7/15/2017

Das Sozialgericht München - endogen normengerechte Mutation der Jurisdiktion und der Fluch des Confirmation bias (Bestätigungsfehler).

Negierung von Gesetzesgültigkeit bei Jobcenter Angelegenheiten. Ambivalenz gegenüber Gerichtsentscheidungen im parallelen Universum zur neoliberalen Ökonomie mit endogen normengerechter Mutation der Jurisdiktion und der Fluch des Confirmation bias (Bestätigungsfehler). So etwas kann nur zu einer Beschwerde führen.


Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

15. Juli 2017

Az. S 51 A

Beschwerde

Sehr geehrte Richterin Pfriender,

Ich lege hiermit gemäss §§ 172 Abs. 1, 173 SGG Beschwerde ein gegen Ihr Urteil vom 26. Juni 2017 mit dem Az. S 51 A...

Begründung:

Wie ich aus Ihrem Urteil schliessen muss, gelten Gesetze für Aussätzige der Hartz 4 Kaste nicht und Urteile anderer Gerichte scheinen ein apokryphes Dasein zu fristen. Sie "begründen" Ihre Entscheidung wie folgt auf Seite 3 (das Nachstehende ist wortwörtlich !!! wiedergegeben):
"Der Mitarbeiterschutz überwiege vorliegend das Informationsbegehren des Antragsstellers. Die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten sein (sic) nur zulässig, wenn sie zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Behörde erforderlich sie (sic). Dienstliche Telefonnummern seien als personenbezogene Daten der Mitarbeiter vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erfasst, nichts anderes gelte für die persönlichen Telefonnummern der Mitarbeiter. Es sei kein besonderes Interesse des Antragsstellers erkennbar, da die Erreichbarkeit des Antragsgegners für den Antragssteller über das Gruppenpostfach gewährleistet sei."
"Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf namentliche Nennung eines Sachbearbeiters unter Bekanntgabe der persönlichen Telefonnummer und E-Mail-Adresse."
Es ist beeindruckend, wie Sie Ihre Meinung als "Begründung" für ein Urteil bemühen und einem Confirmation Bias das Wort reden. Ich hatte lediglich den Namen des Sachbearbeiters erbeten, nicht die Telefonnummer. Mehr zu diesem Thema 'Confirmation Bias' (auch als Bestätigungsfehler bekannt) unten.

Glücklicherweise fühle ich mich in bester, wenn auch parteifremder, Gesellschaft als doch der bekannte Polit-Intellektuelle, Verfassungspatriotismus-Ulamā, Exeget und derzeit Innenminister des Landes aus dem Okzident, Deutschland, Thomas de Maizière in lobenswerter Weise einem bislang schmerzlich vermissten Canon der "Leitkultur" (siehe Die Zeit vom 30. April 2017) in Pixelform Gestalt gab. Dort heisst u.a. in These 1:
Wir legen Wert auf einige soziale Gewohnheiten, nicht weil sie Inhalt, sondern weil sie Ausdruck einer bestimmten Haltung sind: Wir sagen unseren Namen.
Dies ist, wie man es von einem Politiker nicht anders erwartet, so präzis und subtil-gefühlsam postuliert, dass die christliche Ästhetik förmlich spürbar gestalthaft wird.

I.
Ich hatte mich berufen auf ein Gesetz, den § 35 SGB I Sozialgeheimnis. Dieses Gesetz ist, wie meist üblich bei Gesetzen, allgemein gehalten. Nun gibt es ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 10.09.2007 mit dem Az. 2 A 10413/07 und hier entschied das Gericht zusammengefasst:
Die Nennung des Namens eines Beamten im Internetauftritt seiner Beschäftigungsbehörde ist zulässig und verletzt insbesondere nicht datenschutzrechtliche Bestimmungen, da die Namensnennung zum einen für die Außendarstellung der Behörde erforderlich ist, zum anderen die Interessen der Behörde diejenigen des Beamten an seinem Persönlichkeitsrechtschutz zumindest dann überwiegen, wenn der betreffende Beamte mit Außenkontakten betraut ist.
Ich denke, dies ist ziemlich pertinent. Dankenswerterweise gibt es ein weiteres Urteil.

II.
Das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG SH) entschied in einem Urteil  vom 23.01.2008, Az.: 3 Sa 305/07 mit dem Tenor: Die Anweisung an Sachbearbeiter, im Publikumsverkehr unter vollem Namen (mit Vornamen) aufzutreten, verletzt in der Regel nicht deren Persönlichkeitsrecht (LAG SH). Im Leitsatz heisst es:
Die im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung erteilte Anweisung an Sachbearbeiter/innen des Bereiches Familienhilfe/Jugendamt, auf ausgehenden dienstlichen Schreiben auch den Vornamen anzugeben und eine aus Vor- und Namen zusammengesetzte dienstliche E-Mail-Adresse zu benutzen, verletzt in der Regel nicht das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem konkret Sicherheitsbedenken entgegenstehen.
III.
Aber warum so weit schweifen, wenn das Gute liegt so nah? Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) sieht unter 'Personalwesen' (http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k19.html#19.1) die Angelegenheit so:
So gehört es heutzutage zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung insbesondere einer Behörde mit Publikumsverkehr, die Bürger darüber zu informieren, welche Bediensteten die richtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen sind. Andererseits kann im Rahmen der Abwägungsentscheidung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu einer Geheimhaltung bestimmter Informationen über den Bediensteten führen. ...
Bei der Abwägung, ob die Pflicht des Dienstherrn zur ordnungsgemäßen und bürgerfreundlichen Aufgabenerfüllung oder die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Bediensteten höher zu werten sind, dürfte eine völlige Geheimhaltung der Identität eines Bediensteten nur in extremen Einzelfällen in Betracht kommen, etwa bei absehbaren Lebens- oder Gesundheitsgefährdungen.
Sollten das Jobcenter München und assoziierte Behörden Bedenken haben, Namen preis zu geben? Das Szenarium der Kriminalität und rassistischen Repressalien dieser neoliberalen staatlichen Sozial-Verbrecherbehörde Jobcenter gestaltet sich bislang so:

  • Ex GFin Musati, Erpressungsversuch über € 10.000,- in 2012.
  • Chef der BA Ingolstadt Manfred Jäger, Erpressungsversuch über € 10.000,- in 2012.
  • Manfred Jäger, Eingriff in freie Meinungsäusserung und Brecher von Europa Recht in 2012. Weigerung der Herausgabe seines 19-Seiten Briefs, von M. Jäger an die Polizei München gesandt, durch Münchner Staatsanwaltschaft wie auch Richter, meiner Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin RAin Aglaia Muth, sowie der vollgefressenen Arbeitsministerin Nahles! Der Brief muss also hoch brisant sein und könnte meine damalige Verurteilung zusammenbrechen lassen. Meine Anwältin hat vor drei Wochen Antrag auf Herausgabe gestellt.
  • Jürgen Sonneck, Eingriff in freie Meinungsäusserung und Brecher von Europa Recht in 2014. (Beschwerde beim EGMR vorliegend)
  • Diebstahl mittels Pfändungsandrohung des Ferienverdienstes meiner Tochter in 2017 durch die Rassistenbehörde Jobcenter München des Rassistenlandes Deutschland, dessen Leitkultur-Mawlānā de Maizière in These 7 dankenswert konstatiert: "Wir haben in unserem Land eine Zivilkultur bei der Regelung von Konflikten."
  • Verweigerung der Kostenübernahme zur Wahrnehmung des Umgangsrechts durch die Rassistenbehörde Jobcenter München des Rassistenlandes Deutschland mit Leitkultur.
  • Verweigerung der Schulwegkostenübernahme durch die Rassistenbehörde Jobcenter München des Rassistenlandes Deutschland und nicht gerade kongruent mit These 2 des Leitkultur-Gelehrten de Maizière: "Wir sehen Bildung und Erziehung als Wert und nicht allein als Instrument."
  • Primitiv verrotteter Versuch der bayerischen Kaschemme für bekannten deutschen institutionalisierten Rassismus meine Tochter aus der Schule in einen Pisser-Job zu locken für eigene Vorteilnahme durch den Jobcenter MA Jean-Marc Vincent, das schlaffe Baguette aus Frankreich in 2014.
  • Verlogene Jobcenter MA wie Fräulein Preukschat, die ein BVerfG Urteil völlig falsch in einer Antwort an das SG München wiedergibt.
  • Mit 99,9999%iger Sicherheit Strafanzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens durch einen Mitarbeiter dieser verbrecherischen Kaschemme Jobcenter München. (Revision läuft > BVerfG > EGMR) Dringend tatverdächtig: Jürgen Sonneck.
  • Polizeipräsidium München, Bitte um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack (cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München)
  • Polizeipräsidium München: Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015. (cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München)

Bei diesem Level von Kriminalität des Jobcenters München und BAs, wundert es nicht, dass man im Dunkeln anonym operieren will. Jobcenter Mitarbeiter müssen sich namendlich zu erkennen geben, damit sie strafrechtlich verfolgbar sind! Daran kann es nicht den geringsten Zweifel geben.

Es ist eine weitverbreitete Marotte von deutschen Richtern, mittels ihrer Meinungen Urteile zu "begründen" und von Gesetzen zu abstrahieren. Meinungen als Begründung haben in einem Rechtsstaat keinen Platz. Sie kommen zur Anwendung, wenn es um die Auslegung eines Gesetzes geht. Das Substrat ist das Gesetz!

Bedauerlicherweise musste ich schon in Ihrem ersten abschlägigen Urteil bzgl. der Kostenübernahme für eine Lese- und Fernsehbrille einen auffälligen Confirmation Bias (Bestätigungsfehler) konstatieren, als sie bemängelten, ich würde die Brille u.a. nur für die Ausarbeitung weiterer Klagen nutzen. Ich jedoch hatte geschrieben, die Brille sei wichtig für die Ausarbeitung von Verteidigungen. Die Verteidigung gegen rechtsbrechende staatliche Verbrecherfirmen wie Jobcenter scheint nicht gern gesehen in einer neoliberalen Ökonomie, ausgerichtet auf exzessiven Export-Surplus und resultierender Steigerung der Armut in der Bevölkerung.

Dieser Confirmation Bias wiederholt sich in Ihrem jüngsten Urteil. Confirmation Bias hat in einer Rechtssprechung nichts verloren. Halten Sie sich bitte an Gesetze und evaluieren Sie frühere applikable Urteile!

Mir scheint, diese Lektüre könnte helfen:

The first issue of 2017 (Vol. 13, No. 1) of the Utrecht Law Review includes:
* Sietske Dijkstra, 'The Freedom of the Judge to Express his Personal Opinions and Convictions under the ECHR', pp.1–17:
The freedom of the judge to express his personal opinions and convictions is limited by his special position. The question arises where these limits lie: what are the possibilities for judges to express their personal views on religious, political or other subjects, whether it is through speech, writing, wearing religious symbols or membership of an association or church? In this article the limits of the freedom of the judge will be studied as they appear from the case law of the ECtHR. Two types of cases from this case law are relevant for this subject: cases based on complaints from judges about a violation of their rights under Article 9-11 ECHR and cases based on complaints from litigants and suspects about a violation of their right to a fair trial under Article 6(1) ECHR. The question is asked how the limits of judicial freedom are defined in the case law of the ECtHR and where these limits lie.
Bevor ich mit einer Coda ende, möchte ich dem ehrenwerten Mufti der teutonischen Leitkultur Herrn Innenminister Thomas de Maizière noch einmal das Wort reichen, als er doch in seinen elaboraten Thesen in einem Kernsatz den Freiheits-Ethos (s)einer christlichen Gesellschaft fasste:

Wir sind nicht Burka.

Des guten Geschmackes willen enthalte ich mich eines Kommentars.

Empfehlen darf ich der Richterin des Sozialgerichts die Lektüre von JUDICIAL INDEPENDENCE IN THE LIGHT OF ART. 6 OF THE EUROPEAN CONVENTION OF THE HUMAN RIGHTS – SELECTED ASPECTS von Judge Grzegorz Borkowski, Ph.D., National School of Judiciary and Public Prosecution. Das Pdf schliesst wie folgt:
"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema der gerichtlichen Unabhängigkeit nicht besonders populär ist, vor allem im Zeitalter der Austerität. Deshalb ist es immer noch wichtig, die Bedeutung der judizialen Unabhängigkeit zu erklären und warum es so entscheidend ist. Es ist notwendig zu betonen, daß zwar alle in der Lehre erarbeiteten Garantien der gerichtlichen Unabhängigkeit unentbehrlich sind, und so sind die Bedingungen, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht zu erfüllen sind, doch was am wichtigsten ist um die richterliche Unabhängigkeit zu genießen, ist die Berufung für den Beruf, da nur jemand, der sich voll und ganz seinem Werk verpflichtet hat, aber aufgeschlossen und das Verständnis der verschiedenen Rollen der gerichtlichen Berufe und die Bedeutung der gerichtlichen Aktivitäten für die ganze Gesellschaft kann ein wahrhaft unabhängiger Richter sein. Mit anderen Worten, unter Angabe des französischen ethischen Kodex der Richter: "Das Urteil in einer unabhängigen Weise ist auch ein Zustand des Geistes"; oder, um Lord Hope of Craighead von der anderen Seite des Ärmelkanals zu zitieren - die Unabhängigkeit liegt in den Herzen und Köpfen der Richter." (Google translate)
Als bewusstseinserweiternd darf ich auch als Referenz ETHICS, DEONTOLOGY, DISCIPLINE OF JUDGES AND PROSECUTORS IN FRANCE von Eric J. Maitrepierre, Director of the International and European Department, Ministry of Justice, Paris, France anführen:
"In den jüngsten Demokratien ist die von den Regierungen unterstrichene gerichtliche Unabhängigkeit und die Bestimmung der Berufswerte die Zeichen der Mitgliedschaft in der Rechtsstaatlichkeit: Die Existenz von Codes oder Sammlungen von Deontologieprinzipien ist oft das Zeichen einer wirklichen Demokratie. Es ist sicher, dass der Richter die Bürger nicht dazu zwingen kann, die Grundwerte der Demokratie zu respektieren, wenn er oder sie sich nicht selbst respektiert. Wir können sagen, dass der Richter und der Staatsanwalt mit den Bürgern durch einen demokratischen Pakt zusammenhängen, der aus den besonderen beruflichen Anforderungen besteht, die auf Werten wie Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Sorgfalt bei der Umsetzung des Rechts beruhen. Seine Legitimität bezieht sich auf ihre Kompetenz, ihre Verantwortung und die Achtung dessen, was als die Grundlagen des Rechtsstaates gilt, und entweder nur mit seiner offiziellen Nominierung und Zuweisung eines Teils der öffentlichen Gewalt. Die Reflexion über die Deontologie macht es möglich, diese Legitimität zu festigen. Es ist der Preis für eine wahre Demokratie bezahlt werden, aber ich bin mir sicher, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass dieser Preis nicht so hoch ist." (Google translate)

Mit den besten Grüssen

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