus Kurses ablehnten, gewartet, da Sie mich am 23. März in einem neuen Schreiben zu einem Gespräch zum Thema ‘Weiterbildung’ zum 2. April luden.

Mir unverständlich handelte dann aber unser Gespräch gestern, 2. April, nicht über Weiterbildung, und ich nehme daher dies zum Anlass hier auf Ihre Ablehnung zu antworten. Sie könnten das als Widerspruch werten; Sie haben völlige Interpretationsfreiheit.

Dankenswerterweise erhielt ich nun wie gewünscht, nach einigem – verständlicherweise – Zögern der Kompaqt die schriftliche Begründung und die deckt sich – auch dies verständlich – nicht mit dem, was Sie Anfang Februar angaben.

Hier nannten Sie als Gründe, dass nach Erfahrungen der Fa. Kompaqt die Weiterbildungsmassnahmen wenig bringen (sic!) und nicht zu einer Anstellung führten und zweitens schlugen Sie mir vor, da ich mich doch in München auskenne, solle ich doch mal bei Reisebüros herumhören. Wenn diese dann eine Einstellungszusage gäben, könne man so einen Kurs fördern. Nun kann man dies natürlich schriftlich so nicht fixieren, denn es würde ja den Verlautbarungen des Bundesamtes für Arbeit und Soziales widersprechen, in denen klar pro Weiterbildung gesprochen wird. Das Letztere würde Zweifel an der Kompetenz der Kompaqt aufkommen lassen.

Deswegen führen Sie in Ihrem Ablehnungsbescheid auch im Wesentlichen zwei Gründe an. Zum Einen hätte ich nur einige Jahre als Reiseleiter gearbeitet und zum Anderen werde die Touristikbranche zunehmend problematischer.

Ich habe in der Tat als Reiseleiter gearbeitet von 1990 bis Anfang 1998. Wir haben jetzt 2009. Was machen wir mit den Jahren dazwischen? Hier war ich als Incoming Agent bis Okt. 2005 in Nepal tätig. Ich habe die Vermutung, Sie haben sich überhaupt nicht mein CV angesehen. Diese liegt bei der Fa. Ingeus und darauf begründete sich auch die grundsätzliche Einwilligung der Ingeus zu einer Förderung.

Und wie es der Zufall will, erhalte ich am 16. März aus Ha Noi/Vietnam von einem der grössten Reiseveranstalter eine Email mit der Mitteilung, man suche einen Mitarbeiter. Meine Bewerbung läuft dort; selbstverständlich bin ich nicht der Einzige. Da es sich dort – Gott sei’s gelobt und gepfiffen – nicht um eine diskriminierende Behörde wie es die Bundesanstalt für Arbeit ist, handelt, ist das doch schon mal erfrischend.

Sie führen weiters den Rückgang im Tourismus als Grund an. Die weltweite Wirtschaft von Blaubeuern bis Auckland, von Freising bis Hawaii ist im drastischen Rückgang. Er ist nicht tourismusspezifisch. Dies kann also keine spezifische Begründung sein. Hinzu kommt, dass eben diese Gründe des weltweiten wirtschaftlichen Rückgangs Gegenstand der Förderungsmassnahmen der Bundesregierung sind. Wollen Sie diese in Frage stellen? Dann wäre Ihr Betätigungsfeld das Falsche.

Sie geben vor, ich hätte mich zu einer Kooperation mit der Ingeus geweigert. Dies widerspricht klar belegbaren Emailkorrespondenzen mit der Firma Ingeus. Ich weise dies scharf zurück.

Fazit: mittels Unterschlagung von 10 Jahren aus meinem CV “begründen” Sie eine Ablehnung. Das ist echte Kompetenz basierend auf Gleichgültigkeit.

Herr Jetting, Ihre Ablehnung ist argumentativ ein Non-Event. Das können Sie besser, und ich sehe einer Begründung mit Substanz entgegen.

Mit besten Grüssen

KOMPAQT: WIR? ANTWORTEN, AUF ANFRAGEN…???

ursprünglich veröffentlicht am 9.3.2009

Brigitte Holzer,
Herzlichen Dank für Ihre Einladung zum 19.3.2009. Dieser Einladung werde ich nicht nachkommen.


Begründung:


Ich hatte Sie in einer Email am 5. Februar um eine schriftliche Begründung mit Fristsetzung für die Ablehnung einer Weiterbildung (Amadeus CRS) gebeten. Sie zogen es vor, dies unbeantwortet zu lassen. Ich mache Sie aufmerksam auf:



Mitwirkungspflicht

http://www.rechtslexikon-online.de/Mitwirkungspflicht.html

Auskunftspflicht/ behördliche

http://www.rechtslexikon-online.de/Auskunftspflicht_behoerdliche.html



Lassen Sie mich unmissverständlich feststellen: eine vertragliche Eingliederungsvereinbarung gilt für beide Seiten. Sonst wäre es kein Vertrag, sondern ein Befehl.

Hinzu kommt, dass Sie mich am 5. Februar in das Büro der Kompaqt bestellten, um mit mir über meinen ‘Einstweiligen Rechtsschutz’ zu sprechen. Ich fand Sie und einen grauhaarigen Herren mit Nachnamen J… (Jäsing, Jelling, o.ä.) völlig unvorbereitet vor. Der Termin war eine völlige Zeitverschwendung.

Bei diesem Gespräch nannte dieser Herr ein paar Gründe für die Ablehnung, die ich in schriftlicher Form haben möchte.

Ich darf Sie weiters davon in Kenntnis setzen, dass ich mich mittlerweile an das Sozialgericht gewandt habe.

Ich fordere Sie nochmals zu einer schriftlichen Begründung der Ablehnung auf.

DIE SPIELCHEN DER KOMPAQT

ursprünglich veröffentlicht am 5.2.2009

Nach meinem Schreiben v. 20.1.09 an die Arge zum Zwecke eines “Einstweiligen Rechtsschutz” – wie mir vom Sozialgericht empfohlen – und mit einer generösen Frist zur Beantwortung zum 4. Feb. 09 bedacht, meldet sich die Fa. Kompaqt bei mit der – jawohl – Einladung zu einem Gespräch im Kompetenzzentrum in der Poccistrasse. Wohlgemerkt, ‘Kompetenz’ ist bei der Arge und assoziierten Organisationen als Euphemismus zu verstehen.

Aber nochmals langsam zum Mitschreiben: eine Fristsetzung zur Beantwortung eines Schreibens wird mit einer Einladung zu einem Gespräch beantwortet. Das ist köstlich.

Das Gespräch war heute und hier meine Antwort in Email v. 5. Feb. 09:



An die Fa. Kompaqt



Fristsetzung bis Mittwoch, 11. Feb. 2009



Sehr geehrte Frau Holzer,

Auf mein Schreiben vom 20. Jan. 09 an die Arge luden Sie mich mit Ihrem Schreiben vom 29. Jan. zu einem Gespräch am 5. Feb. 09 bei der Kompaqt ein. Im Ihrem Schreiben hiess es, “Ich möchte mit Ihnen über Ihr Schreiben vom 20.01.2009 Antrag auf “Einstweiligen Rechtsschutz” mit Ihnen sprechen.” (sic!, und Schreiben nicht unterzeichnet).

In meinem Schreiben hatte ich um einen Bescheid bis zum 4. Feb. 09 gebeten. Ein Bescheid ist schriftlich, Frau Holzer. Und die Gepflogenheiten gebieten es, auf ein Schreiben schriftlich zu antworten.

Soweit ich mit der Semantik der deutschen Sprache vertraut bin, bezieht sich das Personalpronomen Nominativ “ich” auf einen selber. Das Gespräch wurde aber zu mindestens 95% seitens der Kompaqt von einem beisitzenden Herren in grauem Haar geführt; Sie sassen lediglich da. Dieser Herr war offensichtlich völlig unvorbeitet oder gab es vor, zu sein, begann er doch mit der Frage, um was es gehe!

Noch etwas zum Thema Stil, werte Frau Holzer. Wenn ich im eigenen Interesse einen Antrag auf “ER” bei der Arge stelle, dann nimmt es sich ein wenig befremdend aus, wenn Sie in besagtem Schreiben die üblichen Drohungen der Arge schablonenhaft einsetzen: ” Dies ist eine Einladung nach dem § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch …. usw. usw.” Ihr Schreiben hat wieder einmal die völlige Dilettanz und Unprofessionalität der Arge unter Beweis gestellt.

Ich habe noch einmal mein damaliges Schreiben angehängt und erwarte schriftlichen Bescheid bis zum Mittwoch, 11. Feb. 09.

Mit besten Grüssen