(Nur fragmenthaft, da erwünschte Stellungnahme ausführlicher wird.)
Ein Brief vom LSG mit Datum 23.03.2018 (betreff Az L 7 AS 222/18 B ER)
Förmliche Zustellung 28.03.2018 (ein Mittwoch)
30.03.2018 ist Karfreitag
01.04.2018 Ostersonntag
02.04.2018 Ostermontag
Hier der letzte Satz des Briefes:
"Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 2.4.2018 (Eingang bei Gericht)."
Ich denke, hier bahnt sich die nächste Verfassungsbeschwerde an (yadda yadda yadda aus Karlsruhe) und in jedem Fall Beschwerde beim EGMR.
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