Tag Herr Meier,
Sie verweisen in Schreiben vom 11.09.2018 in drei Fällen in Sachen Rüge der Verfahrensdauer (Az. S 42 AS 165/17 Vermittlungsbudget, SS 42 AS 1398/16 Wahrn. d. Umgangsrechts und S 42 AS 2594/16 gestohlener Ferienverdienst der Tochter) auf den § 201 GVG, wonach solche Fälle vor dem OLG verhandelt werden.
Herr Meier, versuchen Sie es beim nächsten Mal mich auf höherem Niveau zu veralbern.
Wir zwei beide kennen doch den § 202 SGG, nech wahr nech!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.