5/02/2018

Betreff: Klage beim LG München gg. Freaky Fucking Frigtard Jürgen Sonneck, vormals Jobcenter München

Landgericht München I
80316 München

02. Mai 2018

Az. 15 O 4865/18 (SG München Az. S 42 AS 2950/17)

Guten Tag Frau ...,

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 10.04.2018 teile ich Ihnen mit, dass meine ursprüngliche Klage beim SG München vom 26. Nov. 2017 gegen das Jobcenter München (JC) gerichtet war und Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen führte aufgrund äusserst auffälliger Indizien.

Mittlerweile erfuhr ich im Februar 2018, dass aufgrund meiner zahlreichen Kommunikationen, nicht zuletzt mit dem Münchner Polizeipräsidenten und dem BMAS, Jürgen Sonneck klammheimlich in bayerischer Behörden-Tradition "umweltfreundlich und nachhaltig entsorgt" wurde und nunmehr schaffenskräftig das Münchner Referat für Bildung und Sport bereichert. Eine weitere Interpretation wäre müssig.

Nunmehr stellt sich vielmehr die Frage - und ich stelle diese als Laie ohne einen juristischen Anspruch -, fällt die Uhrzeit der Online Anzeige laut Polizeipotokoll 19:57:40 Uhr und von einer nicht zum JC gehörenden IP-Adresse in die Arbeitszeit eines JC Mitarbeiters? Ich habe dies am 30. April 2018 bei der GFin des JC, Frau Farrenkopf, per Email angefragt. Sollte eine Antwort ausbleiben, so denke ich Klärung beim BMAS, dem Bundesjustizministerium und dem Kanzleramt zu erhalten.

Ob die Massnahmen der Justiz rechtswidrig waren, kann sicherlich ein Anwalt besser beurteilen. Zu diesem Behuf stelle ich beiligend Antrag auf PKH.

Das Schreiben insinuiert eventuelle mutwillige Intentionen meinerseits. Das Gericht scheint seltsame Standards der Moral zu unterhalten. Wenn ein leitender  Behördenmitarbeiter einer Sozialbehörde eine Anzeige unter falschem Namen aufgibt gegen einen Bezieher von sozialer Hilfe mit Kind, dann liegt moralische und ethische Dekadenz auf höchstem Niveau vor und eine für diese Hässlichen Deutschen typische Einstellung der Schadenfreude und Missgunst.

Schon in meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15 stellte ich klar fest:
"Am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
In einem Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
Das Gericht unternahm nichts, denn ein Blogger muss mit allen Mitteln kalt gestellt werden.
Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende vom Jobcenter München oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.
Die Email Anzeige vom 07.05.2015 unter falschem Namen weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing und in der Nähe der (laut Google) Wohnung des stellvetr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, gegen den ich am 24. November 2016 Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts eingereicht habe."
 Ich denke, die Umstände dieser Anzeige vom 07. Mai 2015
  • unter Angabe eines falschen Namens;
  • genau einen Tag nach meiner Verurteilung basierend auf einer Anzeige derselben Person;
  • die vermeintliche Sicherheit dieser niederträchtigen deutschen Behörden-Person, die Justiz würde auch diesmal wie im Fall Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 über Jahre durch Verweigerung der Akteneinsicht Deckung garantieren;
  • das Vertrauen in die Verschwiegenheit von Rechtsanwalt Aiko Petersen, trotz oder gerade wegen Akteneinsicht, denn Hartz 4 ist ein veritables Feuchtbiotop mit einträglicher Remuneration die Sozial-Strata durchziehend und
  • die Monate vorab geplante Anzeige,
lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Institution Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst meiner Tochter gestohlen hat und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet.

Diese Aktion des Jürgen Sonneck noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers meiner Tochter und der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung!

Das Anliegen dieser primitiven deutschen Behörden-Person war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen - der Vorwurf von Hate Speech bei einer Karrikatur der damaligen Yahoo CEOin und dem Bezug auf freie Meinungsäusserung in dem Blog Post ist geradezu lächerlich -, sondern es ging dieser Behörde Jobcenter ausschliesslich um deutsch-behördentypische primitive Rache und die Unterdrückung von Berichten und Erlebnissen mit einer neoliberalen staatlichen 'Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Humanresourcen zur Promotion des Exportsurplusses' und die Knebelung eines Bloggers im Verbund mit einer Justiz und einer Polizei. Warum suchte sonst diese durchtriebene Person das Dunkel der Anonymität?!

Ich habe in meiner Klage beim SG München vom 14. Okt. 2017 klar die hinterhältige Intention, mir und meiner Tochter wiederholt Schaden zuzufügen angeführt. Sie besteht in der

  • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 3 Abs. 3; Art. 6 Abs. 1 und 2,
  • Verletzung des Artikels 10 EMRK,
  • des § 193 STGB und
  • § 226 BGB.

Nazi Joseph Goebbels kommt mir bei dieser Person und Firma JC in den Sinn: „Viele von denen, die hier sitzen, um öffentliche Meinung zu machen, sind dazu gänzlich ungeeignet. Ich werde sie sehr bald ausmerzen“ (vgl. Fröhlich 1987/Bd. 2: 393).

Von Herzen

5/01/2018

OStAin Tilman wollte nur mal einen blasen,

und zwar, dass es kein Telefontranscript des geheimgehaltenen Gesprächs zwischen C Bechheim vom Staatlichen Behörden Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger der Agentur für Arbeit München gibt. Dies nach meiner Anfrage vom 02. April 2018.

Gleichzeitig empfahl sie, so mein Interesse an der Arbeitsweise der Münchner Polizei bestünde, doch Police Academy anzusehen.

Rassisten-Behörde Jobcenter München sollte sich an Art. 3 Abs. 1 GG halten

Jobcenter Pasing
Landsberger Str. 486
81241 München

02. Mai 2018

Frau Strama,

In 2017 schloss meine Tochter einen Untermietvertrag mit mir ab. Dieser wurde dem JC zugesandt. Der Untermietvertrag stipulierte eine Monatsmiete für meine Tochter von € 300,- Diesen Betrag überwies sie jeweils am 31.03., 03.05. und 31.05.2017 an den Vermieter.

Es folgte eine Mahnung des Vermieters über den Betrag von € 69,35. Das rassistsiche JC hatte sich wieder einmal grundgesetzwidrig verhalten. Die Person Preukschat erdreistete sich sogar in schnoddrig-rotzfrecher Behörden-Parlance von einem "unglaubwürdigen" Vertrag zu sprechen.

Hier folgt ein Auszug der Leitsätze des Bundesverfassungsgericht zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -
Art. 3 Abs. 1 GG lässt sich auch nach den Grundsätzen der mittelbaren Drittwirkung kein objektives Verfassungsprinzip entnehmen, wonach die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten von diesen prinzipiell gleichheitsgerecht zu gestalten wären. Grundsätzlich gehört es zur Freiheit jeder Person, nach eigenen Präferenzen darüber zu bestimmen, mit wem sie unter welchen Bedingungen Verträge abschließen will.
Der Ausgleich wurde am 29.06.2017 von meiner Tochter überwiesen. Ich erwarte die Rückzahlung dieses Betrags bis zum Freitag, 11. Mai 2018.

Sollte dieser Termin verfallen, werde ich dem JC in den Ministerien die Hölle heiss machen. Dies ist doch die Drecksbehörde aus der ein Hallodri unter falschem Namen Anzeige erstattete und von Münchner Justiz und Polizei gedeckt wurde.

Questa insostenibile leggerezza dell'essere

THE RETURN TO WORK AND WOMEN’S EMPLOYMENT DECISIONS

"Using the Health and Retirement Study (HRS), I find evidence that the returns to additional work beyond mid-life are greater for married women than for married men. The potential gain in Social Security wealth alone is enough to place married women on nearly equal footing with married men in terms of Social Security wealth at age 70."
That is quite a surprise. The study gives this reason:
"Overall, the gender gap in individual SSW would narrow to such a degree across cohorts that continued work to age 70 would place married women on near equal footing with married men, at least in terms of SSW. The equivalence might seem surprising given married women earn less on average than married men. But the Social Security benefit formula features a progressive replacement rate structure, and thus married women, at their present position in the lifetime earnings distribution, benefit from this progressivity."
Mind you, this is a US study.

THE RETURN TO WORK AND WOMEN’S EMPLOYMENT DECISIONS
ABSTRACT
It is well documented that individuals in couples tend to retire around the same time. But because women tend to marry older men, this means many married women retire at younger ages than their husbands. This fact is somewhat at odds with lifecycle theory that suggests women might otherwise retire at later ages than men because they have longer life expectancies, and often have had shorter careers on account of childrearing. As a result, the opportunity cost of retirement—in terms of foregone potential earnings and accruals to Social Security wealth—may be larger for married women than for their husbands. Using the Health and Retirement Study (HRS), I find evidence that the returns to additional work beyond mid-life are greater for married women than for married men. The potential gain in Social Security wealth alone is enough to place married women on nearly equal footing with married men in terms of Social Security wealth at age 70.
Discussion and Conclusion 
This cross-cohort analysis of the employment patterns of married women has revealed several key findings. First, preferences for joint leisure persist among married women and men in recent cohorts, suggesting that the tradeoff between the potential return to continued work and preferences for joint leisure continues to be salient for couples. Second, married women in the boomer cohorts enter their early fifties earning 31 percent more than their predecessors in earlier cohorts. Married men in the boomer cohorts also earn more than their predecessors, but the growth across cohorts was 10 percent, notably less. Third, estimates of the shape of the age-earnings profiles for married women and men in their fifties indicate that the return to additional work is stable for women, but declining for men. Fourth, additional years of work beyond age 62 (the Early Retirement Age), would make a measurable increase in the Social Security wealth of married women. This is because the additional years of earnings at these ages replace earlier years of lower or zero earnings in the retirement benefit computation formula. The same is not true for men, who would see little, if any, increase in Social Security wealth if they worked beyond age 62, presumably because the additional years of earnings do not replace earlier years of lower earnings. Among the boomer cohorts, continued work places married women and married men on equal footing in terms of Social Security wealth by age 70. Finally, I find that individuals with the largest potential gains in Social Security wealth are just as likely to retire early as those with the least to gain. Individuals, it appears, do not factor these potential gains into their employment decisions, and this raises the question of whether individuals are able to accurately assess the opportunity costs associated with reducing work effort before age 70.

Viktor Orbán bids adieu to Merkel


"Marge, I'm going to miss you so much. And it's not just the sex. It's also the food preparation."

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